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Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610.

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durch Ersetzung etlicher massen vnsterblich seyn solte. Darmit aber die Eltern sich durch Vnformlichkeit in actu generandi, so auch durch einige Bemühung in Auffzucht der Kinder/ nicht abhalten liessen/ Kinder miteinander zu zeugen: Hat er vnter andern Ergetzlichkeiten vnd Antreiben (als da ist die natürliche starcke Neygung zu eygnen Leibserben/ Jtem die folgende Frewde/ welche die Eltern an jhren lieben Kindern haben) auch die Liebligkeit beygefüget/ vnd zu Erhaltung guter Ordnung/ je zweyen Personen eine jnnbrünstige Liebe gegeneinander eyngepflantzet/ damit also zwey/ vnd nicht mehr/ ein Leib würden.

Vnd erachte ich/ daß der Mensch im Standt der Vnschuldt gar wol ohne alle Sünde/ nemlich ad arbitrium legi Dei conforme dieser natürlichen Bewegungen sich hette gebrauchen können. Dann was der heylige Augustinus de ciuitate Dei diesem zuwider bestreitten wil/ kömpt dahero/ weil nach dem Fall von keiner lieblichen Empfindtlichkeit ohne vnordentliche sündliche Begierde/ Bewegung vnd Wollust mag gedacht/ geschweigen geredt werden.

Einmal ist dasjenige/ was heutiges Tags bey Erzeugung der Kinder fürläufft/ an vnd für sich selber/ ohne Ansehung der Sünde/ ein Stück der Natur/ vnd derohalben meistentheils vns vernünfftigen mit andern vnvernünfftigen Creaturen gemein: solte diß nit vor dem Fall gewest seyn/ so müste es nach dem Fall entweder von der Sünde in die Natur gepflantzt/ vnd dieselbige also an einer wesentlichen Eygenschafft verändert worden seyn: oder Gott selbst müste von der Sünde wegen etwas neuwes an der Natur gemacht haben. Weil aber deren keins zu gläuben/ so bleibt es demnach darbey/ daß diese Lieblichkeit vnd Anmuhtung der Natur von Gott selber/ wo nicht dem Standt der Vnschuldt/ doch dem Menschen der da fallen können würde/ zu nohtwendigem Behelff/ ohne einige sündtliche Gebrechen anfangs erdacht/ vnnd zu dem Ende gerichtet worden sey/ darmit das menschliche Geschlecht also wider alle mügliche Fälle fortgepflantzet/ vnnd diese Ordnung Gottes erhalten würde.


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durch Ersetzung etlicher massen vnsterblich seyn solte. Darmit aber die Eltern sich durch Vnformlichkeit in actu generandi, so auch durch einige Bemühung in Auffzucht der Kinder/ nicht abhalten liessen/ Kinder miteinander zu zeugen: Hat er vnter andern Ergetzlichkeiten vnd Antreiben (als da ist die natürliche starcke Neygung zu eygnen Leibserben/ Jtem die folgende Frewde/ welche die Eltern an jhren lieben Kindern haben) auch die Liebligkeit beygefüget/ vnd zu Erhaltung guter Ordnung/ je zweyen Personen eine jnnbrünstige Liebe gegeneinander eyngepflantzet/ damit also zwey/ vnd nicht mehr/ ein Leib würden.

Vnd erachte ich/ daß der Mensch im Standt der Vnschuldt gar wol ohne alle Sünde/ nemlich ad arbitrium legi Dei conforme dieser natürlichen Bewegungen sich hette gebrauchen können. Dann was der heylige Augustinus de ciuitate Dei diesem zuwider bestreitten wil/ kömpt dahero/ weil nach dem Fall von keiner lieblichen Empfindtlichkeit ohne vnordentliche sündliche Begierde/ Bewegung vnd Wollust mag gedacht/ geschweigen geredt werden.

Einmal ist dasjenige/ was heutiges Tags bey Erzeugung der Kinder fürläufft/ an vnd für sich selber/ ohne Ansehung der Sünde/ ein Stück der Natur/ vnd derohalben meistentheils vns vernünfftigen mit andern vnvernünfftigen Creaturen gemein: solte diß nit vor dem Fall gewest seyn/ so müste es nach dem Fall entweder von der Sünde in die Natur gepflantzt/ vnd dieselbige also an einer wesentlichen Eygenschafft verändert worden seyn: oder Gott selbst müste von der Sünde wegen etwas neuwes an der Natur gemacht haben. Weil aber deren keins zu gläuben/ so bleibt es demnach darbey/ daß diese Lieblichkeit vnd Anmuhtung der Natur von Gott selber/ wo nicht dem Standt der Vnschuldt/ doch dem Menschen der da fallen können würde/ zu nohtwendigem Behelff/ ohne einige sündtliche Gebrechen anfangs erdacht/ vnnd zu dem Ende gerichtet worden sey/ darmit das menschliche Geschlecht also wider alle mügliche Fälle fortgepflantzet/ vnnd diese Ordnung Gottes erhalten würde.


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Thomas Gloning: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Oliver Trübestein: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Hannah Sophia Glaum: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-11-19T13:21:53Z)
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Signatur Nx 22 (1)) (2013-12-10T14:15:34Z)

Weitere Informationen:

Die Transkription erfolgte nach den unter http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat formulierten Richtlinien.

Verfahren der Texterfassung: manuell (einfach erfasst).

Als Leitdruck wurde ein gescannter Ausschnitt aus Johannes Kepler: Gesammelte Werke. Band IV herangezogen. Die beim Leitdruck genannte Bibliothek ist nur eine von vielen, die dieses Buch besitzt.

  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst



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Zitationshilfe: Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610, S. [Aijv]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610/21>, abgerufen am 18.12.2024.