hohlen, Wasser einschliessenden Granalien entstehen, darf das Wasser nicht zu kalt sein und zu stark gerührt werden; man unterlässt letzteres wohl ganz und giesst das Flüssige einfacher gleich durch den Reiserbesen. Die Granalien werden unter Zu- rücklassung der Stücke über Linsengrösse in einer kupfernen Schale gut getrocknet und etwa 5 Gramm davon in Rübsamen- bis Linsengrösse zur Probirung abgewogen. Sollte man in grö- beren Granalien einen mechanisch eingeschlossenen Wasserge- halt vermuthen, so müsste man dieselben ausplatten, nochmals trocknen und in feine Streifen zerschneiden.
b) auf eine blanke Eisenplatte zu dünnen Streifen gegossen (Blei), welche man zerschneidet. Beim Eingiessen des Bleies in Formen würden sich beim Erkalten des Zains verschiedene Le- girungen absondern und derselbe eine ungleiche Zusammensetzung erhalten. Man kann auch das flüssige Blei gleich aus dem Stech- herd, nach vorherigem guten Umrühren, in kleine Formen z. B. Ansiedescherben füllen, die erhaltenen Zaine von einer Schicht etc. unter Kohlenstaub umschmelzen und das Flüssige auf eine Eisenplatte ausgiessen.
Markus1) empfiehlt, von dem flüssigen Blei im Stechherde beim Ausschöpfen aus jedem Löffel abwechselnd oben, mitten und unten eine kleine, immer gleiche Menge Probe zu nehmen und in einen Einguss zu giessen. Die Zaine werden umge- schmolzen, das Flüssige umgerührt, mittelst eines thonüberzo- genen Löffels eine Durchschnittsschöpfprobe genommen und der Rest des geschmolzenen Bleies auf einer Granulirtafel zerkleint. Die gewogene Schöpfprobe wird ganz abgetrieben und zur Con- trole von der Granulirprobe, je nach dem Silbergehalt des Bleies, 4 20 Probircentner a 5 Gramm abgetrieben. Bei angestellten Versuchen differirten Schöpf- und Granalienprobe wenig, Aus- hiebproben aber bedeutend.
§. 8. Zurichten des Probirgutes. Die Zurichtung des von Legi-Verfahren. rungen genommenen Probirgutes durch Ausplatten und Zerschnei- den der Blättchen, Granuliren etc. ist bereits im vorigen §. er- wähnt; das pulverförmige Probirgut von Substanzen, die keine Legirungen sind, -- in Holztrögen oder wenn das Probegut nass ist, besser in Gefässen von Metallblech aufbewahrt und darin nochmals gut unter einander gemengt -- kann behuf seiner Zurichtung nachstehende Operationen erfordern:
1) Oestr. Ztschr. 1856. S. 101.
§. 8. Zurichten des Probirgutes.
hohlen, Wasser einschliessenden Granalien entstehen, darf das Wasser nicht zu kalt sein und zu stark gerührt werden; man unterlässt letzteres wohl ganz und giesst das Flüssige einfacher gleich durch den Reiserbesen. Die Granalien werden unter Zu- rücklassung der Stücke über Linsengrösse in einer kupfernen Schale gut getrocknet und etwa 5 Gramm davon in Rübsamen- bis Linsengrösse zur Probirung abgewogen. Sollte man in grö- beren Granalien einen mechanisch eingeschlossenen Wasserge- halt vermuthen, so müsste man dieselben ausplatten, nochmals trocknen und in feine Streifen zerschneiden.
β) auf eine blanke Eisenplatte zu dünnen Streifen gegossen (Blei), welche man zerschneidet. Beim Eingiessen des Bleies in Formen würden sich beim Erkalten des Zains verschiedene Le- girungen absondern und derselbe eine ungleiche Zusammensetzung erhalten. Man kann auch das flüssige Blei gleich aus dem Stech- herd, nach vorherigem guten Umrühren, in kleine Formen z. B. Ansiedescherben füllen, die erhaltenen Zaine von einer Schicht etc. unter Kohlenstaub umschmelzen und das Flüssige auf eine Eisenplatte ausgiessen.
