Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

Bild:
<< vorherige Seite
Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Ver-
pflegung in den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren
Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die
kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet
werden.

Wie das Gemeinwesen die aus der Wehrpflicht erwachsenden Ausgaben be-
streitet, so hat es auch die aus der Schulpflicht sich ergebenden Ansprüche zu be-
friedigen. Es gibt wenige Auslagen aus öffentlichen Mitteln, welche so wohl-
begründet und so fruchtbringend sind. Wenn die Staatsbürger ihre öffentlichen
Pflichten erfüllen sollen, so hat der Staat die wirtschaftliche Grundlage dafür
zu schaffen. Wie kärglich sind heute die Volksschulen bedacht, in wie glänzender
Lage befinden sich dagegen die von den Besitzenden benützten Anstalten! Ein
Vergleich der für einen Volksschüler, für einen Gymnasiasten oder Besucher der
Hochschule ausgeworfenen Mittel offenbart auch hier die Tatsache, daß. die Be-
sitzlosen zu Gunsten derer, die etwas haben, unterdrückt und benachteiligt werden.
Jn Preußen kostete 1896 der Elementarschüler 30, der Besucher höherer Schulen
(Gymnasien usw.) über 200, der Universitätsstudent über 800 Mark, der Gym-
nasiast also 6mal, der Student mehr als 20mal so viel wie der Volksschüler.
Und der Volksschüler besucht die Schule höchstens 7 bis 8 Jahre, der Sprößling
der besitzenden Klaffe 12 bis 14 Jahre das Gymnasium, 4 bis 5 Jahre die Uni-
versität. Das Arbeiterkind kostet also die Gesellschaft für Bildungszwecke etwa
290, der Gymnasiast 2800, der Student aber (Universität und Gymnasium zu-
sammen) 6--7000 Mark, also mehr als das zwanzigfache dessen, was für das
Proletarierkind verausgabt wird. Die große Masse, welche von der Hand in den
Mund lebt, sie, welche am Ende unmittelbar oder mittelbar die sämtlichen
Staatsmittel aufbringt, bedarf der Schulgeldfreiheit, der unentgeltlichen Lehr-
mittel und auch der Verpflegung der die Schule besuchenden Kinder. Die hungern-
den Kinder, diese Geschichte, so regelmäßig in den Zeitungen wiederkehrend,
machen die Schulpflicht zum eitlen Gespött. Mit leerem Magen lernen, welch ein
Hohn auf die vielgepriesene Zeit des "Fortschritts"! Die Beköstigung der Schul-
kinder ist nur eine kleine Abschlagszahlung angesichts des Massenelends. Aber
die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die Verpflegung sollen in der Schule all-
gemein sein.

Werden ferner die Befähigten unentgeltlich die höheren Lehranstalten be-
suchen, so fällt das heute bestehende Vorrecht der Besitzenden auf die wissenschaft-
liche Bildung. Unter den jetzigen Verhältnissen sind dem Proletarier Tür und
Tor dazu verschlossen, und nur ein seltener Glücksfall verschafft ihm Zutritt.
Aber dies ist ein Treffer unter unzähligen Nieten. Die bürgerliche Gesellschaft
läßt Tausende verderben, die kraft ihrer Begabung in Kunst und Wissenschaft
Vorzügliches geschaffen hätten, in der Tretmühle der Lohnknechtschaft gehen die
besten Köpfe jämmerlich zugrunde. Und wie gewaltig, wie ergreifend ist der
Wissensdrang der Arbeiterklasse, die trotz der Jämmerlichkeit der herrschenden
Zustände den Kampf um das Wissen mit Begeisterung kämpft und die abge-
stumpften, geistig abgewirtschafteten Großbürger durch ihren Schwung und ihre
Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge tief beschämt!

Neben die Sicherung des Unterrichts tritt der Schutz der Rechtssicherheit

VIII.
Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes.

Heutzutage steht für große Schichten der Bevölkerung der Rechtsschutz nur
auf dem Papier. Die beim Suchen des Rechts erwachsenen Kosten machen es
dem Armen in vielen Fällen unmöglich, die richterliche Entscheidung herbeizu-

Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Ver-
pflegung in den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren
Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die
kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet
werden.

