Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vnd demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (alias enim diuersae a nobis speciei esset) verum dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis. Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein. gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis. Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0183" n="179"/> gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis.</p> <p>Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [179/0183]
gehoben zu werden. Sondern wir setzen jhnen die vnleugbare / trostreiche Regel Ambrosij entgegen / da er spricht: Eadem est corporis Christi Veritas (ergo etiam substantia, & definitio eadem) quae in NOBIS est. Personae enim assumentis infinitas non abolet, nec tollit finitatem naturae assumtae. So ist auch viel ein anders / de distinctis corporum gradibus (darauff sich etliche vergeblich beruffen) vnd de ipsa corporum veritate, seu definitione reden. Wie denn Hende / vnd Füsse eines menschlichen Leibs / so wol an Christo / als an vns / eigentlich aus dem artickel der Schöpffung / vñ demnach ex arbore substantiae (man nenne jn gleich Porphyrianam, oder Aristotelicam) nicht können / noch sollen ausgeschlossen werden. Denn Christi Leib (so wol als vnsere Leibe) ein vmbschriebene / erschaffene / vnd endliche creatur / vnd substantz ist / dauon die Regel gilt: Substantia non recipit MAGIS, aut MINVS. Vnd bleibt nichts desto weniger war / das Cyrillus sagt: Vnigeniti proprium corpus existens, omnia humana transcendit: videlicet, non quidem diueisitate essentiae (aliàs enim diuersae à nobis speciei esset) verùm dignitate, quam ex triplici habet gratia; vnionis, habituali, & officij, seu capitis.
Zum fünfften / stehet im Concordibuch fol. 302. klar / das der Leib Christi / wie er auff Erden gangen / nicht in Gott sey. Dieweil er aber in der Person des ewigen Worts wesentlich ist / vnd aber / wie er auff Erden wesentlich gangen / nicht sol in Gott / oder in der Person des Worts gewesen sein: So mus ja auff Erden nichts anders / denn ein Manicheischer Leib für vns auffgeopffert sein.
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/183>, abgerufen am 23.07.2024. |