des gerösteten Erzes auf Schwarzkupfer, weil sich dabei ein ge- ringer Kupfergehalt fast ganz in den verschlackten Erden verliert.
Vorbereitung nickel- und kobalthaltiger Substanzen.
Bei einem geringen Kupfergehalt lässt sich in nickel- und kobalthaltigen Substanzen das Kupfer nach der Plattner'- schen Nickelprobe (§. 108) ungefähr bestimmen; bei grösseren Kupfergehalten aber, z. B. wenn Kupfer und Nickel in gleicher Menge vorhanden sind, wird diese Probe zu ungenau und man scheidet nach Winkler's Verfahren1) das Kupfer zweckmässig in nachstehender Weise vom Nickel, bevor ersteres auf trocknem Wege weiter behandelt wird:
Man digerirt das Probirgut in einem kleinen Becherglase mit Salzsäure und einigen Tropfen Salpetersäure, bis vollständige Zersetzung eingetreten, filtrirt, wäscht mit kaltem Wasser aus, thut in das nicht zu verdünnte, völlig kalte Filtrat von Zeit zu Zeit unter Umrühren ein kleines Löffelchen voll Eisenpulver (S. 139) und lässt 1/4 -- 1/2 Stunde stehen, wo dann alles Kupfer gefällt ist, so dass die Lösung von Schwefelwasserstoff nicht mehr gebräunt wird. Bei Anwendung einer heissen Lösung oder des Zinks als Fällungsmittel würde auch Nickel mit niedergeschlagen werden. Das mit Antimon, Arsen etc. verunreinigte Cement- kupfer wird filtrirt, mit kaltem Wasser ausgewaschen, getrocknet, sammt Filter auf einem Röstscherben unter der Muffel geglüht und für das Schmelzen auf Schwarzkupfer in später anzugebender Weise beschickt.
Erste Opera- tion. Rösten.
§. 89. Rösten von Schwefel, Antimon, oder Arsen enthaltenden Substanzen. 1 Probircentner oder so viel fein geriebenes Probir- gut, dass das daraus ausgebrachte Gaarkupferkorn nicht viel über Strengflüssige Substanzen.10 Pfd. wiegt, wird bei zum Sintern weniger geneigten Substanzen mit 2 Volum Holzkohlenpulver oder besser mit 20--25 % Graphit (S. 112) oder reinem Kokspulver in S. 28 an- gegebener Weise vorsichtig geröstet, bis sich keine schweflige Säure mehr entwickelt. Dann reibt man die erkaltete Probe im eisernen Mörser fein auf, mengt etwa 10 % Kohlenpulver ein, erhitzt abermals bis zum Glühen und Verschwinden des Geruches nach schwefliger Säure und wiederholt diese Operation je nach dem Schwefelgehalt oder der grössern oder geringern Leichtig- keit des Röstens noch ein oder mehrere Mal. Häufig genügt ein zweimaliges Aufreiben bei 2--3 stündiger Röstzeit, wo dann
1) B. u. h. Ztg. 1863. S. 347.
II. Kupfer. Trockne Proben.
des gerösteten Erzes auf Schwarzkupfer, weil sich dabei ein ge- ringer Kupfergehalt fast ganz in den verschlackten Erden verliert.
Vorbereitung nickel- und kobalthaltiger Substanzen.
Bei einem geringen Kupfergehalt lässt sich in nickel- und kobalthaltigen Substanzen das Kupfer nach der Plattner’- schen Nickelprobe (§. 108) ungefähr bestimmen; bei grösseren Kupfergehalten aber, z. B. wenn Kupfer und Nickel in gleicher Menge vorhanden sind, wird diese Probe zu ungenau und man scheidet nach Winkler’s Verfahren1) das Kupfer zweckmässig in nachstehender Weise vom Nickel, bevor ersteres auf trocknem Wege weiter behandelt wird:
Man digerirt das Probirgut in einem kleinen Becherglase mit Salzsäure und einigen Tropfen Salpetersäure, bis vollständige Zersetzung eingetreten, filtrirt, wäscht mit kaltem Wasser aus, thut in das nicht zu verdünnte, völlig kalte Filtrat von Zeit zu Zeit unter Umrühren ein kleines Löffelchen voll Eisenpulver (S. 139) und lässt ¼ — ½ Stunde stehen, wo dann alles Kupfer gefällt ist, so dass die Lösung von Schwefelwasserstoff nicht mehr gebräunt wird. Bei Anwendung einer heissen Lösung oder des Zinks als Fällungsmittel würde auch Nickel mit niedergeschlagen werden. Das mit Antimon, Arsen etc. verunreinigte Cement- kupfer wird filtrirt, mit kaltem Wasser ausgewaschen, getrocknet, sammt Filter auf einem Röstscherben unter der Muffel geglüht und für das Schmelzen auf Schwarzkupfer in später anzugebender Weise beschickt.
