Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.Daraus vnwidersprechlich der Arianer / vnd newen Antitrinitarier jrthumb / ja lesterung folgen müsten. Denn da sie abermal fürwenden wolten / würde doch die person des ewigen worts auch der angenomenen menscheit person / vnd blieb nichts desto weniger des Worts eigene / vnd ewige person / one einige verkleinerung / oder geringerung / etc. Darauff antworten wir mit allen rechtgleubigen / das eben hieraus zu erweisen / das jr gedicht de reali idiomatum communicatione, nichtig / vnd verwerfflich sey. Denn sonst müste auch folgen / das man mit warheit sagen köndte: Caro verbi assumta, est secunda Trinitis persona; Das angenomen fleisch Christi ist die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit. Gleich wie sie dichten / das es recht geredet sey / das Fleisch Christi ist almechtig / alwissend / allenthalben / ja Gott selbst. Dieweil aber jenes falsch ist / so kan auch dieses nicht bestehen. Darumb wir bey dem Symbolo bleiben / welchs vns lehret / das die persönliche vereinigung nicht stehe in thätlicher mitteilung weder der wesentlichen / noch der persönlichen eigenschafften des Worts mit dem Fleisch / sondern in der vnzerstörlichen annemung des fleisches in die andere person der heiligen Dreyfaltigkeit. Das dreyzehende Anhaltische Argument. XIII. DAs dreyzehende argument ist aus dem alten Bischoffe Foebadio genomen / welcher den Ketzern zu seiner zeit fürwurffe / sie hetten durch Daraus vnwidersprechlich der Arianer / vnd newen Antitrinitarier jrthumb / ja lesterung folgen müsten. Denn da sie abermal fürwenden wolten / würde doch die person des ewigen worts auch der angenomenen menscheit person / vnd blieb nichts desto weniger des Worts eigene / vnd ewige person / one einige verkleinerung / oder geringerung / etc. Darauff antworten wir mit allen rechtgleubigen / das eben hieraus zu erweisen / das jr gedicht de reali idiomatum communicatione, nichtig / vnd verwerfflich sey. Denn sonst müste auch folgen / das man mit warheit sagen köndte: Caro verbi assumta, est secunda Trinitis persona; Das angenomen fleisch Christi ist die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit. Gleich wie sie dichten / das es recht geredet sey / das Fleisch Christi ist almechtig / alwissend / allenthalben / ja Gott selbst. Dieweil aber jenes falsch ist / so kan auch dieses nicht bestehen. Darumb wir bey dem Symbolo bleiben / welchs vns lehret / das die persönliche vereinigung nicht stehe in thätlicher mitteilung weder der wesentlichen / noch der persönlichen eigenschafften des Worts mit dem Fleisch / sondern in der vnzerstörlichen annemung des fleisches in die andere person der heiligen Dreyfaltigkeit. Das dreyzehende Anhaltische Argument. XIII. DAs dreyzehende argument ist aus dem alten Bischoffe Foebadio genomen / welcher den Ketzern zu seiner zeit fürwurffe / sie hetten durch <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0170" n="166"/> <p>Daraus vnwidersprechlich der Arianer / vnd newen Antitrinitarier jrthumb / ja lesterung folgen müsten.</p> <p>Denn da sie abermal fürwenden wolten / würde doch die person des ewigen worts auch der angenomenen menscheit person / vnd blieb nichts desto weniger des Worts eigene / vnd ewige person / one einige verkleinerung / oder geringerung / etc. Darauff antworten wir mit allen rechtgleubigen / das eben hieraus zu erweisen / das jr gedicht de reali idiomatum communicatione, nichtig / vnd verwerfflich sey.</p> <p>Denn sonst müste auch folgen / das man mit warheit sagen köndte: Caro verbi assumta, est secunda Trinitis persona; Das angenomen fleisch Christi ist die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit. Gleich wie sie dichten / das es recht geredet sey / das Fleisch Christi ist almechtig / alwissend / allenthalben / ja Gott selbst.</p> <p>Dieweil aber jenes falsch ist / so kan auch dieses nicht bestehen. Darumb wir bey dem Symbolo bleiben / welchs vns lehret / das die persönliche vereinigung nicht stehe in thätlicher mitteilung weder der wesentlichen / noch der persönlichen eigenschafften des Worts mit dem Fleisch / sondern in der vnzerstörlichen annemung des fleisches in die andere person der heiligen Dreyfaltigkeit.</p> </div> <div> <head>Das dreyzehende Anhaltische Argument.<lb/></head> <note place="left">XIII.</note> <p>DAs dreyzehende argument ist aus dem alten Bischoffe Foebadio genomen / welcher den Ketzern zu seiner zeit fürwurffe / sie hetten durch </p> </div> </body> </text> </TEI> [166/0170]
Daraus vnwidersprechlich der Arianer / vnd newen Antitrinitarier jrthumb / ja lesterung folgen müsten.
Denn da sie abermal fürwenden wolten / würde doch die person des ewigen worts auch der angenomenen menscheit person / vnd blieb nichts desto weniger des Worts eigene / vnd ewige person / one einige verkleinerung / oder geringerung / etc. Darauff antworten wir mit allen rechtgleubigen / das eben hieraus zu erweisen / das jr gedicht de reali idiomatum communicatione, nichtig / vnd verwerfflich sey.
Denn sonst müste auch folgen / das man mit warheit sagen köndte: Caro verbi assumta, est secunda Trinitis persona; Das angenomen fleisch Christi ist die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit. Gleich wie sie dichten / das es recht geredet sey / das Fleisch Christi ist almechtig / alwissend / allenthalben / ja Gott selbst.
Dieweil aber jenes falsch ist / so kan auch dieses nicht bestehen. Darumb wir bey dem Symbolo bleiben / welchs vns lehret / das die persönliche vereinigung nicht stehe in thätlicher mitteilung weder der wesentlichen / noch der persönlichen eigenschafften des Worts mit dem Fleisch / sondern in der vnzerstörlichen annemung des fleisches in die andere person der heiligen Dreyfaltigkeit.
Das dreyzehende Anhaltische Argument.
DAs dreyzehende argument ist aus dem alten Bischoffe Foebadio genomen / welcher den Ketzern zu seiner zeit fürwurffe / sie hetten durch
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/170>, abgerufen am 05.02.2025. |