Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

Bild:
<< vorherige Seite

Kämpfers Geschichte von Japan. Viertes Buch.
dieses Pöbels, der mit einem algemeinen Namen Tsiu genannt wird. Jhr ganzes Gehalt
besteht in einer ungewissen und unbestimten Summe, welche sie von den vorhererwähnten
Zöllen der Kaufleute nach der Disposition der Gouverneurs und Oberdolmetscher in verschied-
nen Austheilungen, wenn die Handelszeit zu Ende ist, erhalten. Diese Summe beträgt,
nachdem der Handel in einem Jahre besser oder schlechter ausfält, gemeiniglich etwa 6000
Tails, welche sie nach Verschiedenheit ihres Rangs so unter sich theilen, daß die zwölf Vor-
nehmsten jeder aufs höchste 200 Tails, die folgenden allemal etwa halb soviel oder weni-
ger erhalten.

Unter diesen Leuten sind vier Takura jaku oder Schazbediente, welche über das
Blutgeld Casse und Rechnung halten; nebst zwei Fisja oder Schreibern, welche alle aus
derselben Kasse ihr dürftiges Auskommen erhalten.

Man erlaubt keinem in die Zunft dieser Dolmetscher einzutreten, als den Söhnen
der verstorbnen Dolmetscher, und dies geschieht auf folgende Art. Derjenige, welcher
wünscht, unter die Dolmetscher aufgenommen zu werden, läst sich ein Sosjo oder eine
Bitschrift aufsetzen, bringt sie zu dem Ninban der Kumi Gasjira, und empfiehlt ihm
mündlich, zuweilen auch unter der Hand oder dem Ermel (welchen Ausdruk ich sogleich
erklären werde) sein Anliegen. Dieser versammelt alsdann seine eilf Kollegen, und über-
legt mit ihnen, ob diese Beförderung dem Supplikanten seines Vaters, Alters und seiner
Verdienste wegen zukomme, ob die Bitschrift gehörig abgefast sey u. s. w. Finden sie diese
Herrn gut; so stellen sie dieselbe dem Ninban der Ko Gasjira zu, welcher mit seinem
Collegen eben die Untersuchung darüber anstelt, und nach Befinden sie dem Ninban der
Fontsjusi oder dem Präsidenten der obersten Dolmetscher einhändigt. Hier ruht die Sache
oft zwei bis drei Jahre, bis endlich durch wiederholte Vorstellungen und dringendes Ansu-
chen, vorzüglich aber durch ein Mittel, welches sie: So de no sita nennen, der Suppli-
kant seine Absicht erreicht. Unter dem Leztren verstehn sie die Bitte unter dem Ermel,
welche die Japaner so weit tragen, daß man unter denselben sehr bequem ein Geschenk bei-
bringen kan. Sobald wie diese lezte Einwilligung erfolgt, so pflegt der erste Oberdolmetscher
das Gesuch und Gutachten seiner Kollegen dem Stathalter zur Bestätigung vorzulegen, die
nur in sehr seltnen Fällen geweigert wird. Der neu ernante Dolmetscher pflegt alsdann
bei allen andern eine Complimentsvisite abzulegen, sich ihrer Gewogenheit zu empfehlen und
ihre Glükswünsche anzunehmen.

Noch können zu den Bedienten unsrer Jnsel gerechnet werden die fünf Desima
Fisja
oder ordentliche Schreiber, welche auch blos zum Dienste der Holländer angestelt sind,

um

Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
dieſes Poͤbels, der mit einem algemeinen Namen Tſiu genannt wird. Jhr ganzes Gehalt
beſteht in einer ungewiſſen und unbeſtimten Summe, welche ſie von den vorhererwaͤhnten
Zoͤllen der Kaufleute nach der Diſpoſition der Gouverneurs und Oberdolmetſcher in verſchied-
nen Austheilungen, wenn die Handelszeit zu Ende iſt, erhalten. Dieſe Summe betraͤgt,
nachdem der Handel in einem Jahre beſſer oder ſchlechter ausfaͤlt, gemeiniglich etwa 6000
Tails, welche ſie nach Verſchiedenheit ihres Rangs ſo unter ſich theilen, daß die zwoͤlf Vor-
nehmſten jeder aufs hoͤchſte 200 Tails, die folgenden allemal etwa halb ſoviel oder weni-
ger erhalten.

