in wörtlichem Sinne Gold zusammenhäufte, spielte er nur die Rolle eines dienstbaren Haus¬ koboldes, welcher, wenn er seine Handleistungen gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab, sich gütlich that und dazu allerhand Späße trieb, welche männiglich ergötzten. Seine unmännliche Rathlosigkeit und Unzuverlässigkeit, die Erfah¬ rung, daß sie in kritischen Fällen nie einen kräf¬ tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth auch seine sonstige Nützlichkeit übersehen und er¬ klärten die Rücksichtslosigkeit, mit welcher sie ihn ohne Weiteres von der Mitherrschaft über die Geldtruhe ausschloß. Es hatte auch lange Zeit keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige Ohrenbläser, worunter auch jener ränkesüchtige Schneider, dem Manne das Demüthigende seiner Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine gesetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬ ständige Mitherrschaft zu verlangen.
Sogleich schwoll ihm der Kamm gewaltig und er drohte, die schlimmen Rathgeber hinter sich, der bestürzten Frau mit den Gerichten, wenn sie nicht seinen Antheil an dem "gemein¬
in woͤrtlichem Sinne Gold zuſammenhaͤufte, ſpielte er nur die Rolle eines dienſtbaren Haus¬ koboldes, welcher, wenn er ſeine Handleiſtungen gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab, ſich guͤtlich that und dazu allerhand Spaͤße trieb, welche maͤnniglich ergoͤtzten. Seine unmaͤnnliche Rathloſigkeit und Unzuverlaͤſſigkeit, die Erfah¬ rung, daß ſie in kritiſchen Faͤllen nie einen kraͤf¬ tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth auch ſeine ſonſtige Nuͤtzlichkeit uͤberſehen und er¬ klaͤrten die Ruͤckſichtsloſigkeit, mit welcher ſie ihn ohne Weiteres von der Mitherrſchaft uͤber die Geldtruhe ausſchloß. Es hatte auch lange Zeit keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige Ohrenblaͤſer, worunter auch jener raͤnkeſuͤchtige Schneider, dem Manne das Demuͤthigende ſeiner Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine geſetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬ ſtaͤndige Mitherrſchaft zu verlangen.
Sogleich ſchwoll ihm der Kamm gewaltig und er drohte, die ſchlimmen Rathgeber hinter ſich, der beſtuͤrzten Frau mit den Gerichten, wenn ſie nicht ſeinen Antheil an dem »gemein¬
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0219"n="205"/>
in woͤrtlichem Sinne Gold zuſammenhaͤufte,<lb/>ſpielte er nur die Rolle eines dienſtbaren Haus¬<lb/>
koboldes, welcher, wenn er ſeine Handleiſtungen<lb/>
gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab,<lb/>ſich guͤtlich that und dazu allerhand Spaͤße trieb,<lb/>
welche maͤnniglich ergoͤtzten. Seine unmaͤnnliche<lb/>
Rathloſigkeit und Unzuverlaͤſſigkeit, die Erfah¬<lb/>
rung, daß ſie in kritiſchen Faͤllen nie einen kraͤf¬<lb/>
tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth<lb/>
auch ſeine ſonſtige Nuͤtzlichkeit uͤberſehen und er¬<lb/>
klaͤrten die Ruͤckſichtsloſigkeit, mit welcher ſie ihn<lb/>
ohne Weiteres von der Mitherrſchaft uͤber die<lb/>
Geldtruhe ausſchloß. Es hatte auch lange Zeit<lb/>
keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige<lb/>
Ohrenblaͤſer, worunter auch jener raͤnkeſuͤchtige<lb/>
Schneider, dem Manne das Demuͤthigende ſeiner<lb/>
Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine<lb/>
geſetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬<lb/>ſtaͤndige Mitherrſchaft zu verlangen.</p><lb/><p>Sogleich ſchwoll ihm der Kamm gewaltig<lb/>
und er drohte, die ſchlimmen Rathgeber hinter<lb/>ſich, der beſtuͤrzten Frau mit den Gerichten,<lb/>
wenn ſie nicht ſeinen Antheil an dem »gemein¬<lb/></p></div></body></text></TEI>
[205/0219]
in woͤrtlichem Sinne Gold zuſammenhaͤufte,
ſpielte er nur die Rolle eines dienſtbaren Haus¬
koboldes, welcher, wenn er ſeine Handleiſtungen
gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab,
ſich guͤtlich that und dazu allerhand Spaͤße trieb,
welche maͤnniglich ergoͤtzten. Seine unmaͤnnliche
Rathloſigkeit und Unzuverlaͤſſigkeit, die Erfah¬
rung, daß ſie in kritiſchen Faͤllen nie einen kraͤf¬
tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth
auch ſeine ſonſtige Nuͤtzlichkeit uͤberſehen und er¬
klaͤrten die Ruͤckſichtsloſigkeit, mit welcher ſie ihn
ohne Weiteres von der Mitherrſchaft uͤber die
Geldtruhe ausſchloß. Es hatte auch lange Zeit
keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige
Ohrenblaͤſer, worunter auch jener raͤnkeſuͤchtige
Schneider, dem Manne das Demuͤthigende ſeiner
Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine
geſetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬
ſtaͤndige Mitherrſchaft zu verlangen.
Sogleich ſchwoll ihm der Kamm gewaltig
und er drohte, die ſchlimmen Rathgeber hinter
ſich, der beſtuͤrzten Frau mit den Gerichten,
wenn ſie nicht ſeinen Antheil an dem »gemein¬
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Keller, Gottfried: Der grüne Heinrich. Bd. 1. Braunschweig, 1854, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keller_heinrich01_1854/219>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.