Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Kämpfers Geschichte von Japan. Fünftes Buch. und erwürgen zu können. Besagte Leute sind nebst*) des Bugjo Staat- und LeibdienernMilitärpersonen, und daher jeder mit zween Säbeln in ihren Gürteln versehen. Man nent diese Leute Samurai, d. i. zween Säbelführer oder Soldaten, weil keiner vom bürgerlichen Stande sondern nur Militärpersonen, zufolge des jüngsten Kaiserlichen Edicts, zween Säbel tragen dürfen. Von den Dolmetschern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie dessen im vo- Viele andere Personen, die auf besondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver- Hiernächst mus nun für die Bestellung der Träger und Pferde gesorgt werden. Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagasacki wird die Equipage von dazu bestelten Nach- *) Jn der engl Uebersetzung stehet außer stat nebst. **) Engl. Uebersetzung zween oder drei.
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Fuͤnftes Buch. und erwuͤrgen zu koͤnnen. Beſagte Leute ſind nebſt*) des Bugjo Staat- und LeibdienernMilitaͤrperſonen, und daher jeder mit zween Saͤbeln in ihren Guͤrteln verſehen. Man nent dieſe Leute Samurai, d. i. zween Saͤbelfuͤhrer oder Soldaten, weil keiner vom buͤrgerlichen Stande ſondern nur Militaͤrperſonen, zufolge des juͤngſten Kaiſerlichen Edicts, zween Saͤbel tragen duͤrfen. Von den Dolmetſchern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie deſſen im vo- Viele andere Perſonen, die auf beſondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver- Hiernaͤchſt mus nun fuͤr die Beſtellung der Traͤger und Pferde geſorgt werden. Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagaſacki wird die Equipage von dazu beſtelten Nach- *) Jn der engl Ueberſetzung ſtehet außer ſtat nebſt. **) Engl. Ueberſetzung zween oder drei.
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Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Fuͤnftes Buch.
und erwuͤrgen zu koͤnnen. Beſagte Leute ſind nebſt *) des Bugjo Staat- und Leibdienern
Militaͤrperſonen, und daher jeder mit zween Saͤbeln in ihren Guͤrteln verſehen. Man nent
dieſe Leute Samurai, d. i. zween Saͤbelfuͤhrer oder Soldaten, weil keiner vom buͤrgerlichen
Stande ſondern nur Militaͤrperſonen, zufolge des juͤngſten Kaiſerlichen Edicts, zween Saͤbel
tragen duͤrfen.
Von den Dolmetſchern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie deſſen im vo-
rigen Buche erwaͤhnt worden) Einer, und zwar derjenige zugeordnet, welcher im abgelegten
Jahre zwiſchen dem Hofe und uns das Amt eines Unterhaͤndlers und in ihrer Zunft das
jaͤhrliche Praͤſidium (Nimban) gefuͤhret hat. Man hat jezt dieſen beiden noch einen ihrer
Lehrlinge beigefuͤgt, um ſie zu ihrem dereinſtigen Amte durch Augenſchein und Erfahrung
fruͤhzeitig tuͤchtig zu machen. Ein jeder von ihnen hat ſeine Bedienten theils zur Aufwar-
tung theils auch um Staat zu machen. Der Bugjo oder Oberdolmetſcher hat ſo viele, als
er nur wil, die uͤbrigen jeder einen oder zween, **) in Verhaͤltnis ſeines Vermoͤgens und ſei-
nes Amts. Der hollaͤndiſche Kapitain kan deren drei, ein jeder anderer Hollaͤnder aber
nur einen halten. Gemeiniglich empfehlen die Dolmetſcher bei dieſer Gelegenheit ihre Lieb-
linge, wenn ſie auch gleich die hollaͤndiſche Sprache nicht verſtehen.
Viele andere Perſonen, die auf beſondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver-
neurs oder Dolmetſcher die Reiſe ohne Nutzen, obwohl auf der edlen Compagnie Koſten,
mitmachen, wil ich uͤbergehen. Allen dieſen Reiſegefaͤhrten aber iſt es einige Zeit vor der
Abreiſe erlaubt, uns auf Deſima zu beſuchen und ſich in etwas mit uns bekant zu machen.
Es giebt viele entſchloſſene und muntere Koͤpfe unter ihnen, die wohl wuͤnſchten, mit uns
vertrauter und freyer zu leben, ſie duͤrfen uns aber, aus Furcht des einen vor dem andern,
nicht freundlicher begegnen, weil ein jeder, Kraft des geleiſteten Eides, des andern Ver-
raͤther iſt.
Hiernaͤchſt mus nun fuͤr die Beſtellung der Traͤger und Pferde geſorgt werden.
Dieſes geſchiehet von dem Oberdolmetſcher als erſten Vorſorger und Caſſirer des Reiſetrains,
durch deſſen Anſtalten alles ſo vorgekehrt wird, daß die Reiſe auf die beſtimte Minute, und
wenn es dem Bugjo gefaͤlt, augetreten werden kan, und daß auch uͤberzaͤhlige Traͤger und
Pferde in Bereitſchaft ſind, damit der ſchnelle Fortzug auf keine Weiſe gehindert werde.
Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagaſacki wird die Equipage von dazu beſtelten
Leuten ſolchermaßen zuſammen gebunden, daß man ſie den Pferden in einem Augenblik
auf- und wieder abhaͤngen kan. Da dieſes eine beſondere inlaͤndiſche Manier iſt, die man
in Deutſchland nicht kennet, ſo verdient ſie hier angemerkt zu werden.
Nach-
*) Jn der engl Ueberſetzung ſtehet außer ſtat nebſt.
**) Engl. Ueberſetzung zween oder drei.
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