Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.mit der Verfass. u. Beschaff. des Staats. Verbesserungen des Staats nicht die gehofte Wirkungzeigen, ohngeachtet die Anstalten gut sind; so ist gewiß die Ursache, daß es an der Uebereinstimmung des Gan- zen ermangelt. Viele Bediente des Staats haben eine große Belesenheit in denen zur Regierungskunst erfor- derlichen Wissenschaften und eine große Erfahrung in denen darzu dienlichen Anstalten. Allein es fehlet ih- nen an der Einsicht in den Zusammenhang des Ganzen, und die besten Maaßregeln haben dannenhero keineswe- ges den gehoften Fortgang, oder wenn der Fortgang erzwungen wird; so wird in dem einen Theile des Staatscörpers vielmehr Schaden verursachet, als die neue Verbesserung gutes wirket. Es ist wahr, diese Einsicht in den Zusammenhang des Ganzen ist gar nicht leicht. Sie ist der höchste Punct in der Staats- wissenschaft. Sie ist die Frucht eines sehr mühsamen Nachsinnens und wohlüberlegter und zusammenge- hängter Grundsätze, die man sich gemacht hat. Allein sie ist unumgänglich nothwendig; und insonderheit sollte der Regente allemal diese Einsicht in den Zusammen- hang des Ganzen auf das vollkommenste besitzen. Nie- mals solten Kleinigkeiten der Gegenstand seiner Bemü- hung und Vorsorge seyn, sondern nur dasjenige, was den Zusammenhang des Ganzen betrift. Der Regent soll weder Finanzminister, noch President des Com- mercienwesens, noch Kriegesminister oder Justizpresi- dent seyn. Er soll nur die Seele aller derer verschie- denen Departements seyn, in welchen die Geschäfte des Staats abgehandelt werden. Da
mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats. Verbeſſerungen des Staats nicht die gehofte Wirkungzeigen, ohngeachtet die Anſtalten gut ſind; ſo iſt gewiß die Urſache, daß es an der Uebereinſtimmung des Gan- zen ermangelt. Viele Bediente des Staats haben eine große Beleſenheit in denen zur Regierungskunſt erfor- derlichen Wiſſenſchaften und eine große Erfahrung in denen darzu dienlichen Anſtalten. Allein es fehlet ih- nen an der Einſicht in den Zuſammenhang des Ganzen, und die beſten Maaßregeln haben dannenhero keineswe- ges den gehoften Fortgang, oder wenn der Fortgang erzwungen wird; ſo wird in dem einen Theile des Staatscoͤrpers vielmehr Schaden verurſachet, als die neue Verbeſſerung gutes wirket. Es iſt wahr, dieſe Einſicht in den Zuſammenhang des Ganzen iſt gar nicht leicht. Sie iſt der hoͤchſte Punct in der Staats- wiſſenſchaft. Sie iſt die Frucht eines ſehr muͤhſamen Nachſinnens und wohluͤberlegter und zuſammenge- haͤngter Grundſaͤtze, die man ſich gemacht hat. Allein ſie iſt unumgaͤnglich nothwendig; und inſonderheit ſollte der Regente allemal dieſe Einſicht in den Zuſammen- hang des Ganzen auf das vollkommenſte beſitzen. Nie- mals ſolten Kleinigkeiten der Gegenſtand ſeiner Bemuͤ- hung und Vorſorge ſeyn, ſondern nur dasjenige, was den Zuſammenhang des Ganzen betrift. Der Regent ſoll weder Finanzminiſter, noch Preſident des Com- mercienweſens, noch Kriegesminiſter oder Juſtizpreſi- dent ſeyn. Er ſoll nur die Seele aller derer verſchie- denen Departements ſeyn, in welchen die Geſchaͤfte des Staats abgehandelt werden. Da
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die Urſache, daß es an der Uebereinſtimmung des Gan-
zen ermangelt. Viele Bediente des Staats haben eine
große Beleſenheit in denen zur Regierungskunſt erfor-
derlichen Wiſſenſchaften und eine große Erfahrung in
denen darzu dienlichen Anſtalten. Allein es fehlet ih-
nen an der Einſicht in den Zuſammenhang des Ganzen,
und die beſten Maaßregeln haben dannenhero keineswe-
ges den gehoften Fortgang, oder wenn der Fortgang
erzwungen wird; ſo wird in dem einen Theile des
Staatscoͤrpers vielmehr Schaden verurſachet, als die
neue Verbeſſerung gutes wirket. Es iſt wahr, dieſe
Einſicht in den Zuſammenhang des Ganzen iſt gar
nicht leicht. Sie iſt der hoͤchſte Punct in der Staats-
wiſſenſchaft. Sie iſt die Frucht eines ſehr muͤhſamen
Nachſinnens und wohluͤberlegter und zuſammenge-
haͤngter Grundſaͤtze, die man ſich gemacht hat. Allein
ſie iſt unumgaͤnglich nothwendig; und inſonderheit ſollte
der Regente allemal dieſe Einſicht in den Zuſammen-
hang des Ganzen auf das vollkommenſte beſitzen. Nie-
mals ſolten Kleinigkeiten der Gegenſtand ſeiner Bemuͤ-
hung und Vorſorge ſeyn, ſondern nur dasjenige, was
den Zuſammenhang des Ganzen betrift. Der Regent
ſoll weder Finanzminiſter, noch Preſident des Com-
mercienweſens, noch Kriegesminiſter oder Juſtizpreſi-
dent ſeyn. Er ſoll nur die Seele aller derer verſchie-
denen Departements ſeyn, in welchen die Geſchaͤfte des
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