Kant, Immanuel: Critik der practischen Vernunft. Riga, 1788.I. Th. I. B. I. Hauptst. Von den Grundsätzen keiten verwickelt, indessen daß doch der letztere (Mechanism)wenigstens Brauchbarkeit in Erklärung der Erscheinungen hat, man niemals zu dem Wagstücke gekommen seyn würde, Freyheit in die Wissenschaft einzuführen, wäre nicht das Sit- tengesetz und mit ihm practische Vernunft dazu gekommen und hatte uns diesen Begriff nicht aufgedrungen. Aber auch die Erfahrung bestätigt diese Ordnung der Begriffe in uns. Setzet, daß jemand von seiner wollüstigen Neigung vorgiebt, sie sey, wenn ihm der beliebte Gegenstand und die Gelegenheit dazu vorkämen, für ihn ganz unwiderstehlich, ob, wenn ein Galgen vor dem Hause, da er diese Gelegenheit trifft, aufge- richtet wäre, um ihn sogleich nach genossener Wollust daran zu knüpfen, er alsdenn nicht seine Neigung bezwingen würde. Man darf nicht lange rathen, was er antworten würde. Fragt ihn aber, ob, wenn sein Fürst ihm, unter Androhung dersel- ben unverzögerten Todesstrafe, zumuthete, ein falsches Zeug- niß wider einen ehrlichen Mann, den er gerne unter scheinbaren Vorwänden verderben möchte, abzulegen, ob er da, so groß auch seine Liebe zum Leben seyn mag, sie wol zu überwinden für möglich halte. Ob er es thun würde, oder nicht, wird er vielleicht sich nicht getrauen zu versichern; daß es ihm aber möglich sey, muß er ohne Bedenken einräumen. Er urtheilet also, daß er etwas kann, darum weil er sich bewußt ist, daß er es soll, und erkennt in sich die Freyheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz unbekannt geblieben wäre. §. 7. Grundgesetz der reinen practischen Vernunft. Handle so, daß die Maxime deines Willens jeder- Anmer-
I. Th. I. B. I. Hauptſt. Von den Grundſaͤtzen keiten verwickelt, indeſſen daß doch der letztere (Mechanism)wenigſtens Brauchbarkeit in Erklaͤrung der Erſcheinungen hat, man niemals zu dem Wagſtuͤcke gekommen ſeyn wuͤrde, Freyheit in die Wiſſenſchaft einzufuͤhren, waͤre nicht das Sit- tengeſetz und mit ihm practiſche Vernunft dazu gekommen und hatte uns dieſen Begriff nicht aufgedrungen. Aber auch die Erfahrung beſtaͤtigt dieſe Ordnung der Begriffe in uns. Setzet, daß jemand von ſeiner wolluͤſtigen Neigung vorgiebt, ſie ſey, wenn ihm der beliebte Gegenſtand und die Gelegenheit dazu vorkaͤmen, fuͤr ihn ganz unwiderſtehlich, ob, wenn ein Galgen vor dem Hauſe, da er dieſe Gelegenheit trifft, aufge- richtet waͤre, um ihn ſogleich nach genoſſener Wolluſt daran zu knuͤpfen, er alsdenn nicht ſeine Neigung bezwingen wuͤrde. Man darf nicht lange rathen, was er antworten wuͤrde. Fragt ihn aber, ob, wenn ſein Fuͤrſt ihm, unter Androhung derſel- ben unverzoͤgerten Todesſtrafe, zumuthete, ein falſches Zeug- niß wider einen ehrlichen Mann, den er gerne unter ſcheinbaren Vorwaͤnden verderben moͤchte, abzulegen, ob er da, ſo groß auch ſeine Liebe zum Leben ſeyn mag, ſie wol zu uͤberwinden fuͤr moͤglich halte. Ob er es thun wuͤrde, oder nicht, wird er vielleicht ſich nicht getrauen zu verſichern; daß es ihm aber moͤglich ſey, muß er ohne Bedenken einraͤumen. Er urtheilet alſo, daß er etwas kann, darum weil er ſich bewußt iſt, daß er es ſoll, und erkennt in ſich die Freyheit, die ihm ſonſt ohne das moraliſche Geſetz unbekannt geblieben waͤre. §. 7. Grundgeſetz der reinen practiſchen Vernunft. Handle ſo, daß die Maxime deines Willens jeder- Anmer-
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I. Th. I. B. I. Hauptſt. Von den Grundſaͤtzen
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wenigſtens Brauchbarkeit in Erklaͤrung der Erſcheinungen hat,
man niemals zu dem Wagſtuͤcke gekommen ſeyn wuͤrde,
Freyheit in die Wiſſenſchaft einzufuͤhren, waͤre nicht das Sit-
tengeſetz und mit ihm practiſche Vernunft dazu gekommen
und hatte uns dieſen Begriff nicht aufgedrungen. Aber auch
die Erfahrung beſtaͤtigt dieſe Ordnung der Begriffe in uns.
Setzet, daß jemand von ſeiner wolluͤſtigen Neigung vorgiebt,
ſie ſey, wenn ihm der beliebte Gegenſtand und die Gelegenheit
dazu vorkaͤmen, fuͤr ihn ganz unwiderſtehlich, ob, wenn ein
Galgen vor dem Hauſe, da er dieſe Gelegenheit trifft, aufge-
richtet waͤre, um ihn ſogleich nach genoſſener Wolluſt daran
zu knuͤpfen, er alsdenn nicht ſeine Neigung bezwingen wuͤrde.
Man darf nicht lange rathen, was er antworten wuͤrde. Fragt
ihn aber, ob, wenn ſein Fuͤrſt ihm, unter Androhung derſel-
ben unverzoͤgerten Todesſtrafe, zumuthete, ein falſches Zeug-
niß wider einen ehrlichen Mann, den er gerne unter ſcheinbaren
Vorwaͤnden verderben moͤchte, abzulegen, ob er da, ſo groß
auch ſeine Liebe zum Leben ſeyn mag, ſie wol zu uͤberwinden
fuͤr moͤglich halte. Ob er es thun wuͤrde, oder nicht, wird er
vielleicht ſich nicht getrauen zu verſichern; daß es ihm aber
moͤglich ſey, muß er ohne Bedenken einraͤumen. Er urtheilet
alſo, daß er etwas kann, darum weil er ſich bewußt iſt, daß
er es ſoll, und erkennt in ſich die Freyheit, die ihm ſonſt ohne
das moraliſche Geſetz unbekannt geblieben waͤre.
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