Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13. Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben. Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quod caro Christi diuersae sit a nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / darinn er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen. Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae a nobis speciei est; Vnd / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem? Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13. Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben. Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quod caro Christi diuersae sit à nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / dariñ er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen. Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae à nobis speciei est; Vñ / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem? <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0185" n="181"/> Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13.</p> <p>Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben.</p> <p>Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quod caro Christi diuersae sit à nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / dariñ er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen.</p> <p>Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae à nobis speciei est; Vñ / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem? </p> </div> </body> </text> </TEI> [181/0185]
Christo einmal so starck / als das andermal. Denn wie es durch die nidrigkeit nicht schwecher worden / also ists durch die herrligkeit nicht stercker worden: Sondern in beiden stenden ist / vnd bleibet Ein Christus / gestern / vnd heut / vnd derselbig auch in ewigkeit. Hebr. 13.
Wer diß leugnet / der mus zugleich leugnen / das des Menschen Son / der das gericht endlich hegen wird / sey vnser Immanuel / warhafftiger Gott / vnd Mensch. Das thun eigentlich die Manicheer / vnd Vbiquisten / welche die letzte zukunfft des HERRN nur für ein blosse erscheinung / vnd offenbarung halten / one warhafftige nider / oder auffart. In massen sie hiebeuor auch aus der Himelfart Christi nur ein disparition / oder verschwindung gedichtet haben.
Endlich / vnd zum sechsten / ist gewis / vnd wol beweislich / das die newen Manicheer / welche die Erbsünd für des Menschen natur / substantz / vnd wesen selbst halten / alle die jenigen / für Sacramentirer ausruffen / welche jnen die proposition; quod caro Christi diuersae sit à nobis speciei; Das Christi fleisch nicht einerley art mit vns hab / nicht wollen passiren lassen. Wie wir denn solchs / so es von nöthen / mit M. Hieronymi Mencelij / Superintendenten zu Eisleben / eigener Handschrifft können darthun / dariñ er sich gegen einem guten freund beklagt / jnen würde schuld gegeben / das sie Sacramentirer weren / wenn sie dieselbige proposition (wie gemelt) nicht wolten gut sein lassen.
Was ist aber für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae à nobis speciei est; Vñ / Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem?
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/185>, abgerufen am 23.07.2024. |