Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen. Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget: Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, por hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus. Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein. Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen. Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget: Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, por hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus. Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein. Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0214" n="210"/> die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.</p> <p>Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn <note place="left">Fol. Apol. 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Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.</p> <p>Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also </p> </div> </body> </text> </TEI> [210/0214]
die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.
Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget:
Fol. Apol. Erf. 83. b. Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, por hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus.
Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.
Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/214>, abgerufen am 23.07.2024. |