Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

Bild:
<< vorherige Seite

Kämpfers Geschichte von Japan. Fünftes Buch.
und erwürgen zu können. Besagte Leute sind nebst*) des Bugjo Staat- und Leibdienern
Militärpersonen, und daher jeder mit zween Säbeln in ihren Gürteln versehen. Man nent
diese Leute Samurai, d. i. zween Säbelführer oder Soldaten, weil keiner vom bürgerlichen
Stande sondern nur Militärpersonen, zufolge des jüngsten Kaiserlichen Edicts, zween Säbel
tragen dürfen.

Von den Dolmetschern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie dessen im vo-
rigen Buche erwähnt worden) Einer, und zwar derjenige zugeordnet, welcher im abgelegten
Jahre zwischen dem Hofe und uns das Amt eines Unterhändlers und in ihrer Zunft das
jährliche Präsidium (Nimban) geführet hat. Man hat jezt diesen beiden noch einen ihrer
Lehrlinge beigefügt, um sie zu ihrem dereinstigen Amte durch Augenschein und Erfahrung
frühzeitig tüchtig zu machen. Ein jeder von ihnen hat seine Bedienten theils zur Aufwar-
tung theils auch um Staat zu machen. Der Bugjo oder Oberdolmetscher hat so viele, als
er nur wil, die übrigen jeder einen oder zween,**) in Verhältnis seines Vermögens und sei-
nes Amts. Der holländische Kapitain kan deren drei, ein jeder anderer Holländer aber
nur einen halten. Gemeiniglich empfehlen die Dolmetscher bei dieser Gelegenheit ihre Lieb-
linge, wenn sie auch gleich die holländische Sprache nicht verstehen.

Viele andere Personen, die auf besondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver-
neurs oder Dolmetscher die Reise ohne Nutzen, obwohl auf der edlen Compagnie Kosten,
mitmachen, wil ich übergehen. Allen diesen Reisegefährten aber ist es einige Zeit vor der
Abreise erlaubt, uns auf Desima zu besuchen und sich in etwas mit uns bekant zu machen.
Es giebt viele entschlossene und muntere Köpfe unter ihnen, die wohl wünschten, mit uns
vertrauter und freyer zu leben, sie dürfen uns aber, aus Furcht des einen vor dem andern,
nicht freundlicher begegnen, weil ein jeder, Kraft des geleisteten Eides, des andern Ver-
räther ist.

Hiernächst mus nun für die Bestellung der Träger und Pferde gesorgt werden.
Dieses geschiehet von dem Oberdolmetscher als ersten Vorsorger und Cassirer des Reisetrains,
durch dessen Anstalten alles so vorgekehrt wird, daß die Reise auf die bestimte Minute, und
wenn es dem Bugjo gefält, augetreten werden kan, und daß auch überzählige Träger und
Pferde in Bereitschaft sind, damit der schnelle Fortzug auf keine Weise gehindert werde.

Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagasacki wird die Equipage von dazu bestelten
Leuten solchermaßen zusammen gebunden, daß man sie den Pferden in einem Augenblik
auf- und wieder abhängen kan. Da dieses eine besondere inländische Manier ist, die man
in Deutschland nicht kennet, so verdient sie hier angemerkt zu werden.

Nach-
*) Jn der engl Uebersetzung stehet außer stat nebst.
**) Engl. Uebersetzung zween oder drei.

Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Fuͤnftes Buch.
und erwuͤrgen zu koͤnnen. Beſagte Leute ſind nebſt*) des Bugjo Staat- und Leibdienern
Militaͤrperſonen, und daher jeder mit zween Saͤbeln in ihren Guͤrteln verſehen. Man nent
dieſe Leute Samurai, d. i. zween Saͤbelfuͤhrer oder Soldaten, weil keiner vom buͤrgerlichen
Stande ſondern nur Militaͤrperſonen, zufolge des juͤngſten Kaiſerlichen Edicts, zween Saͤbel
tragen duͤrfen.

