Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 1. Lemgo, 1777.Zweites Kapitel. Algemeine Nachrichten von den geistlichen wahren Erbkaisern des japanischen Reichs und der Chronologie ihrer Regierung. Die dritte und lezte Periode der japanischen Monarchie, welche von ihren Zuerst mus hier angemerkt werden, daß diese geistlichen erblichen Monarchen, ob sie und *) Bei Deguignes und Couplet Hoei-wam. Y 3
Zweites Kapitel. Algemeine Nachrichten von den geiſtlichen wahren Erbkaiſern des japaniſchen Reichs und der Chronologie ihrer Regierung. Die dritte und lezte Periode der japaniſchen Monarchie, welche von ihren Zuerſt mus hier angemerkt werden, daß dieſe geiſtlichen erblichen Monarchen, ob ſie und *) Bei Deguignes und Couplet Hoei-wam. Y 3
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Zweites Kapitel.
Algemeine Nachrichten von den geiſtlichen wahren
Erbkaiſern des japaniſchen Reichs und der Chronologie
ihrer Regierung.
Die dritte und lezte Periode der japaniſchen Monarchie, welche von ihren
Oo Dai Sin Oo, oder geiſtlichen erblichen Kaiſern handelt, faͤngt ſich mit
dem 660ten Jahr vor Chriſti Geburt an, welches iſt das 17te Jahr der Regierung des
chineſiſchen Kaiſers Kaiwo oder wie ihn die Chineſer ausſprechen Huivam, *) welches
der 17te Kaiſer von der Familie Sjeu iſt. Von der Zeit an bis auf das Jahr Chriſti
1693 ſind 114 geiſtliche Erbkaiſer von einer Familie nach einander auf dem Thron in Japan
gefolget; ſie ſelbſt bilden ſich uͤber die Maaßen viel auf dieſen Vorzug ein, da ſie, als der
aͤlteſte Zweig von dem Geſchlecht des Tenſjo Dai Sin, des heil. Stamvaters japani-
ſcher Nation, in gerader Linie von ſeinem erſtgebohrnen Sohne herſtammen wollen. Jn
dieſer Abſicht iſt denenſelben auch eine ungemeine und mehr als menſchliche Ehrerbietung
von ihren Unterthanen und Landsleuten allemahl erwieſen worden. Allein ehe ich zu der
Geſchichte, ihrer Reichsfolge, ihrem Leben und Thaten uͤbergehe; wird es nicht uͤbel ſeyn,
einige vorlaͤufige Nachricht von ihren geheiligten Perſonen und Hofe zu geben, wie auch
von der Zeitrechnung, wornach die Reichsfolge der Kaiſer ausgerechnet werden mus,
etwas beizubringen.
Zuerſt mus hier angemerkt werden, daß dieſe geiſtlichen erblichen Monarchen, ob ſie
gleich Erben des Throns und der Regierung ihrer edlen Vorfahren ſind, doch den Titel Mikotto
nicht geerbet haben, weil derſelbe Titel allein dem goͤtlichen und halbgoͤtlichen Weſen
der erſtern und andern regierenden Geſchlechter gewidmet iſt, ſondern nur Mikaddo, wel-
ches ein Diminutivum von Mikotto, genant werden, wie auch Dai und Oo und Kwo
und
*) Bei Deguignes und Couplet Hoei-wam.
Y 3
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