oder halbkugelförmigen Formen mit Nummern im Innern Blei- stücke von verschiedenem Gewicht presst oder giesst, z. B. bei Anwendung von 1/2 Grmm. Legirung von 1--16fach.
Da Münzen1) einen gesetzlich bestimmten Gehalt besitzen, so bedarfsGehalt der Münzen. zur Ermittelung der erforderlichen Bleimenge keiner besondern Vorprobe. Man nennt bei Münzen den Feingehalt das Korn, das Gewicht Schrot, die Abweichungen, welche Münzen in Schrot und Korn zeigen dürfen, ohne unrichtig zu sein, Remedium und endlich Münzfuss (Währung) die Anzahl Münzstücke, welche 1 Münzpfund (500 Grmm.) Feinsilber enthalten (30-Thalerfuss, 45-Guldenfuss in Oesterreich und 521/2-Guldenfuss in Süd- deutschland). Es gehen 27 Thlr auf das beschickte und 30 Thlr. auf das feine Pfund; 1 Thlr. wiegt 18,518 Grmm. und enthält 16,666 Grmm. Feinsilber. Bei Scheidemünzen sind 1 Pfd. Feinsilber enthalten in 341/2 Thlr., 513/4 österr. und 60 3/8 süddeutschen Gulden. Bei Kupfermünzen darf aus 1 Ctr. Kupfer ein Nennwerth von 112 Thlr. oder 168 österr. oder 196 süddeutschen Gulden geschlagen werden. Courant unterscheidet sich von Scheidemünze dadurch, dass ersteres den wirklichen Gehalt an Feinsilber, der angegeben ist, ent- hält, während Scheidemünzen (Legirungen unter 0,500 fein) nicht den wirklich angegebenen, sondern wegen grösserer Münzkosten einen geringeren Gehalt besitzen, als angegeben ist, somit mehr Nennwerth als Realwerth besitzen. Dieser in den einzelnen Ländern verschiedene Gehalt variirt. Während Courant in allen den Ländern gilt, welche dafür gleichen Münz- fuss besitzen, so gilt Scheidemünze nur in dem Lande, wo sie ausgeprägt ist.
Die Feingehalte einiger Münzen ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung:
[Tabelle]
1)Karmarsch, mechan. Technologie. 1866. I, 564; Graham-Otto's Chemie, 2. Bd. 3. Abthlg. S. 859 (1863).
§. 119. Feinprobe.
oder halbkugelförmigen Formen mit Nummern im Innern Blei- stücke von verschiedenem Gewicht presst oder giesst, z. B. bei Anwendung von ½ Grmm. Legirung von 1—16fach.
Da Münzen1) einen gesetzlich bestimmten Gehalt besitzen, so bedarfsGehalt der Münzen. zur Ermittelung der erforderlichen Bleimenge keiner besondern Vorprobe. Man nennt bei Münzen den Feingehalt das Korn, das Gewicht Schrot, die Abweichungen, welche Münzen in Schrot und Korn zeigen dürfen, ohne unrichtig zu sein, Remedium und endlich Münzfuss (Währung) die Anzahl Münzstücke, welche 1 Münzpfund (500 Grmm.) Feinsilber enthalten (30-Thalerfuss, 45-Guldenfuss in Oesterreich und 52½-Guldenfuss in Süd- deutschland). Es gehen 27 Thlr auf das beschickte und 30 Thlr. auf das feine Pfund; 1 Thlr. wiegt 18,518 Grmm. und enthält 16,666 Grmm. Feinsilber. Bei Scheidemünzen sind 1 Pfd. Feinsilber enthalten in 34½ Thlr., 51¾ österr. und 60⅜ süddeutschen Gulden. Bei Kupfermünzen darf aus 1 Ctr. Kupfer ein Nennwerth von 112 Thlr. oder 168 österr. oder 196 süddeutschen Gulden geschlagen werden. Courant unterscheidet sich von Scheidemünze dadurch, dass ersteres den wirklichen Gehalt an Feinsilber, der angegeben ist, ent- hält, während Scheidemünzen (Legirungen unter 0,500 fein) nicht den wirklich angegebenen, sondern wegen grösserer Münzkosten einen geringeren Gehalt besitzen, als angegeben ist, somit mehr Nennwerth als Realwerth besitzen. Dieser in den einzelnen Ländern verschiedene Gehalt variirt. Während Courant in allen den Ländern gilt, welche dafür gleichen Münz- fuss besitzen, so gilt Scheidemünze nur in dem Lande, wo sie ausgeprägt ist.
Die Feingehalte einiger Münzen ergeben sich aus nachstehender Zusammenstellung:
[Tabelle]
1)Karmarsch, mechan. Technologie. 1866. I, 564; Graham-Otto’s Chemie, 2. Bd. 3. Abthlg. S. 859 (1863).
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§. 119. Feinprobe.
oder halbkugelförmigen Formen mit Nummern im Innern Blei-
stücke von verschiedenem Gewicht presst oder giesst, z. B. bei
Anwendung von ½ Grmm. Legirung von 1—16fach.
Da Münzen 1) einen gesetzlich bestimmten Gehalt besitzen, so bedarfs
zur Ermittelung der erforderlichen Bleimenge keiner besondern Vorprobe.
Man nennt bei Münzen den Feingehalt das Korn, das Gewicht Schrot,
die Abweichungen, welche Münzen in Schrot und Korn zeigen dürfen, ohne
unrichtig zu sein, Remedium und endlich Münzfuss (Währung) die
Anzahl Münzstücke, welche 1 Münzpfund (500 Grmm.) Feinsilber enthalten
(30-Thalerfuss, 45-Guldenfuss in Oesterreich und 52½-Guldenfuss in Süd-
deutschland). Es gehen 27 Thlr auf das beschickte und 30 Thlr. auf das
feine Pfund; 1 Thlr. wiegt 18,518 Grmm. und enthält 16,666 Grmm. Feinsilber.
Bei Scheidemünzen sind 1 Pfd. Feinsilber enthalten in 34½ Thlr., 51¾ österr.
und 60⅜ süddeutschen Gulden. Bei Kupfermünzen darf aus 1 Ctr. Kupfer
ein Nennwerth von 112 Thlr. oder 168 österr. oder 196 süddeutschen Gulden
geschlagen werden. Courant unterscheidet sich von Scheidemünze dadurch,
dass ersteres den wirklichen Gehalt an Feinsilber, der angegeben ist, ent-
hält, während Scheidemünzen (Legirungen unter 0,500 fein) nicht den
wirklich angegebenen, sondern wegen grösserer Münzkosten einen geringeren
Gehalt besitzen, als angegeben ist, somit mehr Nennwerth als Realwerth
besitzen. Dieser in den einzelnen Ländern verschiedene Gehalt variirt.
Während Courant in allen den Ländern gilt, welche dafür gleichen Münz-
fuss besitzen, so gilt Scheidemünze nur in dem Lande, wo sie ausgeprägt ist.
Gehalt der
Münzen.
Die Feingehalte einiger Münzen ergeben sich aus nachstehender
Zusammenstellung:
1) Karmarsch, mechan. Technologie. 1866. I, 564; Graham-Otto’s Chemie,
2. Bd. 3. Abthlg. S. 859 (1863).
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/307>, abgerufen am 23.11.2024.
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