Unter dieſen Leuten ſind vier Takura jaku oder Schazbediente, welche uͤber das
Blutgeld Caſſe und Rechnung halten; nebſt zwei Fisja oder Schreibern, welche alle aus
derſelben Kaſſe ihr duͤrftiges Auskommen erhalten.

Man erlaubt keinem in die Zunft dieſer Dolmetſcher einzutreten, als den Soͤhnen
der verſtorbnen Dolmetſcher, und dies geſchieht auf folgende Art. Derjenige, welcher
wuͤnſcht, unter die Dolmetſcher aufgenommen zu werden, laͤſt ſich ein Sosjo oder eine
Bitſchrift aufſetzen, bringt ſie zu dem Ninban der Kumi Gaſjira, und empfiehlt ihm
muͤndlich, zuweilen auch unter der Hand oder dem Ermel (welchen Ausdruk ich ſogleich
erklaͤren werde) ſein Anliegen. Dieſer verſammelt alsdann ſeine eilf Kollegen, und uͤber-
legt mit ihnen, ob dieſe Befoͤrderung dem Supplikanten ſeines Vaters, Alters und ſeiner
Verdienſte wegen zukomme, ob die Bitſchrift gehoͤrig abgefaſt ſey u. ſ. w. Finden ſie dieſe
Herrn gut; ſo ſtellen ſie dieſelbe dem Ninban der Ko Gasjira zu, welcher mit ſeinem
Collegen eben die Unterſuchung daruͤber anſtelt, und nach Befinden ſie dem Ninban der
Fontsjuſi oder dem Praͤſidenten der oberſten Dolmetſcher einhaͤndigt. Hier ruht die Sache
oft zwei bis drei Jahre, bis endlich durch wiederholte Vorſtellungen und dringendes Anſu-
chen, vorzuͤglich aber durch ein Mittel, welches ſie: So de no ſita nennen, der Suppli-
kant ſeine Abſicht erreicht. Unter dem Leztren verſtehn ſie die Bitte unter dem Ermel,
welche die Japaner ſo weit tragen, daß man unter denſelben ſehr bequem ein Geſchenk bei-
bringen kan. Sobald wie dieſe lezte Einwilligung erfolgt, ſo pflegt der erſte Oberdolmetſcher
das Geſuch und Gutachten ſeiner Kollegen dem Stathalter zur Beſtaͤtigung vorzulegen, die
nur in ſehr ſeltnen Faͤllen geweigert wird. Der neu ernante Dolmetſcher pflegt alsdann
bei allen andern eine Complimentsviſite abzulegen, ſich ihrer Gewogenheit zu empfehlen und
ihre Gluͤkswuͤnſche anzunehmen.

Noch koͤnnen zu den Bedienten unſrer Jnſel gerechnet werden die fuͤnf Deſima
Fisja
oder ordentliche Schreiber, welche auch blos zum Dienſte der Hollaͤnder angeſtelt ſind,

