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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
guten Einrichtung die Seele und die Unterstützung des
gantzen Nahrungsstandes werden. Jch habe ein Pro-
ject von einer solchen Leihebank, das in einem jeden Lan-
de practicabel ist und dem Nahrungsstande sehr aufhel-
fen kann; und bin bereit solches auf Verlangen einem
Hofe mitzutheilen. Sodann muß 2) eine solche Ban-
co, welche die circulirende Summe vermehren soll, den
allervollkommensten Credit, so wohl in- als ausserhalb
Landes haben. Denn außer dieser Beschaffenheit wird
sie dem Nahrungsstande und insonderheit denen Ma-
nufacturen und Commercien mehr zum Nachtheil, als
Vortheil gereichen; und wenn sie endlich in gänzlichen
Verfall kommt; so ist das der betrübteste Zustand, wel-
cher dem Nahrungsstande den allerhärtesten Stoß ver-
setzet. Es wäre alsdenn tausendmal besser diese Ver-
mehrung der circulirenden Summe gar nicht zu Stande
gebracht zu haben, als diese Vermehrung auf einmal
in Wind und Rauch aufgehen und die Circulation auf
die schädlichste Art gehemmet zu sehen. Die Erhal-
tung des Credits einer solchen Banco muß demnach die
allerwichtigste Sorgfalt eines weisen Ministerii seyn;
und die zu Erhaltung dieses Credits festgesetzten Maaß-
regeln müssen bey keiner Art von Noth und bedenklichen
Zeitläuften außer Augen gesetzet werden, wie wir schon
oben in dem zweyten Abschnitt erinnert haben. Denn
es ist leicht einzusehen, daß dadurch keine Noth des
Staats gemindert werden kann. Vielmehr wird die
Noth allemal grösser; denn so bald man den Credit
einer Bank in Verfall kommen läßt; so fällt alles zu
und will seine Capitalien zurück ziehen; dahingegen,

wenn
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bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken.
guten Einrichtung die Seele und die Unterſtuͤtzung des
gantzen Nahrungsſtandes werden. Jch habe ein Pro-
ject von einer ſolchen Leihebank, das in einem jeden Lan-
de practicabel iſt und dem Nahrungsſtande ſehr aufhel-
fen kann; und bin bereit ſolches auf Verlangen einem
Hofe mitzutheilen. Sodann muß 2) eine ſolche Ban-
co, welche die circulirende Summe vermehren ſoll, den
allervollkommenſten Credit, ſo wohl in- als auſſerhalb
Landes haben. Denn außer dieſer Beſchaffenheit wird
ſie dem Nahrungsſtande und inſonderheit denen Ma-
nufacturen und Commercien mehr zum Nachtheil, als
Vortheil gereichen; und wenn ſie endlich in gaͤnzlichen
Verfall kommt; ſo iſt das der betruͤbteſte Zuſtand, wel-
cher dem Nahrungsſtande den allerhaͤrteſten Stoß ver-
ſetzet. Es waͤre alsdenn tauſendmal beſſer dieſe Ver-
mehrung der circulirenden Summe gar nicht zu Stande
gebracht zu haben, als dieſe Vermehrung auf einmal
in Wind und Rauch aufgehen und die Circulation auf
die ſchaͤdlichſte Art gehemmet zu ſehen. Die Erhal-
tung des Credits einer ſolchen Banco muß demnach die
allerwichtigſte Sorgfalt eines weiſen Miniſterii ſeyn;
und die zu Erhaltung dieſes Credits feſtgeſetzten Maaß-
regeln muͤſſen bey keiner Art von Noth und bedenklichen
Zeitlaͤuften außer Augen geſetzet werden, wie wir ſchon
oben in dem zweyten Abſchnitt erinnert haben. Denn
es iſt leicht einzuſehen, daß dadurch keine Noth des
Staats gemindert werden kann. Vielmehr wird die
Noth allemal groͤſſer; denn ſo bald man den Credit
einer Bank in Verfall kommen laͤßt; ſo faͤllt alles zu
und will ſeine Capitalien zuruͤck ziehen; dahingegen,

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[199/0227] bey Anlegung der Manuf. u. Fabriken. guten Einrichtung die Seele und die Unterſtuͤtzung des gantzen Nahrungsſtandes werden. Jch habe ein Pro- ject von einer ſolchen Leihebank, das in einem jeden Lan- de practicabel iſt und dem Nahrungsſtande ſehr aufhel- fen kann; und bin bereit ſolches auf Verlangen einem Hofe mitzutheilen. Sodann muß 2) eine ſolche Ban- co, welche die circulirende Summe vermehren ſoll, den allervollkommenſten Credit, ſo wohl in- als auſſerhalb Landes haben. Denn außer dieſer Beſchaffenheit wird ſie dem Nahrungsſtande und inſonderheit denen Ma- nufacturen und Commercien mehr zum Nachtheil, als Vortheil gereichen; und wenn ſie endlich in gaͤnzlichen Verfall kommt; ſo iſt das der betruͤbteſte Zuſtand, wel- cher dem Nahrungsſtande den allerhaͤrteſten Stoß ver- ſetzet. Es waͤre alsdenn tauſendmal beſſer dieſe Ver- mehrung der circulirenden Summe gar nicht zu Stande gebracht zu haben, als dieſe Vermehrung auf einmal in Wind und Rauch aufgehen und die Circulation auf die ſchaͤdlichſte Art gehemmet zu ſehen. Die Erhal- tung des Credits einer ſolchen Banco muß demnach die allerwichtigſte Sorgfalt eines weiſen Miniſterii ſeyn; und die zu Erhaltung dieſes Credits feſtgeſetzten Maaß- regeln muͤſſen bey keiner Art von Noth und bedenklichen Zeitlaͤuften außer Augen geſetzet werden, wie wir ſchon oben in dem zweyten Abſchnitt erinnert haben. Denn es iſt leicht einzuſehen, daß dadurch keine Noth des Staats gemindert werden kann. Vielmehr wird die Noth allemal groͤſſer; denn ſo bald man den Credit einer Bank in Verfall kommen laͤßt; ſo faͤllt alles zu und will ſeine Capitalien zuruͤck ziehen; dahingegen, wenn N 4

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/227>, abgerufen am 24.11.2024.