stellern finden wir sie, nicht als eine seltene ungewohnte Sache, sondern als einen bekannten und gewöhnlichen Vorfall.
Justin, der Kirchenvater, (Apol. II.) spricht von "Men- schen, welche von den Seelen Verstorbener in Besitz genommen und zu Boden geworfen werden, welche Jeder- mann von Dämonen besessen nenne." Wir sehen diesen Glauben auch durch viele Beobachtungen und Beyspiele in den verschiedenen Jahrhunderten bis auf den heutigen Tag bewährt. Exorcistische Schriften des vorigen Jahrhunderts geben die Zeichen, durch die Besessenseyn von einer Krank- heit zu unterscheiden ist, sehr richtig an, wenn sie z. E. sagen: "Der Exorcist soll nicht leicht glauben, es sey Einer von einem Dämon besessen, er habe denn vorher die be- stimmten Kennzeichen, die einen Besessenen von einem an schwarzer Galle oder anderer Krankheit Leidenden unter- scheiden. Die sichersten Kennzeichen sind diese: wenn der Mensch in einer ihm vorher unbekannt gewesenen Sprache spricht, ihm Verborgenes, oder was von ihm entfernt ge- schieht, offenbar wird, wenn er bey frommen Reden zu- sammenschreckt, in Unruhe oder gar in Wuth verfällt, wenn er Gottes Wort verwünscht oder verabscheut, beym Hören desselben Schmerzen empfindet und Theile seines Leibes sich dabey ungewöhnlich aufblähen, wenn er nicht in die Kirche gehen will und, wenn er hineingezwungen wird, es ihn sogleich wieder hinaustreibt, wenn er beym Anblick des Bildes des Gekreuzigten in Wuth geräth, oder es nicht ansehen kann, es anspuckt, wenn er fromme Redensarten, z. E. "Gott erbarme dich meiner", "am Anfang war das Wort" u. dgl., nicht nachsprechen kann, oder wenn er sie auch nachspricht, dieselben zu verstümmeln oder zu verdrehen sich bestrebt, gegen sie einen wahren Ekel zeigt, wenn er, wenn man das Leiden Jesu, die Evangelien u. dgl. über ihn liest, unerträgliche Beängstigung fühlt, oder man Schweiß- tropfen auf ihm stehen sieht, er brüllt, sich niederwirft u. s. w., wenn er Kräfte zeigt, die über seine sonstige Natur
ſtellern finden wir ſie, nicht als eine ſeltene ungewohnte Sache, ſondern als einen bekannten und gewöhnlichen Vorfall.
Juſtin, der Kirchenvater, (Apol. II.) ſpricht von „Men- ſchen, welche von den Seelen Verſtorbener in Beſitz genommen und zu Boden geworfen werden, welche Jeder- mann von Dämonen beſeſſen nenne.“ Wir ſehen dieſen Glauben auch durch viele Beobachtungen und Beyſpiele in den verſchiedenen Jahrhunderten bis auf den heutigen Tag bewährt. Exorciſtiſche Schriften des vorigen Jahrhunderts geben die Zeichen, durch die Beſeſſenſeyn von einer Krank- heit zu unterſcheiden iſt, ſehr richtig an, wenn ſie z. E. ſagen: „Der Exorciſt ſoll nicht leicht glauben, es ſey Einer von einem Dämon beſeſſen, er habe denn vorher die be- ſtimmten Kennzeichen, die einen Beſeſſenen von einem an ſchwarzer Galle oder anderer Krankheit Leidenden unter- ſcheiden. Die ſicherſten Kennzeichen ſind dieſe: wenn der Menſch in einer ihm vorher unbekannt geweſenen Sprache ſpricht, ihm Verborgenes, oder was von ihm entfernt ge- ſchieht, offenbar wird, wenn er bey frommen Reden zu- ſammenſchreckt, in Unruhe oder gar in Wuth verfällt, wenn