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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
garantiret, ohne an ihren Gewinnste Antheil zu verlan-
gen. Ludewig der vierzehnte, oder vielmehr Colbert,
that dieses, als er eine neue Ostindianische Compagnie
errichtete; und die Sache hatte eine so gute Wirkung,
daß viele Engelländer und Holländer daran Antheil
nahmen. Es ist eine so wichtige Sache, die Summe
des circulirenden Geldes durch ausländischen Zufluß zu
vermehren, daß diese Bedingung nicht zu hart scheinen
kann; und wenn wegen der Direction weise Maaßre-
geln genommen werden, das Project selbst aber gründ-
lich ist; so setzet sich der Staat durch diese Versiche-
rung einer geringen Gefahr aus. Die Gründlichkeit
des Projects aber beruhet auf der Wahrscheinlichkeit
des Gewinnstes, die aus der Einrichtung der Gesell-
schaft, aus der Art und Weise der Unternehmungen
und aus der Beschaffenheit des Landes und der Gegen-
den, wohin die Etablissements und die Handlung abgezie-
let ist, beurtheilet werden muß. Alles kommt auf wohl
überlegte Maaßregeln eines klüglich verfaßten Projects
und auf eine einnehmende und überzeugende Art der
Bekanntmachung an, als woran es denen meisten Pro-
jecten der Handlungscompagnien gar sehr fehlet; so wird
ein solches Project gewiß vermögend seyn eine ansehn-
liche Summe Geld in das Land zu ziehen und zur Cir-
culation zu bringen. Vielleicht aber stehen einige in
den Gedanken, daß es überhaupt nicht rathsam sey,
Fremde an denen Handlungscompagnien Antheil neh-
men zu laßen, weil alsdenn ein großer Antheil des Ge-
winnstes außer Landes gehet. Allein diese Meinung
ist sehr irrig. Außer dem sehr wichtigen Vortheil Geld

in
N 5

bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
garantiret, ohne an ihren Gewinnſte Antheil zu verlan-
gen. Ludewig der vierzehnte, oder vielmehr Colbert,
that dieſes, als er eine neue Oſtindianiſche Compagnie
errichtete; und die Sache hatte eine ſo gute Wirkung,
daß viele Engellaͤnder und Hollaͤnder daran Antheil
nahmen. Es iſt eine ſo wichtige Sache, die Summe
des circulirenden Geldes durch auslaͤndiſchen Zufluß zu
vermehren, daß dieſe Bedingung nicht zu hart ſcheinen
kann; und wenn wegen der Direction weiſe Maaßre-
geln genommen werden, das Project ſelbſt aber gruͤnd-
lich iſt; ſo ſetzet ſich der Staat durch dieſe Verſiche-
rung einer geringen Gefahr aus. Die Gruͤndlichkeit
des Projects aber beruhet auf der Wahrſcheinlichkeit
des Gewinnſtes, die aus der Einrichtung der Geſell-
ſchaft, aus der Art und Weiſe der Unternehmungen
und aus der Beſchaffenheit des Landes und der Gegen-
den, wohin die Etabliſſements und die Handlung abgezie-
let iſt, beurtheilet werden muß. Alles kommt auf wohl
uͤberlegte Maaßregeln eines kluͤglich verfaßten Projects
und auf eine einnehmende und uͤberzeugende Art der
Bekanntmachung an, als woran es denen meiſten Pro-
jecten der Handlungscompagnien gar ſehr fehlet; ſo wird
ein ſolches Project gewiß vermoͤgend ſeyn eine anſehn-
liche Summe Geld in das Land zu ziehen und zur Cir-
culation zu bringen. Vielleicht aber ſtehen einige in
den Gedanken, daß es uͤberhaupt nicht rathſam ſey,
Fremde an denen Handlungscompagnien Antheil neh-
men zu laßen, weil alsdenn ein großer Antheil des Ge-
winnſtes außer Landes gehet. Allein dieſe Meinung
iſt ſehr irrig. Außer dem ſehr wichtigen Vortheil Geld

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[201/0229] bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. garantiret, ohne an ihren Gewinnſte Antheil zu verlan- gen. Ludewig der vierzehnte, oder vielmehr Colbert, that dieſes, als er eine neue Oſtindianiſche Compagnie errichtete; und die Sache hatte eine ſo gute Wirkung, daß viele Engellaͤnder und Hollaͤnder daran Antheil nahmen. Es iſt eine ſo wichtige Sache, die Summe des circulirenden Geldes durch auslaͤndiſchen Zufluß zu vermehren, daß dieſe Bedingung nicht zu hart ſcheinen kann; und wenn wegen der Direction weiſe Maaßre- geln genommen werden, das Project ſelbſt aber gruͤnd- lich iſt; ſo ſetzet ſich der Staat durch dieſe Verſiche- rung einer geringen Gefahr aus. Die Gruͤndlichkeit des Projects aber beruhet auf der Wahrſcheinlichkeit des Gewinnſtes, die aus der Einrichtung der Geſell- ſchaft, aus der Art und Weiſe der Unternehmungen und aus der Beſchaffenheit des Landes und der Gegen- den, wohin die Etabliſſements und die Handlung abgezie- let iſt, beurtheilet werden muß. Alles kommt auf wohl uͤberlegte Maaßregeln eines kluͤglich verfaßten Projects und auf eine einnehmende und uͤberzeugende Art der Bekanntmachung an, als woran es denen meiſten Pro- jecten der Handlungscompagnien gar ſehr fehlet; ſo wird ein ſolches Project gewiß vermoͤgend ſeyn eine anſehn- liche Summe Geld in das Land zu ziehen und zur Cir- culation zu bringen. Vielleicht aber ſtehen einige in den Gedanken, daß es uͤberhaupt nicht rathſam ſey, Fremde an denen Handlungscompagnien Antheil neh- men zu laßen, weil alsdenn ein großer Antheil des Ge- winnſtes außer Landes gehet. Allein dieſe Meinung iſt ſehr irrig. Außer dem ſehr wichtigen Vortheil Geld in N 5

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 201. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/229>, abgerufen am 24.11.2024.