Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].Am 1. Oktober desselben Jahres wurde der Verein in 1907 aus der Frankfurter Generalversammlung wurde als 1908 beim Erlaß des Reichsvereinsgesetzes schlossen sich in Auch in Bayern führte die Befreiung von den Schranken Der deutsche Verband breitete sich sehr bald über fast alle Am 1. Oktober desselben Jahres wurde der Verein in 1907 aus der Frankfurter Generalversammlung wurde als 1908 beim Erlaß des Reichsvereinsgesetzes schlossen sich in Auch in Bayern führte die Befreiung von den Schranken Der deutsche Verband breitete sich sehr bald über fast alle <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0007" n="7"/> <p>Am 1. Oktober desselben Jahres wurde der Verein in<lb/> einen „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“ umgewan-<lb/> delt. Diese Umwandlung bezweckte die Gründung von Lan-<lb/> desorganisationen in allen vereinsfreien Bundesstaaten, wie<lb/> Baden, Bremen, Elsaß-Lothringen, Hamburg, Hessen, Lübeck,<lb/> Oldenburg, Württemberg usw., die auch vollzogen wurde. Die<lb/> sächsischen Städte mit dem Vorort Leipzig schlossen sich als mit-<lb/> teldeutscher Verein dem Verbande an. Später, als auch der<lb/> außerhalb des Verbandes in Dresden gegründete sächsische<lb/> Landesverein dem Verbande beitrat, vereinigten sie sich mit<lb/> diesem zum sächsischen Landesverein für Frauenstimmrecht.</p><lb/> <p>1907 aus der Frankfurter Generalversammlung wurde als<lb/> Grundlage der Organisation die Einteilung nach den Bundes-<lb/> staaten des deutschen Reiches festgelegt. Die Landesvereine<lb/> gliedern sich in Provinzialvereine und Ortsgruppen, denen ihre<lb/> Geschäftsführung nach eigenen Statuten obliegt, die natürlich<lb/> mit den Grundprinzipien des Verbandes im Einklang stehen<lb/> müssen.</p><lb/> <p>1908 beim Erlaß des Reichsvereinsgesetzes schlossen sich in<lb/> Preußen die bestehenden Ortsgruppen, die bis dahin im preu-<lb/> ßischen Landesausschuß zusammengefaßt waren, unter Frau<lb/> Cauers Führung zusammen zum Preußischen Landesverein, der<lb/> alsbald in zahlreichen Provinzialvereinen und Ortsgruppen<lb/> das ganze Königreich umspannte.</p><lb/> <p>Auch in Bayern führte die Befreiung von den Schranken<lb/> des Vereins- und Versammlungsrechtes im Oktober 1908 zum<lb/> Zusammenschluß der inzwischen zahlreich geworbenen Mitglie-<lb/> der im Bayrischen Verein für Frauenstimmrecht unter der Füh-<lb/> rung von <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Augspurg und Lida Gustava Heymann.</p><lb/> <p>Der deutsche Verband breitete sich sehr bald über fast alle<lb/> deutschen Bundesstaaten aus und leistete in den verschiedenen<lb/> Landesvereinen wertvolle Arbeit. Nicht allein, daß er durch<lb/> eifrige Propagandatätigkeit, in öffentlichen Versammlungen,<lb/> durch aufklärende Flug- und Werbeschriften die Jdee des<lb/> Frauenstimmrechtes in immer weitere Kreise trug; durch Diskus-<lb/> sionsabende und Unterrichtskurse in Staatsbürgerkunde<lb/></p> </body> </text> </TEI> [7/0007]
Am 1. Oktober desselben Jahres wurde der Verein in
einen „Deutschen Verband für Frauenstimmrecht“ umgewan-
delt. Diese Umwandlung bezweckte die Gründung von Lan-
desorganisationen in allen vereinsfreien Bundesstaaten, wie
Baden, Bremen, Elsaß-Lothringen, Hamburg, Hessen, Lübeck,
Oldenburg, Württemberg usw., die auch vollzogen wurde. Die
sächsischen Städte mit dem Vorort Leipzig schlossen sich als mit-
teldeutscher Verein dem Verbande an. Später, als auch der
außerhalb des Verbandes in Dresden gegründete sächsische
Landesverein dem Verbande beitrat, vereinigten sie sich mit
diesem zum sächsischen Landesverein für Frauenstimmrecht.
1907 aus der Frankfurter Generalversammlung wurde als
Grundlage der Organisation die Einteilung nach den Bundes-
staaten des deutschen Reiches festgelegt. Die Landesvereine
gliedern sich in Provinzialvereine und Ortsgruppen, denen ihre
Geschäftsführung nach eigenen Statuten obliegt, die natürlich
mit den Grundprinzipien des Verbandes im Einklang stehen
müssen.
1908 beim Erlaß des Reichsvereinsgesetzes schlossen sich in
Preußen die bestehenden Ortsgruppen, die bis dahin im preu-
ßischen Landesausschuß zusammengefaßt waren, unter Frau
Cauers Führung zusammen zum Preußischen Landesverein, der
alsbald in zahlreichen Provinzialvereinen und Ortsgruppen
das ganze Königreich umspannte.
Auch in Bayern führte die Befreiung von den Schranken
des Vereins- und Versammlungsrechtes im Oktober 1908 zum
Zusammenschluß der inzwischen zahlreich geworbenen Mitglie-
der im Bayrischen Verein für Frauenstimmrecht unter der Füh-
rung von Dr. Augspurg und Lida Gustava Heymann.
Der deutsche Verband breitete sich sehr bald über fast alle
deutschen Bundesstaaten aus und leistete in den verschiedenen
Landesvereinen wertvolle Arbeit. Nicht allein, daß er durch
eifrige Propagandatätigkeit, in öffentlichen Versammlungen,
durch aufklärende Flug- und Werbeschriften die Jdee des
Frauenstimmrechtes in immer weitere Kreise trug; durch Diskus-
sionsabende und Unterrichtskurse in Staatsbürgerkunde
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Zitationshilfe: | Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916], S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/7>, abgerufen am 16.02.2025. |