Von den Dolmetſchern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie deſſen im vo-
rigen Buche erwaͤhnt worden) Einer, und zwar derjenige zugeordnet, welcher im abgelegten
Jahre zwiſchen dem Hofe und uns das Amt eines Unterhaͤndlers und in ihrer Zunft das
jaͤhrliche Praͤſidium (Nimban) gefuͤhret hat. Man hat jezt dieſen beiden noch einen ihrer
Lehrlinge beigefuͤgt, um ſie zu ihrem dereinſtigen Amte durch Augenſchein und Erfahrung
fruͤhzeitig tuͤchtig zu machen. Ein jeder von ihnen hat ſeine Bedienten theils zur Aufwar-
tung theils auch um Staat zu machen. Der Bugjo oder Oberdolmetſcher hat ſo viele, als
er nur wil, die uͤbrigen jeder einen oder zween,**) in Verhaͤltnis ſeines Vermoͤgens und ſei-
nes Amts. Der hollaͤndiſche Kapitain kan deren drei, ein jeder anderer Hollaͤnder aber
nur einen halten. Gemeiniglich empfehlen die Dolmetſcher bei dieſer Gelegenheit ihre Lieb-
linge, wenn ſie auch gleich die hollaͤndiſche Sprache nicht verſtehen.

Viele andere Perſonen, die auf beſondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver-
neurs oder Dolmetſcher die Reiſe ohne Nutzen, obwohl auf der edlen Compagnie Koſten,
mitmachen, wil ich uͤbergehen. Allen dieſen Reiſegefaͤhrten aber iſt es einige Zeit vor der
Abreiſe erlaubt, uns auf Deſima zu beſuchen und ſich in etwas mit uns bekant zu machen.
Es giebt viele entſchloſſene und muntere Koͤpfe unter ihnen, die wohl wuͤnſchten, mit uns
vertrauter und freyer zu leben, ſie duͤrfen uns aber, aus Furcht des einen vor dem andern,
nicht freundlicher begegnen, weil ein jeder, Kraft des geleiſteten Eides, des andern Ver-
raͤther iſt.

Hiernaͤchſt mus nun fuͤr die Beſtellung der Traͤger und Pferde geſorgt werden.
Dieſes geſchiehet von dem Oberdolmetſcher als erſten Vorſorger und Caſſirer des Reiſetrains,
durch deſſen Anſtalten alles ſo vorgekehrt wird, daß die Reiſe auf die beſtimte Minute, und
wenn es dem Bugjo gefaͤlt, augetreten werden kan, und daß auch uͤberzaͤhlige Traͤger und
Pferde in Bereitſchaft ſind, damit der ſchnelle Fortzug auf keine Weiſe gehindert werde.

Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagaſacki wird die Equipage von dazu beſtelten
Leuten ſolchermaßen zuſammen gebunden, daß man ſie den Pferden in einem Augenblik
auf- und wieder abhaͤngen kan. Da dieſes eine beſondere inlaͤndiſche Manier iſt, die man
in Deutſchland nicht kennet, ſo verdient ſie hier angemerkt zu werden.

Nach-
*) Jn der engl Ueberſetzung ſtehet außer ſtat nebſt.
**) Engl. Ueberſetzung zween oder drei.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0162" n="146"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Ka&#x0364;mpfers Ge&#x017F;chichte von Japan. Fu&#x0364;nftes Buch.</hi></fw><lb/>
und erwu&#x0364;rgen zu ko&#x0364;nnen. Be&#x017F;agte Leute &#x017F;ind neb&#x017F;t<note place="foot" n="*)">Jn der engl Ueber&#x017F;etzung &#x017F;tehet außer &#x017F;tat neb&#x017F;t.</note> des Bugjo Staat- und Leibdienern<lb/>
Milita&#x0364;rper&#x017F;onen, und daher jeder mit zween Sa&#x0364;beln in ihren Gu&#x0364;rteln ver&#x017F;ehen. Man nent<lb/>
die&#x017F;e Leute <hi rendition="#fr">Samurai,</hi> d. i. zween Sa&#x0364;belfu&#x0364;hrer oder Soldaten, weil keiner vom bu&#x0364;rgerlichen<lb/>
Stande &#x017F;ondern nur Milita&#x0364;rper&#x017F;onen, zufolge des ju&#x0364;ng&#x017F;ten Kai&#x017F;erlichen Edicts, zween Sa&#x0364;bel<lb/>
tragen du&#x0364;rfen.</p><lb/>
          <p>Von den Dolmet&#x017F;chern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie de&#x017F;&#x017F;en im vo-<lb/>
rigen Buche erwa&#x0364;hnt worden) Einer, und zwar derjenige zugeordnet, welcher im abgelegten<lb/>
Jahre zwi&#x017F;chen dem Hofe und uns das Amt eines Unterha&#x0364;ndlers und in ihrer Zunft das<lb/>
ja&#x0364;hrliche Pra&#x0364;&#x017F;idium (<hi rendition="#fr">Nimban</hi>) gefu&#x0364;hret hat. Man hat jezt die&#x017F;en beiden noch einen ihrer<lb/>
Lehrlinge beigefu&#x0364;gt, um &#x017F;ie zu ihrem derein&#x017F;tigen Amte durch Augen&#x017F;chein und Erfahrung<lb/>
fru&#x0364;hzeitig tu&#x0364;chtig zu machen. Ein jeder von ihnen hat &#x017F;eine Bedienten theils zur Aufwar-<lb/>
tung theils auch um Staat zu machen. Der <hi rendition="#fr">Bugjo</hi> oder Oberdolmet&#x017F;cher hat &#x017F;o viele, als<lb/>
er nur wil, die u&#x0364;brigen jeder einen oder zween,<note place="foot" n="**)">Engl. Ueber&#x017F;etzung zween oder drei.</note> in Verha&#x0364;ltnis &#x017F;eines Vermo&#x0364;gens und &#x017F;ei-<lb/>
nes Amts. Der holla&#x0364;ndi&#x017F;che Kapitain kan deren drei, ein jeder anderer Holla&#x0364;nder aber<lb/>
nur einen halten. Gemeiniglich empfehlen die Dolmet&#x017F;cher bei die&#x017F;er Gelegenheit ihre Lieb-<lb/>
linge, wenn &#x017F;ie auch gleich die holla&#x0364;ndi&#x017F;che Sprache nicht ver&#x017F;tehen.</p><lb/>
          <p>Viele andere Per&#x017F;onen, die auf be&#x017F;ondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver-<lb/>
neurs oder Dolmet&#x017F;cher die Rei&#x017F;e ohne Nutzen, obwohl auf der edlen Compagnie Ko&#x017F;ten,<lb/>
mitmachen, wil ich u&#x0364;bergehen. Allen die&#x017F;en Rei&#x017F;egefa&#x0364;hrten aber i&#x017F;t es einige Zeit vor der<lb/>
Abrei&#x017F;e erlaubt, uns auf <hi rendition="#fr">De&#x017F;ima</hi> zu be&#x017F;uchen und &#x017F;ich in etwas mit uns bekant zu machen.<lb/>
Es giebt viele ent&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;ene und muntere Ko&#x0364;pfe unter ihnen, die wohl wu&#x0364;n&#x017F;chten, mit uns<lb/>
vertrauter und freyer zu leben, &#x017F;ie du&#x0364;rfen uns aber, aus Furcht des einen vor dem andern,<lb/>
nicht freundlicher begegnen, weil ein jeder, Kraft des gelei&#x017F;teten Eides, des andern Ver-<lb/>
ra&#x0364;ther i&#x017F;t.</p><lb/>
          <p>Hierna&#x0364;ch&#x017F;t mus nun fu&#x0364;r die Be&#x017F;tellung der Tra&#x0364;ger und Pferde ge&#x017F;orgt werden.<lb/>
Die&#x017F;es ge&#x017F;chiehet von dem Oberdolmet&#x017F;cher als er&#x017F;ten Vor&#x017F;orger und Ca&#x017F;&#x017F;irer des Rei&#x017F;etrains,<lb/>
durch de&#x017F;&#x017F;en An&#x017F;talten alles &#x017F;o vorgekehrt wird, daß die Rei&#x017F;e auf die be&#x017F;timte Minute, und<lb/>
wenn es dem <hi rendition="#fr">Bugjo</hi> gefa&#x0364;lt, augetreten werden kan, und daß auch u&#x0364;berza&#x0364;hlige Tra&#x0364;ger und<lb/>
Pferde in Bereit&#x017F;chaft &#x017F;ind, damit der &#x017F;chnelle Fortzug auf keine Wei&#x017F;e gehindert werde.</p><lb/>
          <p>Zwei Tage vor dem Aufbruche von Naga&#x017F;acki wird die Equipage von dazu be&#x017F;telten<lb/>
Leuten &#x017F;olchermaßen zu&#x017F;ammen gebunden, daß man &#x017F;ie den Pferden in einem Augenblik<lb/>
auf- und wieder abha&#x0364;ngen kan. Da die&#x017F;es eine be&#x017F;ondere inla&#x0364;ndi&#x017F;che Manier i&#x017F;t, die man<lb/>
in Deut&#x017F;chland nicht kennet, &#x017F;o verdient &#x017F;ie hier angemerkt zu werden.</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="catch">Nach-</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[146/0162] Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Fuͤnftes Buch. und erwuͤrgen zu koͤnnen. Beſagte Leute ſind nebſt *) des Bugjo Staat- und Leibdienern Militaͤrperſonen, und daher jeder mit zween Saͤbeln in ihren Guͤrteln verſehen. Man nent dieſe Leute Samurai, d. i. zween Saͤbelfuͤhrer oder Soldaten, weil keiner vom buͤrgerlichen Stande ſondern nur Militaͤrperſonen, zufolge des juͤngſten Kaiſerlichen Edicts, zween Saͤbel tragen duͤrfen. Von den Dolmetſchern wird uns aus ihrer Ober- und Unterzunft (wie deſſen im vo- rigen Buche erwaͤhnt worden) Einer, und zwar derjenige zugeordnet, welcher im abgelegten Jahre zwiſchen dem Hofe und uns das Amt eines Unterhaͤndlers und in ihrer Zunft das jaͤhrliche Praͤſidium (Nimban) gefuͤhret hat. Man hat jezt dieſen beiden noch einen ihrer Lehrlinge beigefuͤgt, um ſie zu ihrem dereinſtigen Amte durch Augenſchein und Erfahrung fruͤhzeitig tuͤchtig zu machen. Ein jeder von ihnen hat ſeine Bedienten theils zur Aufwar- tung theils auch um Staat zu machen. Der Bugjo oder Oberdolmetſcher hat ſo viele, als er nur wil, die uͤbrigen jeder einen oder zween, **) in Verhaͤltnis ſeines Vermoͤgens und ſei- nes Amts. Der hollaͤndiſche Kapitain kan deren drei, ein jeder anderer Hollaͤnder aber nur einen halten. Gemeiniglich empfehlen die Dolmetſcher bei dieſer Gelegenheit ihre Lieb- linge, wenn ſie auch gleich die hollaͤndiſche Sprache nicht verſtehen. Viele andere Perſonen, die auf beſondere Erlaubnis und Verordnung der Gouver- neurs oder Dolmetſcher die Reiſe ohne Nutzen, obwohl auf der edlen Compagnie Koſten, mitmachen, wil ich uͤbergehen. Allen dieſen Reiſegefaͤhrten aber iſt es einige Zeit vor der Abreiſe erlaubt, uns auf Deſima zu beſuchen und ſich in etwas mit uns bekant zu machen. Es giebt viele entſchloſſene und muntere Koͤpfe unter ihnen, die wohl wuͤnſchten, mit uns vertrauter und freyer zu leben, ſie duͤrfen uns aber, aus Furcht des einen vor dem andern, nicht freundlicher begegnen, weil ein jeder, Kraft des geleiſteten Eides, des andern Ver- raͤther iſt. Hiernaͤchſt mus nun fuͤr die Beſtellung der Traͤger und Pferde geſorgt werden. Dieſes geſchiehet von dem Oberdolmetſcher als erſten Vorſorger und Caſſirer des Reiſetrains, durch deſſen Anſtalten alles ſo vorgekehrt wird, daß die Reiſe auf die beſtimte Minute, und wenn es dem Bugjo gefaͤlt, augetreten werden kan, und daß auch uͤberzaͤhlige Traͤger und Pferde in Bereitſchaft ſind, damit der ſchnelle Fortzug auf keine Weiſe gehindert werde. Zwei Tage vor dem Aufbruche von Nagaſacki wird die Equipage von dazu beſtelten Leuten ſolchermaßen zuſammen gebunden, daß man ſie den Pferden in einem Augenblik auf- und wieder abhaͤngen kan. Da dieſes eine beſondere inlaͤndiſche Manier iſt, die man in Deutſchland nicht kennet, ſo verdient ſie hier angemerkt zu werden. Nach- *) Jn der engl Ueberſetzung ſtehet außer ſtat nebſt. **) Engl. Ueberſetzung zween oder drei.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/162
Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/162>, abgerufen am 23.11.2024.