Kant, Immanuel: Critik der practischen Vernunft. Riga, 1788.der reinen practischen Vernunft. Gegenstände angewandt werden kann, sie mögen sinn-lich oder nicht sinnlich gegeben werden; wiewol er im letzteren Falle keine bestimmte theoretische Bedeutung und Anwendung hat, sondern blos ein formaler, aber doch wesentlicher Gedanke des Verstandes von einem Objecte überhaupt ist. Die Bedeutung, die ihm die Vernunft durchs moralische Gesetz verschafft, ist lediglich practisch, da nemlich die Idee des Gesetzes einer Cau- salität (des Willens) selbst Causalität hat, oder ihr Bestimmungsgrund ist. II. Von dem Befugnisse der reinen Vernunft, im practischen Gebrauche, zu einer Erweiterung, die ihr im speculativen für sich nicht möglich ist. An dem moralischen Princip haben wir ein Gesetz der der F 4
der reinen practiſchen Vernunft. Gegenſtaͤnde angewandt werden kann, ſie moͤgen ſinn-lich oder nicht ſinnlich gegeben werden; wiewol er im letzteren Falle keine beſtimmte theoretiſche Bedeutung und Anwendung hat, ſondern blos ein formaler, aber doch weſentlicher Gedanke des Verſtandes von einem Objecte uͤberhaupt iſt. Die Bedeutung, die ihm die Vernunft durchs moraliſche Geſetz verſchafft, iſt lediglich practiſch, da nemlich die Idee des Geſetzes einer Cau- ſalitaͤt (des Willens) ſelbſt Cauſalitaͤt hat, oder ihr Beſtimmungsgrund iſt. II. Von dem Befugniſſe der reinen Vernunft, im practiſchen Gebrauche, zu einer Erweiterung, die ihr im ſpeculativen fuͤr ſich nicht moͤglich iſt. An dem moraliſchen Princip haben wir ein Geſetz der der F 4
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der reinen practiſchen Vernunft.
Gegenſtaͤnde angewandt werden kann, ſie moͤgen ſinn-
lich oder nicht ſinnlich gegeben werden; wiewol er im
letzteren Falle keine beſtimmte theoretiſche Bedeutung
und Anwendung hat, ſondern blos ein formaler, aber
doch weſentlicher Gedanke des Verſtandes von einem
Objecte uͤberhaupt iſt. Die Bedeutung, die ihm die
Vernunft durchs moraliſche Geſetz verſchafft, iſt lediglich
practiſch, da nemlich die Idee des Geſetzes einer Cau-
ſalitaͤt (des Willens) ſelbſt Cauſalitaͤt hat, oder ihr
Beſtimmungsgrund iſt.
II.
Von dem
Befugniſſe der reinen Vernunft,
im practiſchen Gebrauche,
zu einer Erweiterung, die ihr im ſpeculativen
fuͤr ſich nicht moͤglich iſt.
An dem moraliſchen Princip haben wir ein Geſetz der
Cauſalitaͤt aufgeſtellt, welches den Beſtimmungsgrund
der letzteren uͤber alle Bedingungen der Sinnenwelt
wegſetzt, und den Willen, wie er als zu einer intelligi-
belen Welt gehoͤrig beſtimmbar ſey, mithin das Sub-
ject dieſes Willens (den Menſchen) nicht blos als zu
einer reinen Verſtandeswelt gehoͤrig, obgleich in dieſer
Beziehung als uns unbekannt (wie es nach der Critik
der
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