Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In: Berlinische Monatsschrift, 1784, H. 12, S. 481-494.Stande bringen; der Privatgebrauch derselben über Hh 3.
Stande bringen; der Privatgebrauch derſelben über Hh 3.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0021" n="485"/> Stande bringen; der <hi rendition="#fr">Privatgebrauch</hi> derſelben<lb/> aber darf öfters ſehr enge eingeſchränkt ſein, ohne<lb/> doch darum den Fortſchritt der Aufklärung ſonder¬<lb/> lich zu hindern. Ich verſtehe aber unter dem öffent¬<lb/> lichen Gebrauche ſeiner eigenen Vernunft denjeni¬<lb/> gen, den jemand <hi rendition="#fr #g">als Gelehrter</hi> von ihr vor<lb/> dem ganzen Publikum der <hi rendition="#fr">Leſerwelt</hi> macht. Den<lb/> Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in ei¬<lb/> nem gewiſſen ihm anvertrauten bürgerlichen <hi rendition="#fr">Po¬<lb/> ſten</hi>, oder Amte, von ſeiner Vernunft machen darf.<lb/> Nun iſt zu manchen Geſchäften, die in das Inte¬<lb/> reſſe des gemeinen Weſens laufen, ein gewiſſer Me¬<lb/> chanism nothwendig, vermittelſt deſſen einige Glie¬<lb/> der des gemeinen Weſens ſich bloß paſſiv verhalten<lb/> müſſen, um durch eine künſtliche Einhelligkeit von<lb/> der Regierung zu öffentlichen Zwekken gerichtet,<lb/> oder wenigſtens von der Zerſtörung dieſer Zwekke<lb/> abgehalten zu werden. Hier iſt es nun freilich nicht<lb/> erlaubt, zu räſonniren; ſondern man muß gehor¬<lb/> chen. So fern ſich aber dieſer Theil der Maſchine<lb/> zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Weſens,<lb/> ja ſogar der Weltbürgergeſellſchaft anſieht, mithin<lb/> in der Qualität eines Gelehrten, der ſich an ein Pu¬<lb/> blikum im eigentlichen Verſtande durch Schriften<lb/> wendet; kann er allerdings räſonniren, ohne daß<lb/> dadurch die Geſchäfte leiden, zu denen er zum Thei¬<lb/> le als paſſives Glied angeſetzt iſt. So würde es<lb/> ſehr verderblich ſein, wenn ein Offizier, dem von<lb/> ſeinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienſte<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Hh 3.<lb/></fw> <fw place="bottom" type="catch">über<lb/></fw> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [485/0021]
Stande bringen; der Privatgebrauch derſelben
aber darf öfters ſehr enge eingeſchränkt ſein, ohne
doch darum den Fortſchritt der Aufklärung ſonder¬
lich zu hindern. Ich verſtehe aber unter dem öffent¬
lichen Gebrauche ſeiner eigenen Vernunft denjeni¬
gen, den jemand als Gelehrter von ihr vor
dem ganzen Publikum der Leſerwelt macht. Den
Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in ei¬
nem gewiſſen ihm anvertrauten bürgerlichen Po¬
ſten, oder Amte, von ſeiner Vernunft machen darf.
Nun iſt zu manchen Geſchäften, die in das Inte¬
reſſe des gemeinen Weſens laufen, ein gewiſſer Me¬
chanism nothwendig, vermittelſt deſſen einige Glie¬
der des gemeinen Weſens ſich bloß paſſiv verhalten
müſſen, um durch eine künſtliche Einhelligkeit von
der Regierung zu öffentlichen Zwekken gerichtet,
oder wenigſtens von der Zerſtörung dieſer Zwekke
abgehalten zu werden. Hier iſt es nun freilich nicht
erlaubt, zu räſonniren; ſondern man muß gehor¬
chen. So fern ſich aber dieſer Theil der Maſchine
zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Weſens,
ja ſogar der Weltbürgergeſellſchaft anſieht, mithin
in der Qualität eines Gelehrten, der ſich an ein Pu¬
blikum im eigentlichen Verſtande durch Schriften
wendet; kann er allerdings räſonniren, ohne daß
dadurch die Geſchäfte leiden, zu denen er zum Thei¬
le als paſſives Glied angeſetzt iſt. So würde es
ſehr verderblich ſein, wenn ein Offizier, dem von
ſeinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienſte
über
Hh 3.
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