Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. Vortheil. Wenn nun vollends unsere Manufactur-und Fabrikenwaaten, deren Absatz zu befördern wir das Verboth ergehen laßen, nicht so gut und wohlfeil sind, als die ausländischen eben dieser Art und wenn folglich ohngeachtet des Verbothes diese Waaren heim- lich eingeführet werden, welches die größte Strenge, wie wir oben erinnert haben, schwehrlich verhindern kann; so ist der Nachtheil desto grösser. Wir belei- digen andre Völker durch das Verboth und leiden ver- möge gerechter Repreßalien Nachtheil an unsern Com- mercien und dennoch wird der Endzweck den Absatz un- srer Fabrikenwaaren zu befördern, nur schlecht erreichet. Kurz! wenn ich meine wahre Meinung sagen soll; so bin ich vor ein solches Verboth wenig geneigt, ohngeacht es eine in Europa allgemein angenommene Regel zu seyn scheinet, wodurch man aber nichts gewinnet, als daß die Commercien, dieses gemeinschaftliche Band aller Völker, schwehr gemacht wird. Das Hauptwerk kommt allemal auf die Güte und den wohlfeilen Preiß unserer Waaren an; und hiervon muß man allemal mehr Wirkung erwarten, als von dem Verboth der ausländischen Waaren eben dieser Art. Folglich muß auch das Hauptaugenmerk darauf gerichtet seyn. Diejenigen ausländischen Waaren, wovon zwarb) Die frem- folglich
der Manufacturen und Fabriken. Vortheil. Wenn nun vollends unſere Manufactur-und Fabrikenwaaten, deren Abſatz zu befoͤrdern wir das Verboth ergehen laßen, nicht ſo gut und wohlfeil ſind, als die auslaͤndiſchen eben dieſer Art und wenn folglich ohngeachtet des Verbothes dieſe Waaren heim- lich eingefuͤhret werden, welches die groͤßte Strenge, wie wir oben erinnert haben, ſchwehrlich verhindern kann; ſo iſt der Nachtheil deſto groͤſſer. Wir belei- digen andre Voͤlker durch das Verboth und leiden ver- moͤge gerechter Repreßalien Nachtheil an unſern Com- mercien und dennoch wird der Endzweck den Abſatz un- ſrer Fabrikenwaaren zu befoͤrdern, nur ſchlecht erreichet. Kurz! wenn ich meine wahre Meinung ſagen ſoll; ſo bin ich vor ein ſolches Verboth wenig geneigt, ohngeacht es eine in Europa allgemein angenommene Regel zu ſeyn ſcheinet, wodurch man aber nichts gewinnet, als daß die Commercien, dieſes gemeinſchaftliche Band aller Voͤlker, ſchwehr gemacht wird. Das Hauptwerk kommt allemal auf die Guͤte und den wohlfeilen Preiß unſerer Waaren an; und hiervon muß man allemal mehr Wirkung erwarten, als von dem Verboth der auslaͤndiſchen Waaren eben dieſer Art. Folglich muß auch das Hauptaugenmerk darauf gerichtet ſeyn. Diejenigen auslaͤndiſchen Waaren, wovon zwarb) Die frem- folglich
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der Manufacturen und Fabriken.
Vortheil. Wenn nun vollends unſere Manufactur-
und Fabrikenwaaten, deren Abſatz zu befoͤrdern wir
das Verboth ergehen laßen, nicht ſo gut und wohlfeil
ſind, als die auslaͤndiſchen eben dieſer Art und wenn
folglich ohngeachtet des Verbothes dieſe Waaren heim-
lich eingefuͤhret werden, welches die groͤßte Strenge,
wie wir oben erinnert haben, ſchwehrlich verhindern
kann; ſo iſt der Nachtheil deſto groͤſſer. Wir belei-
digen andre Voͤlker durch das Verboth und leiden ver-
moͤge gerechter Repreßalien Nachtheil an unſern Com-
mercien und dennoch wird der Endzweck den Abſatz un-
ſrer Fabrikenwaaren zu befoͤrdern, nur ſchlecht erreichet.
Kurz! wenn ich meine wahre Meinung ſagen ſoll; ſo bin
ich vor ein ſolches Verboth wenig geneigt, ohngeacht es
eine in Europa allgemein angenommene Regel zu ſeyn
ſcheinet, wodurch man aber nichts gewinnet, als daß
die Commercien, dieſes gemeinſchaftliche Band aller
Voͤlker, ſchwehr gemacht wird. Das Hauptwerk
kommt allemal auf die Guͤte und den wohlfeilen Preiß
unſerer Waaren an; und hiervon muß man allemal
mehr Wirkung erwarten, als von dem Verboth der
auslaͤndiſchen Waaren eben dieſer Art. Folglich muß
auch das Hauptaugenmerk darauf gerichtet ſeyn.
Diejenigen auslaͤndiſchen Waaren, wovon zwar
die naͤmliche Art nicht in unſern Landesmanufacturen
und Fabriken verfertiget wird, die aber doch mit un-
ſern Landeswaaren eine aͤhnliche Beſchaffenheit haben
und zu einerley Endzwecke gebrauchet werden koͤnnen,
folglich
b) Die frem-
den Waa-
ren, davon
wir die ahn-
lichen ſelbſt
verfertigen;
ſind mit ho-
hen Zöllen
zu beſchweh-
ren.
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