Wie das Gemeinwesen die aus der Wehrpflicht erwachsenden Ausgaben be-
streitet, so hat es auch die aus der Schulpflicht sich ergebenden Ansprüche zu be-
friedigen. Es gibt wenige Auslagen aus öffentlichen Mitteln, welche so wohl-
begründet und so fruchtbringend sind. Wenn die Staatsbürger ihre öffentlichen
Pflichten erfüllen sollen, so hat der Staat die wirtschaftliche Grundlage dafür
zu schaffen. Wie kärglich sind heute die Volksschulen bedacht, in wie glänzender
Lage befinden sich dagegen die von den Besitzenden benützten Anstalten! Ein
Vergleich der für einen Volksschüler, für einen Gymnasiasten oder Besucher der
Hochschule ausgeworfenen Mittel offenbart auch hier die Tatsache, daß. die Be-
sitzlosen zu Gunsten derer, die etwas haben, unterdrückt und benachteiligt werden.
Jn Preußen kostete 1896 der Elementarschüler 30, der Besucher höherer Schulen
(Gymnasien usw.) über 200, der Universitätsstudent über 800 Mark, der Gym-
nasiast also 6mal, der Student mehr als 20mal so viel wie der Volksschüler.
Und der Volksschüler besucht die Schule höchstens 7 bis 8 Jahre, der Sprößling
der besitzenden Klaffe 12 bis 14 Jahre das Gymnasium, 4 bis 5 Jahre die Uni-
versität. Das Arbeiterkind kostet also die Gesellschaft für Bildungszwecke etwa
290, der Gymnasiast 2800, der Student aber (Universität und Gymnasium zu-
sammen) 6—7000 Mark, also mehr als das zwanzigfache dessen, was für das
Proletarierkind verausgabt wird. Die große Masse, welche von der Hand in den
Mund lebt, sie, welche am Ende unmittelbar oder mittelbar die sämtlichen
Staatsmittel aufbringt, bedarf der Schulgeldfreiheit, der unentgeltlichen Lehr-
mittel und auch der Verpflegung der die Schule besuchenden Kinder. Die hungern-
den Kinder, diese Geschichte, so regelmäßig in den Zeitungen wiederkehrend,
machen die Schulpflicht zum eitlen Gespött. Mit leerem Magen lernen, welch ein
Hohn auf die vielgepriesene Zeit des „Fortschritts“! Die Beköstigung der Schul-
kinder ist nur eine kleine Abschlagszahlung angesichts des Massenelends. Aber
die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die Verpflegung sollen in der Schule all-
gemein sein.

Werden ferner die Befähigten unentgeltlich die höheren Lehranstalten be-
suchen, so fällt das heute bestehende Vorrecht der Besitzenden auf die wissenschaft-
liche Bildung. Unter den jetzigen Verhältnissen sind dem Proletarier Tür und
Tor dazu verschlossen, und nur ein seltener Glücksfall verschafft ihm Zutritt.
Aber dies ist ein Treffer unter unzähligen Nieten. Die bürgerliche Gesellschaft
läßt Tausende verderben, die kraft ihrer Begabung in Kunst und Wissenschaft
Vorzügliches geschaffen hätten, in der Tretmühle der Lohnknechtschaft gehen die
besten Köpfe jämmerlich zugrunde. Und wie gewaltig, wie ergreifend ist der
Wissensdrang der Arbeiterklasse, die trotz der Jämmerlichkeit der herrschenden
Zustände den Kampf um das Wissen mit Begeisterung kämpft und die abge-
stumpften, geistig abgewirtschafteten Großbürger durch ihren Schwung und ihre
Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge tief beschämt!

