Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790.Vorrede. und der Vernunft (als zum theoretischen Er-kenntnis gleichfals gehöriger Vermögen), weil es sich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er- kenntnisvermögen, als der Verstand, constitutive Erkenntnisprincipien a priori an die Hand geben kann: so, daß die Critik, welche sie insgesamt, nach dem Antheile, den jedes der anderen an dem baaren Besitz der Erkenntnis aus eigener Wurzel zu haben vorgeben möchte, sichtet, nichts übrig läßt, als was der Verstanda priori als Gesetz für die Natur, als Jnbegrif von Erschemungen (deren Form eben so wohl a priori gegeben ist) vorschreibt, alle andere reine Begriffe aber unter die Jdeen ver- weiset, die für unser theoretisches Erkenntnisver- mögen überschwenglich dabey aber doch nicht etwa unnütz, oder entbehrlich sind, sondern, als regula- tive Principien, theils die besorgliche Anmaßungen des Verstandes, als ob er (indem er a priori die Bedingungen der Möglichkeit aller Dinge, die er erkennen kann anzugeben vermag) dadurch auch die Möglichkeit aller Dinge überhaupt in diesen Gren- zen beschlossen habe, zurück zu halten, theils um ihn selbst in der Betrachtung der Natur nach einem Princip der Vollständigkeit, wiewohl er sie nie er- Vorrede. und der Vernunft (als zum theoretiſchen Er-kenntnis gleichfals gehoͤriger Vermoͤgen), weil es ſich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er- kenntnisvermoͤgen, als der Verſtand, conſtitutive Erkenntnisprincipien a priori an die Hand geben kann: ſo, daß die Critik, welche ſie insgeſamt, nach dem Antheile, den jedes der anderen an dem baaren Beſitz der Erkenntnis aus eigener Wurzel zu haben vorgeben moͤchte, ſichtet, nichts uͤbrig laͤßt, als was der Verſtanda priori als Geſetz fuͤr die Natur, als Jnbegrif von Erſchemungen (deren Form eben ſo wohl a priori gegeben iſt) vorſchreibt, alle andere reine Begriffe aber unter die Jdeen ver- weiſet, die fuͤr unſer theoretiſches Erkenntnisver- moͤgen uͤberſchwenglich dabey aber doch nicht etwa unnuͤtz, oder entbehrlich ſind, ſondern, als regula- tive Principien, theils die beſorgliche Anmaßungen des Verſtandes, als ob er (indem er a priori die Bedingungen der Moͤglichkeit aller Dinge, die er erkennen kann anzugeben vermag) dadurch auch die Moͤglichkeit aller Dinge uͤberhaupt in dieſen Gren- zen beſchloſſen habe, zuruͤck zu halten, theils um ihn ſelbſt in der Betrachtung der Natur nach einem Princip der Vollſtaͤndigkeit, wiewohl er ſie nie er- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0010" n="IV"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Vorrede</hi>.</fw><lb/> und der <hi rendition="#fr">Vernunft</hi> (als zum theoretiſchen Er-<lb/> kenntnis gleichfals gehoͤriger Vermoͤgen), weil es<lb/> ſich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er-<lb/> kenntnisvermoͤgen, als der Verſtand, conſtitutive<lb/> Erkenntnisprincipien <hi rendition="#aq">a priori</hi> an die Hand geben<lb/> kann: ſo, daß die Critik, welche ſie insgeſamt, nach<lb/> dem Antheile, den jedes der anderen an dem baaren<lb/> Beſitz der Erkenntnis aus eigener Wurzel zu haben<lb/> vorgeben moͤchte, ſichtet, nichts uͤbrig laͤßt, als<lb/> was der <hi rendition="#fr">Verſtand</hi><hi rendition="#aq">a priori</hi> als Geſetz fuͤr die<lb/> Natur, als Jnbegrif von Erſchemungen (deren<lb/> Form eben ſo wohl <hi rendition="#aq">a priori</hi> gegeben iſt) vorſchreibt,<lb/> alle andere reine Begriffe aber unter die Jdeen ver-<lb/> weiſet, die fuͤr unſer theoretiſches Erkenntnisver-<lb/> moͤgen uͤberſchwenglich dabey aber doch nicht etwa<lb/> unnuͤtz, oder entbehrlich ſind, ſondern, als regula-<lb/> tive Principien, theils die beſorgliche Anmaßungen<lb/> des Verſtandes, als ob er (indem er <hi rendition="#aq">a priori</hi> die<lb/> Bedingungen der Moͤglichkeit aller Dinge, die er<lb/> erkennen kann anzugeben vermag) dadurch auch die<lb/> Moͤglichkeit aller Dinge uͤberhaupt in dieſen Gren-<lb/> zen beſchloſſen habe, zuruͤck zu halten, theils um<lb/> ihn ſelbſt in der Betrachtung der Natur nach einem<lb/> Princip der Vollſtaͤndigkeit, wiewohl er ſie nie er-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [IV/0010]
Vorrede.
und der Vernunft (als zum theoretiſchen Er-
kenntnis gleichfals gehoͤriger Vermoͤgen), weil es
ſich in dem Fortgange findet, daß kein anderes Er-
kenntnisvermoͤgen, als der Verſtand, conſtitutive
Erkenntnisprincipien a priori an die Hand geben
kann: ſo, daß die Critik, welche ſie insgeſamt, nach
dem Antheile, den jedes der anderen an dem baaren
Beſitz der Erkenntnis aus eigener Wurzel zu haben
vorgeben moͤchte, ſichtet, nichts uͤbrig laͤßt, als
was der Verſtanda priori als Geſetz fuͤr die
Natur, als Jnbegrif von Erſchemungen (deren
Form eben ſo wohl a priori gegeben iſt) vorſchreibt,
alle andere reine Begriffe aber unter die Jdeen ver-
weiſet, die fuͤr unſer theoretiſches Erkenntnisver-
moͤgen uͤberſchwenglich dabey aber doch nicht etwa
unnuͤtz, oder entbehrlich ſind, ſondern, als regula-
tive Principien, theils die beſorgliche Anmaßungen
des Verſtandes, als ob er (indem er a priori die
Bedingungen der Moͤglichkeit aller Dinge, die er
erkennen kann anzugeben vermag) dadurch auch die
Moͤglichkeit aller Dinge uͤberhaupt in dieſen Gren-
zen beſchloſſen habe, zuruͤck zu halten, theils um
ihn ſelbſt in der Betrachtung der Natur nach einem
Princip der Vollſtaͤndigkeit, wiewohl er ſie nie er-
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