er auch wirklich thut) sich Urtheile vorzustellen, die diese Einstimmung allgemein fordern könnten und sie in der That für jedes seiner Geschmacksurtheile jedermann zu- muthet, ohne daß die Urtheilenden wegen der Möglich- keit eines solchen Anspruchs im Streite sind, sondern sich nur in besondern Fällen wegen der richtigen Anwen- dung dieses Vermögens nicht einigen können.
Hier ist nun allererst zu merken, daß eine Allgemein- heit, die nicht auf Begriffen vom Objecte (wenn gleich nur empirischen) beruht, gar nicht logisch, sondern ästhe- tisch sey, d. i. keine objective Quantität des Urtheils, sondern nur eine subjective enthalte, für welche ich auch den Ausdruck Gemeingültigkeit, welcher die Gül- tigkeit nicht von der Beziehung einer Vorstellung aufs Erkenntnisvermögen, sondern auf das Gefühl der Lust und Unlust für jedes Subject gebrauche. (Man kann sich aber auch desselben Ausdrucks für die logische Quan- tität des Urtheils bedienen, wenn man nur dazusetzt Ob- jective Allgemeingültigkeit, zum Unterschiede von der blos subjectiven, welche allemal ästhetisch ist).
Nun ist ein objectiv allgemeingültiges Urtheil auch jederzeit subjectiv, d. i. wenn das Urtheil für alles, was unter einem gegebenen Begriffe enthalten ist, gilt, so gilt es auch für jedermann, der sich einen Gegenstand durch diesen Begrif vorstellt: aber von einer subjecti- ven Allgemeingültigkeit, d. i. der ästhetischen, die auf keinem Begriffe beruht, läßt sich nicht auf die logische
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
er auch wirklich thut) ſich Urtheile vorzuſtellen, die dieſe Einſtimmung allgemein fordern koͤnnten und ſie in der That fuͤr jedes ſeiner Geſchmacksurtheile jedermann zu- muthet, ohne daß die Urtheilenden wegen der Moͤglich- keit eines ſolchen Anſpruchs im Streite ſind, ſondern ſich nur in beſondern Faͤllen wegen der richtigen Anwen- dung dieſes Vermoͤgens nicht einigen koͤnnen.
Hier iſt nun allererſt zu merken, daß eine Allgemein- heit, die nicht auf Begriffen vom Objecte (wenn gleich nur empiriſchen) beruht, gar nicht logiſch, ſondern aͤſthe- tiſch ſey, d. i. keine objective Quantitaͤt des Urtheils, ſondern nur eine ſubjective enthalte, fuͤr welche ich auch den Ausdruck Gemeinguͤltigkeit, welcher die Guͤl- tigkeit nicht von der Beziehung einer Vorſtellung aufs Erkenntnisvermoͤgen, ſondern auf das Gefuͤhl der Luſt und Unluſt fuͤr jedes Subject gebrauche. (Man kann ſich aber auch deſſelben Ausdrucks fuͤr die logiſche Quan- titaͤt des Urtheils bedienen, wenn man nur dazuſetzt Ob- jective Allgemeinguͤltigkeit, zum Unterſchiede von der blos ſubjectiven, welche allemal aͤſthetiſch iſt).
Nun iſt ein objectiv allgemeinguͤltiges Urtheil auch jederzeit ſubjectiv, d. i. wenn das Urtheil fuͤr alles, was unter einem gegebenen Begriffe enthalten iſt, gilt, ſo gilt es auch fuͤr jedermann, der ſich einen Gegenſtand durch dieſen Begrif vorſtellt: aber von einer ſubjecti- ven Allgemeinguͤltigkeit, d. i. der aͤſthetiſchen, die auf keinem Begriffe beruht, laͤßt ſich nicht auf die logiſche
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
er auch wirklich thut) ſich Urtheile vorzuſtellen, die dieſe
Einſtimmung allgemein fordern koͤnnten und ſie in der
That fuͤr jedes ſeiner Geſchmacksurtheile jedermann zu-
muthet, ohne daß die Urtheilenden wegen der Moͤglich-
keit eines ſolchen Anſpruchs im Streite ſind, ſondern
ſich nur in beſondern Faͤllen wegen der richtigen Anwen-
dung dieſes Vermoͤgens nicht einigen koͤnnen.
Hier iſt nun allererſt zu merken, daß eine Allgemein-
heit, die nicht auf Begriffen vom Objecte (wenn gleich
nur empiriſchen) beruht, gar nicht logiſch, ſondern aͤſthe-
tiſch ſey, d. i. keine objective Quantitaͤt des Urtheils,
ſondern nur eine ſubjective enthalte, fuͤr welche ich auch
den Ausdruck Gemeinguͤltigkeit, welcher die Guͤl-
tigkeit nicht von der Beziehung einer Vorſtellung aufs
Erkenntnisvermoͤgen, ſondern auf das Gefuͤhl der Luſt
und Unluſt fuͤr jedes Subject gebrauche. (Man kann
ſich aber auch deſſelben Ausdrucks fuͤr die logiſche Quan-
titaͤt des Urtheils bedienen, wenn man nur dazuſetzt Ob-
jective Allgemeinguͤltigkeit, zum Unterſchiede von der
blos ſubjectiven, welche allemal aͤſthetiſch iſt).
Nun iſt ein objectiv allgemeinguͤltiges Urtheil
auch jederzeit ſubjectiv, d. i. wenn das Urtheil fuͤr alles,
was unter einem gegebenen Begriffe enthalten iſt, gilt,
ſo gilt es auch fuͤr jedermann, der ſich einen Gegenſtand
durch dieſen Begrif vorſtellt: aber von einer ſubjecti-
ven Allgemeinguͤltigkeit, d. i. der aͤſthetiſchen, die
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/87>, abgerufen am 27.11.2024.
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