um
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0108" n="94"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Ka&#x0364;mpfers Ge&#x017F;chichte von Japan. Viertes Buch.</hi></fw><lb/>
die&#x017F;es Po&#x0364;bels, der mit einem algemeinen Namen <hi rendition="#fr">T&#x017F;iu</hi> genannt wird. Jhr ganzes Gehalt<lb/>
be&#x017F;teht in einer ungewi&#x017F;&#x017F;en und unbe&#x017F;timten Summe, welche &#x017F;ie von den vorhererwa&#x0364;hnten<lb/>
Zo&#x0364;llen der Kaufleute nach der Di&#x017F;po&#x017F;ition der Gouverneurs und Oberdolmet&#x017F;cher in ver&#x017F;chied-<lb/>
nen Austheilungen, wenn die Handelszeit zu Ende i&#x017F;t, erhalten. Die&#x017F;e Summe betra&#x0364;gt,<lb/>
nachdem der Handel in einem Jahre be&#x017F;&#x017F;er oder &#x017F;chlechter ausfa&#x0364;lt, gemeiniglich etwa 6000<lb/>
Tails, welche &#x017F;ie nach Ver&#x017F;chiedenheit ihres Rangs &#x017F;o unter &#x017F;ich theilen, daß die zwo&#x0364;lf Vor-<lb/>
nehm&#x017F;ten jeder aufs ho&#x0364;ch&#x017F;te 200 <hi rendition="#fr">Tails,</hi> die folgenden allemal etwa halb &#x017F;oviel oder weni-<lb/>
ger erhalten.</p><lb/>
          <p>Unter die&#x017F;en Leuten &#x017F;ind vier <hi rendition="#fr">Takura jaku</hi> oder Schazbediente, welche u&#x0364;ber das<lb/>
Blutgeld Ca&#x017F;&#x017F;e und Rechnung halten; neb&#x017F;t zwei <hi rendition="#fr">Fisja</hi> oder Schreibern, welche alle aus<lb/>
der&#x017F;elben Ka&#x017F;&#x017F;e ihr du&#x0364;rftiges Auskommen erhalten.</p><lb/>
          <p>Man erlaubt keinem in die Zunft die&#x017F;er Dolmet&#x017F;cher einzutreten, als den So&#x0364;hnen<lb/>
der ver&#x017F;torbnen Dolmet&#x017F;cher, und dies ge&#x017F;chieht auf folgende Art. Derjenige, welcher<lb/>
wu&#x0364;n&#x017F;cht, unter die Dolmet&#x017F;cher aufgenommen zu werden, la&#x0364;&#x017F;t &#x017F;ich ein <hi rendition="#fr">Sosjo</hi> oder eine<lb/>
Bit&#x017F;chrift auf&#x017F;etzen, bringt &#x017F;ie zu dem <hi rendition="#fr">Ninban</hi> der <hi rendition="#fr">Kumi Ga&#x017F;jira,</hi> und empfiehlt ihm<lb/>
mu&#x0364;ndlich, zuweilen auch <hi rendition="#fr">unter der Hand oder dem Ermel</hi> (welchen Ausdruk ich &#x017F;ogleich<lb/>
erkla&#x0364;ren werde) &#x017F;ein Anliegen. Die&#x017F;er ver&#x017F;ammelt alsdann &#x017F;eine eilf Kollegen, und u&#x0364;ber-<lb/>
legt mit ihnen, ob die&#x017F;e Befo&#x0364;rderung dem Supplikanten &#x017F;eines Vaters, Alters und &#x017F;einer<lb/>
Verdien&#x017F;te wegen zukomme, ob die Bit&#x017F;chrift geho&#x0364;rig abgefa&#x017F;t &#x017F;ey u. &#x017F;. w. Finden &#x017F;ie die&#x017F;e<lb/>
Herrn gut; &#x017F;o &#x017F;tellen &#x017F;ie die&#x017F;elbe dem Ninban der <hi rendition="#fr">Ko Gasjira</hi> zu, welcher mit &#x017F;einem<lb/>
Collegen eben die Unter&#x017F;uchung daru&#x0364;ber an&#x017F;telt, und nach Befinden &#x017F;ie dem Ninban der<lb/><hi rendition="#fr">Fontsju&#x017F;i</hi> oder dem Pra&#x0364;&#x017F;identen der ober&#x017F;ten Dolmet&#x017F;cher einha&#x0364;ndigt. Hier ruht die Sache<lb/>
oft zwei bis drei Jahre, bis endlich durch wiederholte Vor&#x017F;tellungen und dringendes An&#x017F;u-<lb/>
chen, vorzu&#x0364;glich aber durch ein Mittel, welches &#x017F;ie: <hi rendition="#fr">So de no &#x017F;ita</hi> nennen, der Suppli-<lb/>
kant &#x017F;eine Ab&#x017F;icht erreicht. Unter dem Leztren ver&#x017F;tehn &#x017F;ie die <hi rendition="#fr">Bitte unter dem Ermel,</hi><lb/>
welche die Japaner &#x017F;o weit tragen, daß man unter den&#x017F;elben &#x017F;ehr bequem ein Ge&#x017F;chenk bei-<lb/>
bringen kan. Sobald wie die&#x017F;e lezte Einwilligung erfolgt, &#x017F;o pflegt der er&#x017F;te Oberdolmet&#x017F;cher<lb/>
