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Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584.

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mitleidend stellen / vnd nicht allein vnsern gnedigen Fürsten vnd Herrn zu Anhald / sondern auch mehrern teil (wie sie reden) seiner F. G. Kirchen / vnd Kirchendiener entschüldigen / damit sie die vngnad / vnd schuld desto füglicher vff etliche wenig / denen sie feind sind / vnd sie gern verdechtig machen wolten / bringen möchten.

Darauff wir zur antwort geben / Erstlich / das wir jnen nicht gönnen / das sie die sach mehr nach den personen / denn nach der warheit vrteiln / weil sie die Regel Tertulliani solten bedacht haben: Veritas non ex personis, sed personae ex veritate iudicari debent. Nach welcher meinung auch Plato der weise Heid / sehr vernünfftig / vnd wol geredet hat: Omnino enim, non quis dixerit, sed quam recte dicatur, considerandum est.

Zum andern / nemen sie jr selber nicht wol in acht / dieweil sie hiemit jre affect verrathen / das sie nemlich die Leut gern vberreden wolten / die Theologen im Fürstenthumb Anhalt weren gespalten / vnd mangelte an etlich wenigen / die es hinderten / da sonsten die andern alle zu jnen tretten würden / etc.

Denn hieraus gnugsam zu ermessen / das sie nichts liebers sehen / denn das sichs also / wie sie furgeben / verhielte / nemlich das spaltung vnter vns würden / so hetten sie hernach gute hoffnung / das man nach jnen / als nach den pacificis conciliatoribus / wider friede zu machen / schicken müste.

Wie sie denn bishero durch erfarung gelernet / das sie hin / vnd wider nicht ehe platz gefunden / bis sie zuuor durch heimliche practicken die hertzen derer / die zuuor im fried beysamen gelebt / vnter einander verdechtig gemacht: Als denn

mitleidend stellen / vnd nicht allein vnsern gnedigen Fürsten vnd Herrn zu Anhald / sondern auch mehrern teil (wie sie reden) seiner F. G. Kirchen / vnd Kirchendiener entschüldigen / damit sie die vngnad / vnd schuld desto füglicher vff etliche wenig / denen sie feind sind / vnd sie gern verdechtig machen wolten / bringen möchten.

Darauff wir zur antwort geben / Erstlich / das wir jnen nicht gönnen / das sie die sach mehr nach den personen / deñ nach der warheit vrteiln / weil sie die Regel Tertulliani solten bedacht haben: Veritas non ex personis, sed personae ex veritate iudicari debent. Nach welcher meinung auch Plato der weise Heid / sehr vernünfftig / vnd wol geredet hat: Omninò enim, non quis dixerit, sed quàm rectè dicatur, considerandum est.

Zum andern / nemen sie jr selber nicht wol in acht / dieweil sie hiemit jre affect verrathen / das sie nemlich die Leut gern vberreden wolten / die Theologen im Fürstenthumb Anhalt weren gespalten / vnd mangelte an etlich wenigen / die es hinderten / da sonsten die andern alle zu jnen tretten würden / etc.

Denn hieraus gnugsam zu ermessen / das sie nichts liebers sehen / deñ das sichs also / wie sie furgeben / verhielte / nemlich das spaltung vnter vns würden / so hetten sie hernach gute hoffnung / das man nach jnen / als nach den pacificis conciliatoribus / wider friede zu machen / schicken müste.

Wie sie denn bishero durch erfarung gelernet / das sie hin / vnd wider nicht ehe platz gefunden / bis sie zuuor durch heimliche practicken die hertzen derer / die zuuor im fried beysamen gelebt / vnter einander verdechtig gemacht: Als denn

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[6/0010] mitleidend stellen / vnd nicht allein vnsern gnedigen Fürsten vnd Herrn zu Anhald / sondern auch mehrern teil (wie sie reden) seiner F. G. Kirchen / vnd Kirchendiener entschüldigen / damit sie die vngnad / vnd schuld desto füglicher vff etliche wenig / denen sie feind sind / vnd sie gern verdechtig machen wolten / bringen möchten. Darauff wir zur antwort geben / Erstlich / das wir jnen nicht gönnen / das sie die sach mehr nach den personen / deñ nach der warheit vrteiln / weil sie die Regel Tertulliani solten bedacht haben: Veritas non ex personis, sed personae ex veritate iudicari debent. Nach welcher meinung auch Plato der weise Heid / sehr vernünfftig / vnd wol geredet hat: Omninò enim, non quis dixerit, sed quàm rectè dicatur, considerandum est. Zum andern / nemen sie jr selber nicht wol in acht / dieweil sie hiemit jre affect verrathen / das sie nemlich die Leut gern vberreden wolten / die Theologen im Fürstenthumb Anhalt weren gespalten / vnd mangelte an etlich wenigen / die es hinderten / da sonsten die andern alle zu jnen tretten würden / etc. Denn hieraus gnugsam zu ermessen / das sie nichts liebers sehen / deñ das sichs also / wie sie furgeben / verhielte / nemlich das spaltung vnter vns würden / so hetten sie hernach gute hoffnung / das man nach jnen / als nach den pacificis conciliatoribus / wider friede zu machen / schicken müste. Wie sie denn bishero durch erfarung gelernet / das sie hin / vnd wider nicht ehe platz gefunden / bis sie zuuor durch heimliche practicken die hertzen derer / die zuuor im fried beysamen gelebt / vnter einander verdechtig gemacht: Als denn

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Dass die zwey vnd vierzig anhaltische Argument/ wider der Vbiquisten Trewme noch fest stehen. Heidelberg, 1584, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_argument_1584/10>, abgerufen am 25.11.2024.