Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866.V. Gold. Legirungen. halte an Kupfer dieses zunächst durch Abtreiben mit Bleientfernt, wobei man zur Umgehung von Verlusten ein Ueber- mass von Blei vermeidet, dann das Silber vom Gold durch Sal- petersäure weglöst. Die vollständige Auflösung des Silbers erfolgt hierbei nur dann, wenn sich Gold und Silber in einem gewissen Verhältnisse befinden. Es müssen, wenn die Scheidung vollständig erfolgen soll, auf 1 Theil Gold wenigstens 21/2--3 Theile Silber vorhanden sein, sonst bleibt letzteres bei ersterem theilweise zurück. Bei weniger Silber muss eine passende Menge reines Silber vor der Scheidung zu der Legirung hinzugefügt werden (Inquartation). Ist das Verhältniss zwischen Gold und Silber nahezu 1 : 2,5--3, so bleibt bei Behandlung mit der Säure (Scheidung durch die Quart) das Gold in cohären- tem Zustande in der Gestalt der angewandten Legirung (spiral- förmig aufgerollte Blättchen, Röllchen, Löckchen) zurück und lässt sich in diesem Zustande bequem und ohne mechanische Verluste weiter behandeln. Ist mehr Silber vorhanden, so er- folgt das Gold in weniger bequemem pulverförmigen Zustande und das feiner im Silber vertheilte Gold kann nach Petten- kofer 1) leichter Silber zurückhalten. Um nun das Probirgut passend behandeln, d. h. den Zusatz Scheidung durch andere Lösungsmittel. Die Salpetersäure besitzt vor allen andern Lösungsmitteln, 1) Bgwfd. XII, 6.
V. Gold. Legirungen. halte an Kupfer dieses zunächst durch Abtreiben mit Bleientfernt, wobei man zur Umgehung von Verlusten ein Ueber- mass von Blei vermeidet, dann das Silber vom Gold durch Sal- petersäure weglöst. Die vollständige Auflösung des Silbers erfolgt hierbei nur dann, wenn sich Gold und Silber in einem gewissen Verhältnisse befinden. Es müssen, wenn die Scheidung vollständig erfolgen soll, auf 1 Theil Gold wenigstens 2½—3 Theile Silber vorhanden sein, sonst bleibt letzteres bei ersterem theilweise zurück. Bei weniger Silber muss eine passende Menge reines Silber vor der Scheidung zu der Legirung hinzugefügt werden (Inquartation). Ist das Verhältniss zwischen Gold und Silber nahezu 1 : 2,5—3, so bleibt bei Behandlung mit der Säure (Scheidung durch die Quart) das Gold in cohären- tem Zustande in der Gestalt der angewandten Legirung (spiral- förmig aufgerollte Blättchen, Röllchen, Löckchen) zurück und lässt sich in diesem Zustande bequem und ohne mechanische Verluste weiter behandeln. Ist mehr Silber vorhanden, so er- folgt das Gold in weniger bequemem pulverförmigen Zustande und das feiner im Silber vertheilte Gold kann nach Petten- kofer 1) leichter Silber zurückhalten. Um nun das Probirgut passend behandeln, d. h. den Zusatz Scheidung durch andere Lösungsmittel. Die Salpetersäure besitzt vor allen andern Lösungsmitteln, 1) Bgwfd. XII, 6.
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V. Gold. Legirungen.
halte an Kupfer dieses zunächst durch Abtreiben mit Blei
entfernt, wobei man zur Umgehung von Verlusten ein Ueber-
mass von Blei vermeidet, dann das Silber vom Gold durch Sal-
petersäure weglöst. Die vollständige Auflösung des Silbers
erfolgt hierbei nur dann, wenn sich Gold und Silber in einem
gewissen Verhältnisse befinden. Es müssen, wenn die Scheidung
vollständig erfolgen soll, auf 1 Theil Gold wenigstens 2½—3
Theile Silber vorhanden sein, sonst bleibt letzteres bei ersterem
theilweise zurück. Bei weniger Silber muss eine passende Menge
reines Silber vor der Scheidung zu der Legirung hinzugefügt
werden (Inquartation). Ist das Verhältniss zwischen Gold und
Silber nahezu 1 : 2,5—3, so bleibt bei Behandlung mit der
Säure (Scheidung durch die Quart) das Gold in cohären-
tem Zustande in der Gestalt der angewandten Legirung (spiral-
förmig aufgerollte Blättchen, Röllchen, Löckchen) zurück und
lässt sich in diesem Zustande bequem und ohne mechanische
Verluste weiter behandeln. Ist mehr Silber vorhanden, so er-
folgt das Gold in weniger bequemem pulverförmigen Zustande
und das feiner im Silber vertheilte Gold kann nach Petten-
kofer 1) leichter Silber zurückhalten.
Um nun das Probirgut passend behandeln, d. h. den Zusatz
von Blei beim Abtreiben und von Silber behuf der Quartation
reguliren zu können, bedarfs einer Vorprobe zur ungefähren
Ermittlung des Goldgehaltes, um zu erfahren, ob man silber-
haltiges Gold oder goldhaltiges Silber hat.
Die Salpetersäure besitzt vor allen andern Lösungsmitteln,
z. B. vor Schwefelsäure und Königswasser, Vorzüge.
Erstere hat einen hohen Kochpunct (325°C.), stösst stark, lässt
geringe Mengen Platin und Blei beim Golde zurück, erfordert
ein Nachspülen der Röllchen zuerst mit nicht zu verdünnter
Schwefelsäure, weil das schwefelsaure Silberoxyd in Wasser
schwerlöslich ist, giebt aber ein gleich silberärmeres Gold,
als Salpetersäure. Auf 1 Theil Gold müssen 2—3 Thle. Silber
vorhanden sein. Reines Gold durch Schwefelsäure geschieden
hat, ohne geglüht zu sein, schon die Goldfarbe, bei einem Pla-
tingehalt zeigt sich graue Farbe. Auch bei einem Ueberschuss
an Silber bleibt das Gold cohärenter, als bei der Scheidung
durch Salpetersäure. Bei Anwendung von Königswasser,
1) Bgwfd. XII, 6.
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