Neben die Sicherung des Unterrichts tritt der Schutz der Rechtssicherheit

VIII.
Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes.

Heutzutage steht für große Schichten der Bevölkerung der Rechtsschutz nur
auf dem Papier. Die beim Suchen des Rechts erwachsenen Kosten machen es
dem Armen in vielen Fällen unmöglich, die richterliche Entscheidung herbeizu-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0047" n="45"/>
            <div n="4">
              <head>Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Ver-<lb/>
pflegung in den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren<lb/>
Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die<lb/>
kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet<lb/>
werden.</head><lb/>
              <p>Wie das Gemeinwesen die aus der Wehrpflicht erwachsenden Ausgaben be-<lb/>
streitet, so hat es auch die aus der Schulpflicht sich ergebenden Ansprüche zu be-<lb/>
friedigen. Es gibt wenige Auslagen aus öffentlichen Mitteln, welche so wohl-<lb/>
begründet und so fruchtbringend sind. Wenn die Staatsbürger ihre öffentlichen<lb/>
Pflichten erfüllen sollen, so hat der Staat die wirtschaftliche Grundlage dafür<lb/>
zu schaffen. Wie kärglich sind heute die Volksschulen bedacht, in wie glänzender<lb/>
Lage befinden sich dagegen die von den Besitzenden benützten Anstalten! Ein<lb/>
Vergleich der für einen Volksschüler, für einen Gymnasiasten oder Besucher der<lb/>
Hochschule ausgeworfenen Mittel offenbart auch hier die Tatsache, daß. die Be-<lb/>
sitzlosen zu Gunsten derer, die etwas haben, unterdrückt und benachteiligt werden.<lb/>
Jn Preußen kostete 1896 der Elementarschüler 30, der Besucher höherer Schulen<lb/>
(Gymnasien usw.) über 200, der Universitätsstudent über 800 Mark, der Gym-<lb/>
nasiast also 6mal, der Student mehr als 20mal so viel wie der Volksschüler.<lb/>
Und der Volksschüler besucht die Schule höchstens 7 bis 8 Jahre, der Sprößling<lb/>
der besitzenden Klaffe 12 bis 14 Jahre das Gymnasium, 4 bis 5 Jahre die Uni-<lb/>
versität. Das Arbeiterkind kostet also die Gesellschaft für Bildungszwecke etwa<lb/>
290, der Gymnasiast 2800, der Student aber (Universität und Gymnasium zu-<lb/>
sammen) 6&#x2014;7000 Mark, also mehr als das zwanzigfache dessen, was für das<lb/>
Proletarierkind verausgabt wird. Die große Masse, welche von der Hand in den<lb/>
Mund lebt, sie, welche am Ende unmittelbar oder mittelbar die sämtlichen<lb/>
Staatsmittel aufbringt, bedarf der Schulgeldfreiheit, der unentgeltlichen Lehr-<lb/>
mittel und auch der Verpflegung der die Schule besuchenden Kinder. Die hungern-<lb/>
den Kinder, diese Geschichte, so regelmäßig in den Zeitungen wiederkehrend,<lb/>
machen die Schulpflicht zum eitlen Gespött. Mit leerem Magen lernen, welch ein<lb/>
Hohn auf die vielgepriesene Zeit des &#x201E;Fortschritts&#x201C;! Die Beköstigung der Schul-<lb/>
kinder ist nur eine kleine Abschlagszahlung angesichts des Massenelends. Aber<lb/>
die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die Verpflegung sollen in der Schule all-<lb/>
gemein sein.</p><lb/>
              <p>Werden ferner die Befähigten unentgeltlich die höheren Lehranstalten be-<lb/>
suchen, so fällt das heute bestehende Vorrecht der Besitzenden auf die wissenschaft-<lb/>
liche Bildung. Unter den jetzigen Verhältnissen sind dem Proletarier Tür und<lb/>
Tor dazu verschlossen, und nur ein seltener Glücksfall verschafft ihm Zutritt.<lb/>
Aber dies ist ein Treffer unter unzähligen Nieten. Die bürgerliche Gesellschaft<lb/>
läßt Tausende verderben, die kraft ihrer Begabung in Kunst und Wissenschaft<lb/>
Vorzügliches geschaffen hätten, in der Tretmühle der Lohnknechtschaft gehen die<lb/>
besten Köpfe jämmerlich zugrunde. Und wie gewaltig, wie ergreifend ist der<lb/>
Wissensdrang der Arbeiterklasse, die trotz der Jämmerlichkeit der herrschenden<lb/>
Zustände den Kampf um das Wissen mit Begeisterung kämpft und die abge-<lb/>
stumpften, geistig abgewirtschafteten Großbürger durch ihren Schwung und ihre<lb/>
Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge tief beschämt!</p><lb/>
              <p>Neben die Sicherung des Unterrichts tritt der Schutz der Rechtssicherheit</p><lb/>
            </div>
          </div>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#aq">VIII</hi>.</head><lb/>
