Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In: Berlinische Monatsschrift, 1784, H. 12, S. 481-494.über die Zwekmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Be¬ hung
über die Zwekmäßigkeit oder Nützlichkeit dieſes Be¬ hung
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0022" n="486"/> über die Zwekmäßigkeit oder Nützlichkeit dieſes Be¬<lb/> fehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen.<lb/> Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt<lb/> werden, als Gelehrter, über die Fehler im Krieges¬<lb/> dienſte Anmerkungen zu machen, und dieſe ſeinem<lb/> Publikum zur Beurtheilung vorzulegen. Der Bür¬<lb/> ger kann ſich nicht weigern, die ihm auferlegten<lb/> Abgaben zu leiſten; ſogar kann ein vorwitziger Ta¬<lb/> del ſolcher Auflagen, wenn ſie von ihm geleiſtet<lb/> werden ſollen, als ein Skandal (das allgemeine<lb/> Widerſetzlichkeiten veranlaſſen könnte) beſtraft wer¬<lb/> den. Eben derſelbe handelt demohngeachtet der<lb/> Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er, als<lb/> Gelehrter, wider die Unſchiklichkeit oder auch Un¬<lb/> gerechtigkelt ſolcher Ausſchreibungen öffentlich ſeine<lb/> Gedanken äußert. Eben ſo iſt ein Geiſtlicher ver¬<lb/> bunden, ſeinen Katechismusſchülern und ſeiner Ge¬<lb/> meine nach dem Symbol der Kirche, der er dient,<lb/> ſeinen Vortrag zu thun; denn er iſt auf dieſe Be¬<lb/> dingung angenommen worden. Aber als Gelehr¬<lb/> ter hat er volle Freiheit, ja ſogar den Beruf dazu,<lb/> alle ſeine ſorgfältig geprüften und wohlmeinenden<lb/> Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol,<lb/> und Vorſchläge wegen beſſerer Einrichtung des Re¬<lb/> ligions- und Kirchenweſens, dem Publikum mitzu¬<lb/> theilen. Es iſt hiebei auch nichts, was dem Ge¬<lb/> wiſſen zur Laſt gelegt werden könnte. Denn, was<lb/> er zu Folge ſeines Amts, als Geſchäftträger der<lb/> Kirche, lehrt, das ſtellt er als etwas vor, in Anſe¬<lb/> <fw place="bottom" type="catch">hung<lb/></fw> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [486/0022]
über die Zwekmäßigkeit oder Nützlichkeit dieſes Be¬
fehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen.
Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt
werden, als Gelehrter, über die Fehler im Krieges¬
dienſte Anmerkungen zu machen, und dieſe ſeinem
Publikum zur Beurtheilung vorzulegen. Der Bür¬
ger kann ſich nicht weigern, die ihm auferlegten
Abgaben zu leiſten; ſogar kann ein vorwitziger Ta¬
del ſolcher Auflagen, wenn ſie von ihm geleiſtet
werden ſollen, als ein Skandal (das allgemeine
Widerſetzlichkeiten veranlaſſen könnte) beſtraft wer¬
den. Eben derſelbe handelt demohngeachtet der
Pflicht eines Bürgers nicht entgegen, wenn er, als
Gelehrter, wider die Unſchiklichkeit oder auch Un¬
gerechtigkelt ſolcher Ausſchreibungen öffentlich ſeine
Gedanken äußert. Eben ſo iſt ein Geiſtlicher ver¬
bunden, ſeinen Katechismusſchülern und ſeiner Ge¬
meine nach dem Symbol der Kirche, der er dient,
ſeinen Vortrag zu thun; denn er iſt auf dieſe Be¬
dingung angenommen worden. Aber als Gelehr¬
ter hat er volle Freiheit, ja ſogar den Beruf dazu,
alle ſeine ſorgfältig geprüften und wohlmeinenden
Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol,
und Vorſchläge wegen beſſerer Einrichtung des Re¬
ligions- und Kirchenweſens, dem Publikum mitzu¬
theilen. Es iſt hiebei auch nichts, was dem Ge¬
wiſſen zur Laſt gelegt werden könnte. Denn, was
er zu Folge ſeines Amts, als Geſchäftträger der
Kirche, lehrt, das ſtellt er als etwas vor, in Anſe¬
hung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |