Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch. Sieb. Kap. etc. fünf Jnspektorn oder Oberhäuptern, welche nur mit den Augen arbeiten, vier Gehülfen,welche das Geld einnehmen, bewahren, wieder ausliefern, und mit jener Gutfinden Alles dirigiren. Nach diesen folgen die untern Bedienten, welche auch in ihren Versamlungen abgesondert sitzen, nemlich ein Gold- und ein Silberprüfer; zwei Silberwäger; zwei Personen, welche das schuldige Geld von den Kaufleuten einfodern; zwei Oberschreiber oder Buchhalter, japanisch See Tsjo Kaki. Hiezu kommen noch verschiedne außerordentliche Gehülfen, Diener der Oberbeamten, nemlich von jedem Stadtsbürgermeister, dem Ottona und ordentlichen Dolmetschern einer, alle zum Dienst und Handreichung auf unsrer Jnsel. Hiezu kommen endlich verschiedne andre Günstlinge dieser vielen Bedienten, welchen man hie- mit etwas zuzuwenden sucht, und die alle unter dem Namen von Schreibern aufgeführt werden. Außer den ordentlichen Geschäften aber dieser Leute bei der Kammer müssen sie auch noch bei der Visitation aller ein- und ausgeführten Güter der Privatpersonen gegenwär- tig seyn. Achtes
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. Sieb. Kap. ꝛc. fuͤnf Jnſpektorn oder Oberhaͤuptern, welche nur mit den Augen arbeiten, vier Gehuͤlfen,welche das Geld einnehmen, bewahren, wieder ausliefern, und mit jener Gutfinden Alles dirigiren. Nach dieſen folgen die untern Bedienten, welche auch in ihren Verſamlungen abgeſondert ſitzen, nemlich ein Gold- und ein Silberpruͤfer; zwei Silberwaͤger; zwei Perſonen, welche das ſchuldige Geld von den Kaufleuten einfodern; zwei Oberſchreiber oder Buchhalter, japaniſch See Tſjo Kaki. Hiezu kommen noch verſchiedne außerordentliche Gehuͤlfen, Diener der Oberbeamten, nemlich von jedem Stadtsbuͤrgermeiſter, dem Ottona und ordentlichen Dolmetſchern einer, alle zum Dienſt und Handreichung auf unſrer Jnſel. Hiezu kommen endlich verſchiedne andre Guͤnſtlinge dieſer vielen Bedienten, welchen man hie- mit etwas zuzuwenden ſucht, und die alle unter dem Namen von Schreibern aufgefuͤhrt werden. Außer den ordentlichen Geſchaͤften aber dieſer Leute bei der Kammer muͤſſen ſie auch noch bei der Viſitation aller ein- und ausgefuͤhrten Guͤter der Privatperſonen gegenwaͤr- tig ſeyn. Achtes
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0110" n="96"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. Sieb. Kap. ꝛc.</hi></fw><lb/><hi rendition="#fr">fuͤnf Jnſpektorn</hi> oder Oberhaͤuptern, welche nur mit den Augen arbeiten, vier Gehuͤlfen,<lb/> welche das Geld einnehmen, bewahren, wieder ausliefern, und mit jener Gutfinden Alles<lb/> dirigiren. Nach dieſen folgen die untern Bedienten, welche auch in ihren Verſamlungen<lb/> abgeſondert ſitzen, nemlich ein <hi rendition="#fr">Gold-</hi> und ein <hi rendition="#fr">Silberpruͤfer;</hi> zwei <hi rendition="#fr">Silberwaͤger;</hi> zwei<lb/> Perſonen, welche das ſchuldige Geld von den Kaufleuten einfodern; zwei Oberſchreiber oder<lb/> Buchhalter, japaniſch <hi rendition="#fr">See Tſjo Kaki.</hi> Hiezu kommen noch verſchiedne außerordentliche<lb/> Gehuͤlfen, Diener der Oberbeamten, nemlich von jedem Stadtsbuͤrgermeiſter, dem <hi rendition="#fr">Ottona</hi><lb/> und ordentlichen Dolmetſchern einer, alle zum Dienſt und Handreichung auf unſrer Jnſel.<lb/> Hiezu kommen endlich verſchiedne andre Guͤnſtlinge dieſer vielen Bedienten, welchen man hie-<lb/> mit etwas zuzuwenden ſucht, und die alle unter dem Namen von Schreibern aufgefuͤhrt<lb/> werden. Außer den ordentlichen Geſchaͤften aber dieſer Leute bei der Kammer muͤſſen ſie<lb/> auch noch bei der Viſitation aller ein- und ausgefuͤhrten Guͤter der Privatperſonen gegenwaͤr-<lb/> tig ſeyn.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#b">Achtes</hi> </fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [96/0110]
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. Sieb. Kap. ꝛc.
fuͤnf Jnſpektorn oder Oberhaͤuptern, welche nur mit den Augen arbeiten, vier Gehuͤlfen,
welche das Geld einnehmen, bewahren, wieder ausliefern, und mit jener Gutfinden Alles
dirigiren. Nach dieſen folgen die untern Bedienten, welche auch in ihren Verſamlungen
abgeſondert ſitzen, nemlich ein Gold- und ein Silberpruͤfer; zwei Silberwaͤger; zwei
Perſonen, welche das ſchuldige Geld von den Kaufleuten einfodern; zwei Oberſchreiber oder
Buchhalter, japaniſch See Tſjo Kaki. Hiezu kommen noch verſchiedne außerordentliche
Gehuͤlfen, Diener der Oberbeamten, nemlich von jedem Stadtsbuͤrgermeiſter, dem Ottona
und ordentlichen Dolmetſchern einer, alle zum Dienſt und Handreichung auf unſrer Jnſel.
Hiezu kommen endlich verſchiedne andre Guͤnſtlinge dieſer vielen Bedienten, welchen man hie-
mit etwas zuzuwenden ſucht, und die alle unter dem Namen von Schreibern aufgefuͤhrt
werden. Außer den ordentlichen Geſchaͤften aber dieſer Leute bei der Kammer muͤſſen ſie
auch noch bei der Viſitation aller ein- und ausgefuͤhrten Guͤter der Privatperſonen gegenwaͤr-
tig ſeyn.
Achtes
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |