Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.Anhang. [Tabelle] II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge- III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf- 3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen Reichsanstalt. (Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88). [Tabelle]
Anhang. [Tabelle] II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge- III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf- 3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen Reichsanstalt. (Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88). [Tabelle]
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0540" n="502"/> <fw place="top" type="header">Anhang.</fw><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge-<lb/> meinsamen Attestes der beeideten Handels-Chemiker veranlasst<lb/> wurde, sind die im vorstehenden Verzeichnisse bestimmten Ge-<lb/> bühren im doppelten Betrage zu entrichten.</p><lb/> <p>III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf-<lb/> geführt sind, werden die Gebühren nach Verhältniss vorstehen-<lb/> der Ansätze und nach beiderseitigem Uebereinkommen zwischen<lb/> der Partei und dem Chemiker, in Fällen gerichtlichen Ein-<lb/> schreitens aber durch das Gericht bestimmt.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b">3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen<lb/> Reichsanstalt.</hi> </head><lb/> <p> <hi rendition="#c">(Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88).</hi> </p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [502/0540]
Anhang.
II. In besonderen Fällen, wo die Ausfertigung eines ge-
meinsamen Attestes der beeideten Handels-Chemiker veranlasst
wurde, sind die im vorstehenden Verzeichnisse bestimmten Ge-
bühren im doppelten Betrage zu entrichten.
III. Für Untersuchungen, die vorstehend nicht speciell auf-
geführt sind, werden die Gebühren nach Verhältniss vorstehen-
der Ansätze und nach beiderseitigem Uebereinkommen zwischen
der Partei und dem Chemiker, in Fällen gerichtlichen Ein-
schreitens aber durch das Gericht bestimmt.
3. Taxtarif für die Arbeiten im Laboratorium der k. k. geologischen
Reichsanstalt.
(Nach der Oester. Ztschr. 1866. S. 88).
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/540 |
Zitationshilfe: | Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 502. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/540>, abgerufen am 03.07.2024. |