Markus1) empfiehlt, von dem flüssigen Blei im Stechherde beim Ausschöpfen aus jedem Löffel abwechselnd oben, mitten und unten eine kleine, immer gleiche Menge Probe zu nehmen und in einen Einguss zu giessen. Die Zaine werden umge- schmolzen, das Flüssige umgerührt, mittelst eines thonüberzo- genen Löffels eine Durchschnittsschöpfprobe genommen und der Rest des geschmolzenen Bleies auf einer Granulirtafel zerkleint. Die gewogene Schöpfprobe wird ganz abgetrieben und zur Con- trole von der Granulirprobe, je nach dem Silbergehalt des Bleies, 4 20 Probircentner à 5 Gramm abgetrieben. Bei angestellten Versuchen differirten Schöpf- und Granalienprobe wenig, Aus- hiebproben aber bedeutend.
§. 8. Zurichten des Probirgutes. Die Zurichtung des von Legi-Verfahren. rungen genommenen Probirgutes durch Ausplatten und Zerschnei- den der Blättchen, Granuliren etc. ist bereits im vorigen §. er- wähnt; das pulverförmige Probirgut von Substanzen, die keine Legirungen sind, — in Holztrögen oder wenn das Probegut nass ist, besser in Gefässen von Metallblech aufbewahrt und darin nochmals gut unter einander gemengt — kann behuf seiner Zurichtung nachstehende Operationen erfordern:
1) Oestr. Ztschr. 1856. S. 101.
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§. 8. Zurichten des Probirgutes.
hohlen, Wasser einschliessenden Granalien entstehen, darf das
Wasser nicht zu kalt sein und zu stark gerührt werden; man
unterlässt letzteres wohl ganz und giesst das Flüssige einfacher
gleich durch den Reiserbesen. Die Granalien werden unter Zu-
rücklassung der Stücke über Linsengrösse in einer kupfernen
Schale gut getrocknet und etwa 5 Gramm davon in Rübsamen-
bis Linsengrösse zur Probirung abgewogen. Sollte man in grö-
beren Granalien einen mechanisch eingeschlossenen Wasserge-
halt vermuthen, so müsste man dieselben ausplatten, nochmals
trocknen und in feine Streifen zerschneiden.
β) auf eine blanke Eisenplatte zu dünnen Streifen gegossen
(Blei), welche man zerschneidet. Beim Eingiessen des Bleies in
Formen würden sich beim Erkalten des Zains verschiedene Le-
girungen absondern und derselbe eine ungleiche Zusammensetzung
erhalten. Man kann auch das flüssige Blei gleich aus dem Stech-
herd, nach vorherigem guten Umrühren, in kleine Formen z. B.
Ansiedescherben füllen, die erhaltenen Zaine von einer Schicht
etc. unter Kohlenstaub umschmelzen und das Flüssige auf eine
Eisenplatte ausgiessen.
Markus 1) empfiehlt, von dem flüssigen Blei im Stechherde
beim Ausschöpfen aus jedem Löffel abwechselnd oben, mitten
und unten eine kleine, immer gleiche Menge Probe zu nehmen
und in einen Einguss zu giessen. Die Zaine werden umge-
schmolzen, das Flüssige umgerührt, mittelst eines thonüberzo-
genen Löffels eine Durchschnittsschöpfprobe genommen und der
Rest des geschmolzenen Bleies auf einer Granulirtafel zerkleint.
Die gewogene Schöpfprobe wird ganz abgetrieben und zur Con-
trole von der Granulirprobe, je nach dem Silbergehalt des Bleies,
4 20 Probircentner à 5 Gramm abgetrieben. Bei angestellten
Versuchen differirten Schöpf- und Granalienprobe wenig, Aus-
hiebproben aber bedeutend.
§. 8. Zurichten des Probirgutes. Die Zurichtung des von Legi-
rungen genommenen Probirgutes durch Ausplatten und Zerschnei-
den der Blättchen, Granuliren etc. ist bereits im vorigen §. er-
wähnt; das pulverförmige Probirgut von Substanzen, die keine
Legirungen sind, — in Holztrögen oder wenn das Probegut
nass ist, besser in Gefässen von Metallblech aufbewahrt und
darin nochmals gut unter einander gemengt — kann behuf seiner
Zurichtung nachstehende Operationen erfordern:
Verfahren.
1) Oestr. Ztschr. 1856. S. 101.
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/53>, abgerufen am 23.07.2024.
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