            <div n="4">
              <head>Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes.</head><lb/>
              <p>Heutzutage steht für große Schichten der Bevölkerung der Rechtsschutz nur<lb/>
auf dem Papier. Die beim Suchen des Rechts erwachsenen Kosten machen es<lb/>
dem Armen in vielen Fällen unmöglich, die richterliche Entscheidung herbeizu-<lb/>
&#x2003;
</p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[45/0047] Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Ver- pflegung in den öffentlichen Volksschulen, sowie in den höheren Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kraft ihrer Fähigkeit zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet werden. Wie das Gemeinwesen die aus der Wehrpflicht erwachsenden Ausgaben be- streitet, so hat es auch die aus der Schulpflicht sich ergebenden Ansprüche zu be- friedigen. Es gibt wenige Auslagen aus öffentlichen Mitteln, welche so wohl- begründet und so fruchtbringend sind. Wenn die Staatsbürger ihre öffentlichen Pflichten erfüllen sollen, so hat der Staat die wirtschaftliche Grundlage dafür zu schaffen. Wie kärglich sind heute die Volksschulen bedacht, in wie glänzender Lage befinden sich dagegen die von den Besitzenden benützten Anstalten! Ein Vergleich der für einen Volksschüler, für einen Gymnasiasten oder Besucher der Hochschule ausgeworfenen Mittel offenbart auch hier die Tatsache, daß. die Be- sitzlosen zu Gunsten derer, die etwas haben, unterdrückt und benachteiligt werden. Jn Preußen kostete 1896 der Elementarschüler 30, der Besucher höherer Schulen (Gymnasien usw.) über 200, der Universitätsstudent über 800 Mark, der Gym- nasiast also 6mal, der Student mehr als 20mal so viel wie der Volksschüler. Und der Volksschüler besucht die Schule höchstens 7 bis 8 Jahre, der Sprößling der besitzenden Klaffe 12 bis 14 Jahre das Gymnasium, 4 bis 5 Jahre die Uni- versität. Das Arbeiterkind kostet also die Gesellschaft für Bildungszwecke etwa 290, der Gymnasiast 2800, der Student aber (Universität und Gymnasium zu- sammen) 6—7000 Mark, also mehr als das zwanzigfache dessen, was für das Proletarierkind verausgabt wird. Die große Masse, welche von der Hand in den Mund lebt, sie, welche am Ende unmittelbar oder mittelbar die sämtlichen Staatsmittel aufbringt, bedarf der Schulgeldfreiheit, der unentgeltlichen Lehr- mittel und auch der Verpflegung der die Schule besuchenden Kinder. Die hungern- den Kinder, diese Geschichte, so regelmäßig in den Zeitungen wiederkehrend, machen die Schulpflicht zum eitlen Gespött. Mit leerem Magen lernen, welch ein Hohn auf die vielgepriesene Zeit des „Fortschritts“! Die Beköstigung der Schul- kinder ist nur eine kleine Abschlagszahlung angesichts des Massenelends. Aber die Unentgeltlichkeit des Unterrichts, die Verpflegung sollen in der Schule all- gemein sein. Werden ferner die Befähigten unentgeltlich die höheren Lehranstalten be- suchen, so fällt das heute bestehende Vorrecht der Besitzenden auf die wissenschaft- liche Bildung. Unter den jetzigen Verhältnissen sind dem Proletarier Tür und Tor dazu verschlossen, und nur ein seltener Glücksfall verschafft ihm Zutritt. Aber dies ist ein Treffer unter unzähligen Nieten. Die bürgerliche Gesellschaft läßt Tausende verderben, die kraft ihrer Begabung in Kunst und Wissenschaft Vorzügliches geschaffen hätten, in der Tretmühle der Lohnknechtschaft gehen die besten Köpfe jämmerlich zugrunde. Und wie gewaltig, wie ergreifend ist der Wissensdrang der Arbeiterklasse, die trotz der Jämmerlichkeit der herrschenden Zustände den Kampf um das Wissen mit Begeisterung kämpft und die abge- stumpften, geistig abgewirtschafteten Großbürger durch ihren Schwung und ihre Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge tief beschämt! Neben die Sicherung des Unterrichts tritt der Schutz der Rechtssicherheit VIII. Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des Rechtsbeistandes. Heutzutage steht für große Schichten der Bevölkerung der Rechtsschutz nur auf dem Papier. Die beim Suchen des Rechts erwachsenen Kosten machen es dem Armen in vielen Fällen unmöglich, die richterliche Entscheidung herbeizu-  

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/47
Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/47>, abgerufen am 21.11.2024.