gleich als für jedermann gültig erklärt wird; folglich kann eben so wenig eine die Vorstellung begleitende An- nehmlichkeit, als die der Vollkommenheit des Gegenstan- des und der Begrif des Guten den Bestimmungsgrund ent- halten. Also kann nichts anders als die subjective Zweck- mäßigkeit in der Vorstellung eines Gegenstandes, ohne allen (weder objectiven noch subjectiven) Zweck, folglich die bloße Form der Zweckmäßigkeit in der Vorstellung, dadurch uns ein Gegenstand gegeben wird, sofern wir uns ihrer bewußt sind, das Wohlgefallen, welches wir ohne Begrif als allgemein mittheilbar beurtheilen, mit- hin den Bestimmungsgrund des Geschmacksurtheils ausmachen.
§. 12. Das Geschmacksurtheil beruht auf Grün- den a priori.
Die Verknüpfung des Gefühls einer Lust oder Un- lust, als einer Wirkung mit irgend einer Vorstellung (Empfindung oder Begrif) als ihrer Ursache a priori auszumachen, ist schlechterdings unmöglich; denn das wäre ein besonderes Causalverhältnis, welches (unter Gegenständen der Erfahrung) nur jederzeit a posteriori und vermittelst der Erfahrung selbst erkannt werden kann. Zwar haben wir in der Critik der practischen Vernunft wirklich das Gefühl der Achtung (als eine besondere und eigenthümliche Modification dieses Gefühls, welches we-
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
gleich als fuͤr jedermann guͤltig erklaͤrt wird; folglich kann eben ſo wenig eine die Vorſtellung begleitende An- nehmlichkeit, als die der Vollkommenheit des Gegenſtan- des und der Begrif des Guten den Beſtimmungsgrund ent- halten. Alſo kann nichts anders als die ſubjective Zweck- maͤßigkeit in der Vorſtellung eines Gegenſtandes, ohne allen (weder objectiven noch ſubjectiven) Zweck, folglich die bloße Form der Zweckmaͤßigkeit in der Vorſtellung, dadurch uns ein Gegenſtand gegeben wird, ſofern wir uns ihrer bewußt ſind, das Wohlgefallen, welches wir ohne Begrif als allgemein mittheilbar beurtheilen, mit- hin den Beſtimmungsgrund des Geſchmacksurtheils ausmachen.
§. 12. Das Geſchmacksurtheil beruht auf Gruͤn- den a priori.
Die Verknuͤpfung des Gefuͤhls einer Luſt oder Un- luſt, als einer Wirkung mit irgend einer Vorſtellung (Empfindung oder Begrif) als ihrer Urſache a priori auszumachen, iſt ſchlechterdings unmoͤglich; denn das waͤre ein beſonderes Cauſalverhaͤltnis, welches (unter Gegenſtaͤnden der Erfahrung) nur jederzeit a poſteriori und vermittelſt der Erfahrung ſelbſt erkannt werden kann. Zwar haben wir in der Critik der practiſchen Vernunft wirklich das Gefuͤhl der Achtung (als eine beſondere und eigenthuͤmliche Modification dieſes Gefuͤhls, welches we-
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
gleich als fuͤr jedermann guͤltig erklaͤrt wird; folglich
kann eben ſo wenig eine die Vorſtellung begleitende An-
nehmlichkeit, als die der Vollkommenheit des Gegenſtan-
des und der Begrif des Guten den Beſtimmungsgrund ent-
halten. Alſo kann nichts anders als die ſubjective Zweck-
maͤßigkeit in der Vorſtellung eines Gegenſtandes, ohne
allen (weder objectiven noch ſubjectiven) Zweck, folglich
die bloße Form der Zweckmaͤßigkeit in der Vorſtellung,
dadurch uns ein Gegenſtand gegeben wird, ſofern wir
uns ihrer bewußt ſind, das Wohlgefallen, welches wir
ohne Begrif als allgemein mittheilbar beurtheilen, mit-
hin den Beſtimmungsgrund des Geſchmacksurtheils
ausmachen.
§. 12.
Das Geſchmacksurtheil beruht auf Gruͤn-
den a priori.
Die Verknuͤpfung des Gefuͤhls einer Luſt oder Un-
luſt, als einer Wirkung mit irgend einer Vorſtellung
(Empfindung oder Begrif) als ihrer Urſache a priori
auszumachen, iſt ſchlechterdings unmoͤglich; denn das
waͤre ein beſonderes Cauſalverhaͤltnis, welches (unter
Gegenſtaͤnden der Erfahrung) nur jederzeit a poſteriori
und vermittelſt der Erfahrung ſelbſt erkannt werden kann.
Zwar haben wir in der Critik der practiſchen Vernunft
wirklich das Gefuͤhl der Achtung (als eine beſondere und
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/99>, abgerufen am 16.07.2024.
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