er Gottes Wort verwünſcht oder verabſcheut, beym Hören deſſelben Schmerzen empfindet und Theile ſeines Leibes ſich dabey ungewöhnlich aufblähen, wenn er nicht in die Kirche gehen will und, wenn er hineingezwungen wird, es ihn ſogleich wieder hinaustreibt, wenn er beym Anblick des Bildes des Gekreuzigten in Wuth geräth, oder es nicht anſehen kann, es anſpuckt, wenn er fromme Redensarten, z. E. „Gott erbarme dich meiner“, „am Anfang war das Wort“ u. dgl., nicht nachſprechen kann, oder wenn er ſie auch nachſpricht, dieſelben zu verſtümmeln oder zu verdrehen ſich beſtrebt, gegen ſie einen wahren Ekel zeigt, wenn er, wenn man das Leiden Jeſu, die Evangelien u. dgl. über ihn liest, unerträgliche Beängſtigung fühlt, oder man Schweiß- tropfen auf ihm ſtehen ſieht, er brüllt, ſich niederwirft u. ſ. w., wenn er Kräfte zeigt, die über ſeine ſonſtige Natur
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[7/0021]
ſtellern finden wir ſie, nicht als eine ſeltene ungewohnte
Sache, ſondern als einen bekannten und gewöhnlichen Vorfall.
Juſtin, der Kirchenvater, (Apol. II.) ſpricht von „Men-
ſchen, welche von den Seelen Verſtorbener in Beſitz
genommen und zu Boden geworfen werden, welche Jeder-
mann von Dämonen beſeſſen nenne.“ Wir ſehen dieſen
Glauben auch durch viele Beobachtungen und Beyſpiele in
den verſchiedenen Jahrhunderten bis auf den heutigen Tag
bewährt. Exorciſtiſche Schriften des vorigen Jahrhunderts
geben die Zeichen, durch die Beſeſſenſeyn von einer Krank-
heit zu unterſcheiden iſt, ſehr richtig an, wenn ſie z. E.
ſagen: „Der Exorciſt ſoll nicht leicht glauben, es ſey Einer
von einem Dämon beſeſſen, er habe denn vorher die be-
ſtimmten Kennzeichen, die einen Beſeſſenen von einem an
ſchwarzer Galle oder anderer Krankheit Leidenden unter-
ſcheiden. Die ſicherſten Kennzeichen ſind dieſe: wenn der
Menſch in einer ihm vorher unbekannt geweſenen Sprache
ſpricht, ihm Verborgenes, oder was von ihm entfernt ge-
ſchieht, offenbar wird, wenn er bey frommen Reden zu-
ſammenſchreckt, in Unruhe oder gar in Wuth verfällt, wenn
er Gottes Wort verwünſcht oder verabſcheut, beym Hören
deſſelben Schmerzen empfindet und Theile ſeines Leibes ſich
dabey ungewöhnlich aufblähen, wenn er nicht in die Kirche
gehen will und, wenn er hineingezwungen wird, es ihn
ſogleich wieder hinaustreibt, wenn er beym Anblick des
Bildes des Gekreuzigten in Wuth geräth, oder es nicht
anſehen kann, es anſpuckt, wenn er fromme Redensarten,
z. E. „Gott erbarme dich meiner“, „am Anfang war das
Wort“ u. dgl., nicht nachſprechen kann, oder wenn er ſie
auch nachſpricht, dieſelben zu verſtümmeln oder zu verdrehen
ſich beſtrebt, gegen ſie einen wahren Ekel zeigt, wenn er,
wenn man das Leiden Jeſu, die Evangelien u. dgl. über
ihn liest, unerträgliche Beängſtigung fühlt, oder man Schweiß-
tropfen auf ihm ſtehen ſieht, er brüllt, ſich niederwirft u.
ſ. w., wenn er Kräfte zeigt, die über ſeine ſonſtige Natur
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Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerner_besessene_1834/21>, abgerufen am 17.02.2025.
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