Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790.Einleitung. Natur (in der Mannigfaltigkeit ihrer empirischen Gesetze)ein transscendentales Princip. Denn der Begrif von deu Objekten, so fern sie als unter diesem Princip ste- hend gedacht werden, ist nur der reine Begrif von Ge- genständen des möglichen Erfahrungserkenntnisses über- haupt und enthält nichts Empirisches. Dagegen wäre das Princip der practischen Zweckmäßigkeit die in der Jdee der Bestimmung eines freyen Willens ge- dacht werden muß, ein metaphysisches Princip; weil der Begrif eines Begehrungsvermögens als eines Willens doch empirisch gegeben werden muß (nicht zu den trans- scendentalen Prädicaten gehört). Beyde Principien aber sind dennoch nicht empirisch, sondern Principien a priori weil es zur Verbindung des Prädicats mit dem empiri- schen Begriffe des Subjects ihrer Urtheile keiner weiteren Erfahrung bedarf, sondern jene völlig a priori eingese- hen werden kann. Daß der Begrif einer Zweckmäßigkeit der Natur zu Einleitung. Natur (in der Mannigfaltigkeit ihrer empiriſchen Geſetze)ein transſcendentales Princip. Denn der Begrif von deu Objekten, ſo fern ſie als unter dieſem Princip ſte- hend gedacht werden, iſt nur der reine Begrif von Ge- genſtaͤnden des moͤglichen Erfahrungserkenntniſſes uͤber- haupt und enthaͤlt nichts Empiriſches. Dagegen waͤre das Princip der practiſchen Zweckmaͤßigkeit die in der Jdee der Beſtimmung eines freyen Willens ge- dacht werden muß, ein metaphyſiſches Princip; weil der Begrif eines Begehrungsvermoͤgens als eines Willens doch empiriſch gegeben werden muß (nicht zu den trans- ſcendentalen Praͤdicaten gehoͤrt). Beyde Principien aber ſind dennoch nicht empiriſch, ſondern Principien a priori weil es zur Verbindung des Praͤdicats mit dem empiri- ſchen Begriffe des Subjects ihrer Urtheile keiner weiteren Erfahrung bedarf, ſondern jene voͤllig a priori eingeſe- hen werden kann. Daß der Begrif einer Zweckmaͤßigkeit der Natur zu <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0034" n="XXVIII"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Einleitung.</hi></fw><lb/> Natur (in der Mannigfaltigkeit ihrer empiriſchen Geſetze)<lb/> ein transſcendentales Princip. Denn der Begrif von<lb/> deu Objekten, ſo fern ſie als unter dieſem Princip ſte-<lb/> hend gedacht werden, iſt nur der reine Begrif von Ge-<lb/> genſtaͤnden des moͤglichen Erfahrungserkenntniſſes uͤber-<lb/> haupt und enthaͤlt nichts Empiriſches. Dagegen waͤre<lb/> das Princip der practiſchen Zweckmaͤßigkeit die in der<lb/> Jdee der <hi rendition="#fr">Beſtimmung</hi> eines freyen <hi rendition="#fr">Willens</hi> ge-<lb/> dacht werden muß, ein metaphyſiſches Princip; weil der<lb/> Begrif eines Begehrungsvermoͤgens als eines Willens<lb/> doch empiriſch gegeben werden muß (nicht zu den trans-<lb/> ſcendentalen Praͤdicaten gehoͤrt). Beyde Principien aber<lb/> ſind dennoch nicht empiriſch, ſondern Principien <hi rendition="#aq">a priori</hi><lb/> weil es zur Verbindung des Praͤdicats mit dem empiri-<lb/> ſchen Begriffe des Subjects ihrer Urtheile keiner weiteren<lb/> Erfahrung bedarf, ſondern jene voͤllig <hi rendition="#aq">a priori</hi> eingeſe-<lb/> hen werden kann.</p><lb/> <p>Daß der Begrif einer Zweckmaͤßigkeit der Natur zu<lb/> den transſcendentalen Principien gehoͤre, kann man aus<lb/> den Maximen der Urtheilskraft, die der Nachforſchung<lb/> der Natur <hi rendition="#aq">a priori</hi> zum Grunde gelegt werden, und die<lb/> dennoch auf nichts, als die Moͤglichkeit der Erfah-<lb/> rung, mithin der Erkenntnis der Natur, aber nicht blos<lb/> als Natur uͤberhaupt, ſondern als durch eine Mannig-<lb/> faltigkeit beſonderer Geſetze beſtimmten Natur gehen, hin-<lb/> reichend erſehen. — Sie kommen als Sentenzen der<lb/> metaphyſiſchen Weisheit, bey Gelegenheit mancher Re-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [XXVIII/0034]
Einleitung.
Natur (in der Mannigfaltigkeit ihrer empiriſchen Geſetze)
ein transſcendentales Princip. Denn der Begrif von
deu Objekten, ſo fern ſie als unter dieſem Princip ſte-
hend gedacht werden, iſt nur der reine Begrif von Ge-
genſtaͤnden des moͤglichen Erfahrungserkenntniſſes uͤber-
haupt und enthaͤlt nichts Empiriſches. Dagegen waͤre
das Princip der practiſchen Zweckmaͤßigkeit die in der
Jdee der Beſtimmung eines freyen Willens ge-
dacht werden muß, ein metaphyſiſches Princip; weil der
Begrif eines Begehrungsvermoͤgens als eines Willens
doch empiriſch gegeben werden muß (nicht zu den trans-
ſcendentalen Praͤdicaten gehoͤrt). Beyde Principien aber
ſind dennoch nicht empiriſch, ſondern Principien a priori
weil es zur Verbindung des Praͤdicats mit dem empiri-
ſchen Begriffe des Subjects ihrer Urtheile keiner weiteren
Erfahrung bedarf, ſondern jene voͤllig a priori eingeſe-
hen werden kann.
Daß der Begrif einer Zweckmaͤßigkeit der Natur zu
den transſcendentalen Principien gehoͤre, kann man aus
den Maximen der Urtheilskraft, die der Nachforſchung
der Natur a priori zum Grunde gelegt werden, und die
dennoch auf nichts, als die Moͤglichkeit der Erfah-
rung, mithin der Erkenntnis der Natur, aber nicht blos
als Natur uͤberhaupt, ſondern als durch eine Mannig-
faltigkeit beſonderer Geſetze beſtimmten Natur gehen, hin-
reichend erſehen. — Sie kommen als Sentenzen der
metaphyſiſchen Weisheit, bey Gelegenheit mancher Re-
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