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Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834.

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munikation bringt, wodurch sich viele Aufschlüsse ergeben,
die der Behandlung äußerst günstig werden können. Auch
scheint es, daß durch die Vermittlung des guten mensch-
lichen Willens der Schutzgeist in eine freiere und kräftigere
Wirksamkeit gesetzt wird.

Da die Meinung, daß die Dämonen nichts anderes als
verstorbene unselige Menschen sind, große Wahrscheinlich-
keit hat, so muß nicht nur der Name des Dämons heraus-
gebracht, sondern er muß auch, und dieß zu wiederholten
Malen, zum Sündenbekenntniß angehalten werden. Dar-
über wird ein förmliches Protokoll geführt, das häufig mit
allen Angaben und beständiger Mahnung zur Wahrheit ihm
wieder vorgehalten werden muß. Denn der Lügengeist, der
in diesen verdorbenen Seelen steckt, läßt selten die Wahr-
heit frey bekennen; doch können sie durch die Qual, welche
ihnen die heiligen Namen verursachen, zuletzt dazu gezwun-
gen werden.

Ist das Sündenbekenntniß vorüber, so kommt die Reihe
an die Bekehrungsversuche, die immer mehr oder weniger
Anklang finden, sobald die geheimen Sünden, die sie in
das jenseitige Leben mit hinübernahmen, offenbar werden
und die Seele entlasten.

Dieses Verfahren hat den doppelten Zweck, erstlich, daß
der Dämon mehr von dem Menschenleib abgelöst wird
und seine Lust zu quälen und zu peinigen verliert, zweitens,
daß durch das Licht, das in die dunkle Seele fällt, die
Begierde in ihm erregt wird, sich an die Gnade Gottes
zu wenden. Dieser religiöse Punkt ist von keiner geringen
Wichtigkeit, da es, eine verlorne Seele zu retten, unter
die ersten christlichen Pflichten gehört. Der Ausspruch:
"Fahr' aus in die Hölle," ist unchristlich. Hat ja Chri-
stus auch der Bitte der Dämonen, in die Schweine zu fah-
ren, nachgegeben.

Nach dieser Vorbereitung kommt die zweite Periode, in
welcher der Exorcismus expulsivus förmlich vorgenom-
men wird.


munikation bringt, wodurch ſich viele Aufſchlüſſe ergeben,
die der Behandlung äußerſt günſtig werden können. Auch
ſcheint es, daß durch die Vermittlung des guten menſch-
lichen Willens der Schutzgeiſt in eine freiere und kräftigere
Wirkſamkeit geſetzt wird.

Da die Meinung, daß die Dämonen nichts anderes als
verſtorbene unſelige Menſchen ſind, große Wahrſcheinlich-
keit hat, ſo muß nicht nur der Name des Dämons heraus-
gebracht, ſondern er muß auch, und dieß zu wiederholten
Malen, zum Sündenbekenntniß angehalten werden. Dar-
über wird ein förmliches Protokoll geführt, das häufig mit
allen Angaben und beſtändiger Mahnung zur Wahrheit ihm
wieder vorgehalten werden muß. Denn der Lügengeiſt, der
in dieſen verdorbenen Seelen ſteckt, läßt ſelten die Wahr-
heit frey bekennen; doch können ſie durch die Qual, welche
ihnen die heiligen Namen verurſachen, zuletzt dazu gezwun-
gen werden.

Iſt das Sündenbekenntniß vorüber, ſo kommt die Reihe
an die Bekehrungsverſuche, die immer mehr oder weniger
Anklang finden, ſobald die geheimen Sünden, die ſie in
das jenſeitige Leben mit hinübernahmen, offenbar werden
und die Seele entlaſten.

Dieſes Verfahren hat den doppelten Zweck, erſtlich, daß
der Dämon mehr von dem Menſchenleib abgelöst wird
und ſeine Luſt zu quälen und zu peinigen verliert, zweitens,
daß durch das Licht, das in die dunkle Seele fällt, die
Begierde in ihm erregt wird, ſich an die Gnade Gottes
zu wenden. Dieſer religiöſe Punkt iſt von keiner geringen
Wichtigkeit, da es, eine verlorne Seele zu retten, unter
die erſten chriſtlichen Pflichten gehört. Der Ausſpruch:
„Fahr’ aus in die Hölle,“ iſt unchriſtlich. Hat ja Chri-
ſtus auch der Bitte der Dämonen, in die Schweine zu fah-
ren, nachgegeben.

Nach dieſer Vorbereitung kommt die zweite Periode, in
welcher der Exorcismus expulsivus förmlich vorgenom-
men wird.


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[158/0172] munikation bringt, wodurch ſich viele Aufſchlüſſe ergeben, die der Behandlung äußerſt günſtig werden können. Auch ſcheint es, daß durch die Vermittlung des guten menſch- lichen Willens der Schutzgeiſt in eine freiere und kräftigere Wirkſamkeit geſetzt wird. Da die Meinung, daß die Dämonen nichts anderes als verſtorbene unſelige Menſchen ſind, große Wahrſcheinlich- keit hat, ſo muß nicht nur der Name des Dämons heraus- gebracht, ſondern er muß auch, und dieß zu wiederholten Malen, zum Sündenbekenntniß angehalten werden. Dar- über wird ein förmliches Protokoll geführt, das häufig mit allen Angaben und beſtändiger Mahnung zur Wahrheit ihm wieder vorgehalten werden muß. Denn der Lügengeiſt, der in dieſen verdorbenen Seelen ſteckt, läßt ſelten die Wahr- heit frey bekennen; doch können ſie durch die Qual, welche ihnen die heiligen Namen verurſachen, zuletzt dazu gezwun- gen werden. Iſt das Sündenbekenntniß vorüber, ſo kommt die Reihe an die Bekehrungsverſuche, die immer mehr oder weniger Anklang finden, ſobald die geheimen Sünden, die ſie in das jenſeitige Leben mit hinübernahmen, offenbar werden und die Seele entlaſten. Dieſes Verfahren hat den doppelten Zweck, erſtlich, daß der Dämon mehr von dem Menſchenleib abgelöst wird und ſeine Luſt zu quälen und zu peinigen verliert, zweitens, daß durch das Licht, das in die dunkle Seele fällt, die Begierde in ihm erregt wird, ſich an die Gnade Gottes zu wenden. Dieſer religiöſe Punkt iſt von keiner geringen Wichtigkeit, da es, eine verlorne Seele zu retten, unter die erſten chriſtlichen Pflichten gehört. Der Ausſpruch: „Fahr’ aus in die Hölle,“ iſt unchriſtlich. Hat ja Chri- ſtus auch der Bitte der Dämonen, in die Schweine zu fah- ren, nachgegeben. Nach dieſer Vorbereitung kommt die zweite Periode, in welcher der Exorcismus expulsivus förmlich vorgenom- men wird.

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Zitationshilfe: Kerner, Justinus: Geschichten Besessener neuerer Zeit. Karlsruhe, 1834, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerner_besessene_1834/172>, abgerufen am 24.11.2024.