daß zwischen dem scheinbaren Freispruch und der neuen Verhaftung eine lange Zeit vergeht, das ist möglich und ich weiß von solchen Fällen, es ist aber ebensogut möglich, daß der Freigesprochene vom Gericht nach Hause kommt und dort schon Beauftragte warten, um ihn wieder zu verhaften. Dann ist natürlich das freie Leben zu Ende." "Und der Prozeß beginnt von neuem?" fragte K. fast ungläubig. "Allerdings," sagte der Maler, "der Prozeß beginnt von neuem, es besteht aber wieder die Möglichkeit, ebenso wie früher, einen scheinbaren Freispruch zu erwirken. Man muß wieder alle Kräfte zusammennehmen und darf sich nicht ergeben." Das Letztere sagte der Maler vielleicht unter dem Eindruck, den K., der ein wenig zusammengesunken war, auf ihn machte. "Ist aber," fragte K., als wolle er jetzt irgendwelchen Enthüllungen des Malers zuvorkommen, "die Erwirkung eines zweiten Freispruchs nicht schwieriger als die des ersten?" "Man kann," antwortete der Maler, "in dieser Hinsicht nichts Bestimmtes sagen. Sie meinen wohl, daß die Richter durch die zweite Verhaftung in ihrem Urteil zuungunsten des Angeklagten beeinflußt
daß zwischen dem scheinbaren Freispruch und der neuen Verhaftung eine lange Zeit vergeht, das ist möglich und ich weiß von solchen Fällen, es ist aber ebensogut möglich, daß der Freigesprochene vom Gericht nach Hause kommt und dort schon Beauftragte warten, um ihn wieder zu verhaften. Dann ist natürlich das freie Leben zu Ende.“ „Und der Prozeß beginnt von neuem?“ fragte K. fast ungläubig. „Allerdings,“ sagte der Maler, „der Prozeß beginnt von neuem, es besteht aber wieder die Möglichkeit, ebenso wie früher, einen scheinbaren Freispruch zu erwirken. Man muß wieder alle Kräfte zusammennehmen und darf sich nicht ergeben.“ Das Letztere sagte der Maler vielleicht unter dem Eindruck, den K., der ein wenig zusammengesunken war, auf ihn machte. „Ist aber,“ fragte K., als wolle er jetzt irgendwelchen Enthüllungen des Malers zuvorkommen, „die Erwirkung eines zweiten Freispruchs nicht schwieriger als die des ersten?“ „Man kann,“ antwortete der Maler, „in dieser Hinsicht nichts Bestimmtes sagen. Sie meinen wohl, daß die Richter durch die zweite Verhaftung in ihrem Urteil zuungunsten des Angeklagten beeinflußt
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daß zwischen dem scheinbaren Freispruch und der neuen Verhaftung eine lange Zeit vergeht, das ist möglich und ich weiß von solchen Fällen, es ist aber ebensogut möglich, daß der Freigesprochene vom Gericht nach Hause kommt und dort schon Beauftragte warten, um ihn wieder zu verhaften. Dann ist natürlich das freie Leben zu Ende.“„Und der Prozeß beginnt von neuem?“ fragte K. fast ungläubig. „Allerdings,“ sagte der Maler, „der Prozeß beginnt von neuem, es besteht aber wieder die Möglichkeit, ebenso wie früher, einen scheinbaren Freispruch zu erwirken. Man muß wieder alle Kräfte zusammennehmen und darf sich nicht ergeben.“ Das Letztere sagte der Maler vielleicht unter dem Eindruck, den K., der ein wenig zusammengesunken war, auf ihn machte. „Ist aber,“ fragte K., als wolle er jetzt irgendwelchen Enthüllungen des Malers zuvorkommen, „die Erwirkung eines zweiten Freispruchs nicht schwieriger als die des ersten?“„Man kann,“ antwortete der Maler, „in dieser Hinsicht nichts Bestimmtes sagen. Sie meinen wohl, daß die Richter durch die zweite Verhaftung in ihrem Urteil zuungunsten des Angeklagten beeinflußt
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daß zwischen dem scheinbaren Freispruch und der neuen Verhaftung eine lange Zeit vergeht, das ist möglich und ich weiß von solchen Fällen, es ist aber ebensogut möglich, daß der Freigesprochene vom Gericht nach Hause kommt und dort schon Beauftragte warten, um ihn wieder zu verhaften. Dann ist natürlich das freie Leben zu Ende.“ „Und der Prozeß beginnt von neuem?“ fragte K. fast ungläubig. „Allerdings,“ sagte der Maler, „der Prozeß beginnt von neuem, es besteht aber wieder die Möglichkeit, ebenso wie früher, einen scheinbaren Freispruch zu erwirken. Man muß wieder alle Kräfte zusammennehmen und darf sich nicht ergeben.“ Das Letztere sagte der Maler vielleicht unter dem Eindruck, den K., der ein wenig zusammengesunken war, auf ihn machte. „Ist aber,“ fragte K., als wolle er jetzt irgendwelchen Enthüllungen des Malers zuvorkommen, „die Erwirkung eines zweiten Freispruchs nicht schwieriger als die des ersten?“ „Man kann,“ antwortete der Maler, „in dieser Hinsicht nichts Bestimmtes sagen. Sie meinen wohl, daß die Richter durch die zweite Verhaftung in ihrem Urteil zuungunsten des Angeklagten beeinflußt
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Kafka, Franz: Der Prozess (Hg. Max Brod). Berlin, 1925, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kafka_prozess_1925/280>, abgerufen am 16.02.2025.
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