das Ge&#x017F;uch und Gutachten &#x017F;einer Kollegen dem Stathalter zur Be&#x017F;ta&#x0364;tigung vorzulegen, die<lb/>
nur in &#x017F;ehr &#x017F;eltnen Fa&#x0364;llen geweigert wird. Der neu ernante Dolmet&#x017F;cher pflegt alsdann<lb/>
bei allen andern eine Complimentsvi&#x017F;ite abzulegen, &#x017F;ich ihrer Gewogenheit zu empfehlen und<lb/>
ihre Glu&#x0364;kswu&#x0364;n&#x017F;che anzunehmen.</p><lb/>
          <p>Noch ko&#x0364;nnen zu den Bedienten un&#x017F;rer Jn&#x017F;el gerechnet werden die fu&#x0364;nf <hi rendition="#fr">De&#x017F;ima<lb/>
Fisja</hi> oder ordentliche Schreiber, welche auch blos zum Dien&#x017F;te der <hi rendition="#fr">Holla&#x0364;nder</hi> ange&#x017F;telt &#x017F;ind,<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">um</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[94/0108] Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch. dieſes Poͤbels, der mit einem algemeinen Namen Tſiu genannt wird. Jhr ganzes Gehalt beſteht in einer ungewiſſen und unbeſtimten Summe, welche ſie von den vorhererwaͤhnten Zoͤllen der Kaufleute nach der Diſpoſition der Gouverneurs und Oberdolmetſcher in verſchied- nen Austheilungen, wenn die Handelszeit zu Ende iſt, erhalten. Dieſe Summe betraͤgt, nachdem der Handel in einem Jahre beſſer oder ſchlechter ausfaͤlt, gemeiniglich etwa 6000 Tails, welche ſie nach Verſchiedenheit ihres Rangs ſo unter ſich theilen, daß die zwoͤlf Vor- nehmſten jeder aufs hoͤchſte 200 Tails, die folgenden allemal etwa halb ſoviel oder weni- ger erhalten. Unter dieſen Leuten ſind vier Takura jaku oder Schazbediente, welche uͤber das Blutgeld Caſſe und Rechnung halten; nebſt zwei Fisja oder Schreibern, welche alle aus derſelben Kaſſe ihr duͤrftiges Auskommen erhalten. Man erlaubt keinem in die Zunft dieſer Dolmetſcher einzutreten, als den Soͤhnen der verſtorbnen Dolmetſcher, und dies geſchieht auf folgende Art. Derjenige, welcher wuͤnſcht, unter die Dolmetſcher aufgenommen zu werden, laͤſt ſich ein Sosjo oder eine Bitſchrift aufſetzen, bringt ſie zu dem Ninban der Kumi Gaſjira, und empfiehlt ihm muͤndlich, zuweilen auch unter der Hand oder dem Ermel (welchen Ausdruk ich ſogleich erklaͤren werde) ſein Anliegen. Dieſer verſammelt alsdann ſeine eilf Kollegen, und uͤber- legt mit ihnen, ob dieſe Befoͤrderung dem Supplikanten ſeines Vaters, Alters und ſeiner Verdienſte wegen zukomme, ob die Bitſchrift gehoͤrig abgefaſt ſey u. ſ. w. Finden ſie dieſe Herrn gut; ſo ſtellen ſie dieſelbe dem Ninban der Ko Gasjira zu, welcher mit ſeinem Collegen eben die Unterſuchung daruͤber anſtelt, und nach Befinden ſie dem Ninban der Fontsjuſi oder dem Praͤſidenten der oberſten Dolmetſcher einhaͤndigt. Hier ruht die Sache oft zwei bis drei Jahre, bis endlich durch wiederholte Vorſtellungen und dringendes Anſu- chen, vorzuͤglich aber durch ein Mittel, welches ſie: So de no ſita nennen, der Suppli- kant ſeine Abſicht erreicht. Unter dem Leztren verſtehn ſie die Bitte unter dem Ermel, welche die Japaner ſo weit tragen, daß man unter denſelben ſehr bequem ein Geſchenk bei- bringen kan. Sobald wie dieſe lezte Einwilligung erfolgt, ſo pflegt der erſte Oberdolmetſcher das Geſuch und Gutachten ſeiner Kollegen dem Stathalter zur Beſtaͤtigung vorzulegen, die nur in ſehr ſeltnen Faͤllen geweigert wird. Der neu ernante Dolmetſcher pflegt alsdann bei allen andern eine Complimentsviſite abzulegen, ſich ihrer Gewogenheit zu empfehlen und ihre Gluͤkswuͤnſche anzunehmen. Noch koͤnnen zu den Bedienten unſrer Jnſel gerechnet werden die fuͤnf Deſima Fisja oder ordentliche Schreiber, welche auch blos zum Dienſte der Hollaͤnder angeſtelt ſind, um

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/108
Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/108>, abgerufen am 26.11.2024.