Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.V. Abschnitt. Von Erhaltung daß sich ihre Gegner und Schuldner nicht mit derChicane eines langwierigen Proceßes gegen offenbar gerechte Forderungen schützen können. Die Proceße zwischen Kaufleuten und Manufacturiers müssen dem- nach auf die allerkürzeste Art und gleichsam stehenden Fußes geschlichtet werden; wie denn die Leipziger Han- delsgerichte, die hierinnen andern zum Muster dienen können, wirklich eine solche Beschaffenheit haben. Al- lein, wenn man überhaupt im ganzen Lande eine so sehr abgekürzke Art des gerichtlichen Verfahrens ein- führen wollte; so würde solches in Ansehung derjenigen Einwohner, die keine Kaufleute oder Manufacturiers sind, allzu strenge und tumultuarisch ausfallen. Man kann dieses als einen Fehler von denen Englischen Ge- setzen bemerken. Sie sind sehr gut in allen Hand- lungssachen. Allein da man sie allgemein gemacht und die ganze Nation vor nichts als Kaufleute angese- hen hat; so sind sie in vielen Dingen allzustrenge und übereilt, so daß viele Leute dabey ohne Noth zu Grun- de gerichtet werden. So sehr ich die Langwierigkeit der Proceße hasse und solche vor eines der größten Uebel in dem Staate halte: so bin ich doch zweifelhaftig, ob nicht ein allzu tumultuarisches gerichtliches Verfahren ein eben so großes Uebel ist. Der Sache kann demnach nicht besser abgeholfen werden, als durch besondere Handels und Manufacturgerichte; und man kann be- haupten, daß sie ein großes zu Aufrechterhaltung der Manufacturen und Fabriken beytragen. Unterdessen halte ich dergleichen Gerichte nicht gleich Anfangs bey Einführung und Gründung der Manufacturen und Fa- briken
V. Abſchnitt. Von Erhaltung daß ſich ihre Gegner und Schuldner nicht mit derChicane eines langwierigen Proceßes gegen offenbar gerechte Forderungen ſchuͤtzen koͤnnen. Die Proceße zwiſchen Kaufleuten und Manufacturiers muͤſſen dem- nach auf die allerkuͤrzeſte Art und gleichſam ſtehenden Fußes geſchlichtet werden; wie denn die Leipziger Han- delsgerichte, die hierinnen andern zum Muſter dienen koͤnnen, wirklich eine ſolche Beſchaffenheit haben. Al- lein, wenn man uͤberhaupt im ganzen Lande eine ſo ſehr abgekuͤrzke Art des gerichtlichen Verfahrens ein- fuͤhren wollte; ſo wuͤrde ſolches in Anſehung derjenigen Einwohner, die keine Kaufleute oder Manufacturiers ſind, allzu ſtrenge und tumultuariſch ausfallen. Man kann dieſes als einen Fehler von denen Engliſchen Ge- ſetzen bemerken. Sie ſind ſehr gut in allen Hand- lungsſachen. Allein da man ſie allgemein gemacht und die ganze Nation vor nichts als Kaufleute angeſe- hen hat; ſo ſind ſie in vielen Dingen allzuſtrenge und uͤbereilt, ſo daß viele Leute dabey ohne Noth zu Grun- de gerichtet werden. So ſehr ich die Langwierigkeit der Proceße haſſe und ſolche vor eines der groͤßten Uebel in dem Staate halte: ſo bin ich doch zweifelhaftig, ob nicht ein allzu tumultuariſches gerichtliches Verfahren ein eben ſo großes Uebel iſt. Der Sache kann demnach nicht beſſer abgeholfen werden, als durch beſondere Handels und Manufacturgerichte; und man kann be- haupten, daß ſie ein großes zu Aufrechterhaltung der Manufacturen und Fabriken beytragen. Unterdeſſen halte ich dergleichen Gerichte nicht gleich Anfangs bey Einfuͤhrung und Gruͤndung der Manufacturen und Fa- briken
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V. Abſchnitt. Von Erhaltung
daß ſich ihre Gegner und Schuldner nicht mit der
Chicane eines langwierigen Proceßes gegen offenbar
gerechte Forderungen ſchuͤtzen koͤnnen. Die Proceße
zwiſchen Kaufleuten und Manufacturiers muͤſſen dem-
nach auf die allerkuͤrzeſte Art und gleichſam ſtehenden
Fußes geſchlichtet werden; wie denn die Leipziger Han-
delsgerichte, die hierinnen andern zum Muſter dienen
koͤnnen, wirklich eine ſolche Beſchaffenheit haben. Al-
lein, wenn man uͤberhaupt im ganzen Lande eine ſo
ſehr abgekuͤrzke Art des gerichtlichen Verfahrens ein-
fuͤhren wollte; ſo wuͤrde ſolches in Anſehung derjenigen
Einwohner, die keine Kaufleute oder Manufacturiers
ſind, allzu ſtrenge und tumultuariſch ausfallen. Man
kann dieſes als einen Fehler von denen Engliſchen Ge-
ſetzen bemerken. Sie ſind ſehr gut in allen Hand-
lungsſachen. Allein da man ſie allgemein gemacht
und die ganze Nation vor nichts als Kaufleute angeſe-
hen hat; ſo ſind ſie in vielen Dingen allzuſtrenge und
uͤbereilt, ſo daß viele Leute dabey ohne Noth zu Grun-
de gerichtet werden. So ſehr ich die Langwierigkeit
der Proceße haſſe und ſolche vor eines der groͤßten Uebel
in dem Staate halte: ſo bin ich doch zweifelhaftig, ob
nicht ein allzu tumultuariſches gerichtliches Verfahren
ein eben ſo großes Uebel iſt. Der Sache kann demnach
nicht beſſer abgeholfen werden, als durch beſondere
Handels und Manufacturgerichte; und man kann be-
haupten, daß ſie ein großes zu Aufrechterhaltung der
Manufacturen und Fabriken beytragen. Unterdeſſen
halte ich dergleichen Gerichte nicht gleich Anfangs bey
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