Erste Opera- tion. Rösten.
§. 89. Rösten von Schwefel, Antimon, oder Arsen enthaltenden Substanzen. 1 Probircentner oder so viel fein geriebenes Probir- gut, dass das daraus ausgebrachte Gaarkupferkorn nicht viel über Strengflüssige Substanzen.10 Pfd. wiegt, wird bei zum Sintern weniger geneigten Substanzen mit 2 Volum Holzkohlenpulver oder besser mit 20—25 % Graphit (S. 112) oder reinem Kokspulver in S. 28 an- gegebener Weise vorsichtig geröstet, bis sich keine schweflige Säure mehr entwickelt. Dann reibt man die erkaltete Probe im eisernen Mörser fein auf, mengt etwa 10 % Kohlenpulver ein, erhitzt abermals bis zum Glühen und Verschwinden des Geruches nach schwefliger Säure und wiederholt diese Operation je nach dem Schwefelgehalt oder der grössern oder geringern Leichtig- keit des Röstens noch ein oder mehrere Mal. Häufig genügt ein zweimaliges Aufreiben bei 2—3 stündiger Röstzeit, wo dann
1) B. u. h. Ztg. 1863. S. 347.
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II. Kupfer. Trockne Proben.
des gerösteten Erzes auf Schwarzkupfer, weil sich dabei ein ge-
ringer Kupfergehalt fast ganz in den verschlackten Erden
verliert.
Bei einem geringen Kupfergehalt lässt sich in nickel- und
kobalthaltigen Substanzen das Kupfer nach der Plattner’-
schen Nickelprobe (§. 108) ungefähr bestimmen; bei grösseren
Kupfergehalten aber, z. B. wenn Kupfer und Nickel in gleicher
Menge vorhanden sind, wird diese Probe zu ungenau und man
scheidet nach Winkler’s Verfahren 1) das Kupfer zweckmässig
in nachstehender Weise vom Nickel, bevor ersteres auf trocknem
Wege weiter behandelt wird:
Man digerirt das Probirgut in einem kleinen Becherglase
mit Salzsäure und einigen Tropfen Salpetersäure, bis vollständige
Zersetzung eingetreten, filtrirt, wäscht mit kaltem Wasser aus,
thut in das nicht zu verdünnte, völlig kalte Filtrat von Zeit
zu Zeit unter Umrühren ein kleines Löffelchen voll Eisenpulver
(S. 139) und lässt ¼ — ½ Stunde stehen, wo dann alles Kupfer
gefällt ist, so dass die Lösung von Schwefelwasserstoff nicht mehr
gebräunt wird. Bei Anwendung einer heissen Lösung oder des
Zinks als Fällungsmittel würde auch Nickel mit niedergeschlagen
werden. Das mit Antimon, Arsen etc. verunreinigte Cement-
kupfer wird filtrirt, mit kaltem Wasser ausgewaschen, getrocknet,
sammt Filter auf einem Röstscherben unter der Muffel geglüht
und für das Schmelzen auf Schwarzkupfer in später anzugebender
Weise beschickt.
§. 89. Rösten von Schwefel, Antimon, oder Arsen enthaltenden
Substanzen. 1 Probircentner oder so viel fein geriebenes Probir-
gut, dass das daraus ausgebrachte Gaarkupferkorn nicht viel über
10 Pfd. wiegt, wird bei zum Sintern weniger geneigten
Substanzen mit 2 Volum Holzkohlenpulver oder besser mit
20—25 % Graphit (S. 112) oder reinem Kokspulver in S. 28 an-
gegebener Weise vorsichtig geröstet, bis sich keine schweflige
Säure mehr entwickelt. Dann reibt man die erkaltete Probe im
eisernen Mörser fein auf, mengt etwa 10 % Kohlenpulver ein,
erhitzt abermals bis zum Glühen und Verschwinden des Geruches
nach schwefliger Säure und wiederholt diese Operation je nach
dem Schwefelgehalt oder der grössern oder geringern Leichtig-
keit des Röstens noch ein oder mehrere Mal. Häufig genügt
ein zweimaliges Aufreiben bei 2—3 stündiger Röstzeit, wo dann
Strengflüssige
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1) B. u. h. Ztg. 1863. S. 347.
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Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/212>, abgerufen am 28.11.2024.
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