ganzen Manufacturwesens, worauf der glückliche Fort- gang hauptsächlich ankommt.
So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; soVon der Er- richtung und Beschaffen- heit eines Manufa- cturcollegii. muß man auch den Bedacht auf Errichtung eines Ma- nufacturcollegii nehmen, und ohne ein solches Collegium kann man sich schwehrlich einen glücklichen Erfolg in de- nen anzulegenden Manufacturen versprechen. Dieses Manufacturcollegium kann ein besonderes Departement des Commerciencollegii seyn; indem ich auch dieses Colle- gium als nothwendig voraussetze, wenn man sich etwas wirksames zu Aufnahme der Commercien versprechen will. Es kann vielleicht in denen Finanz-Krieges-und andern Geschäften des Staats gleichgültig seyn, ob sie durch einzelne Ministers mit unterhabenden Commissa- rien, oder durch Collegia verwaltet werden. Allein die Commercienangelegenheiten sind vor die Wohlfarth des Staats allzuwichtig und erfordern eine allzugenaue und vollkommene Einsicht in das Wesen der Sache, als daß man sie der Entscheidung eines einzigen Mannes an- vertrauen könnte. Frankreich, welches es vielleicht seiner unumschränkten Regierungsform am gemäßesten hält, die Geschäfte des Staats durch einzelne Mini- sters verwalten zu laßen, hat doch gemeiniglich vor die Commercienangelegenheiten ein besonderes Collegium niedergesetzt. Dieses Manufacturcollegium als ein besonderes Departement des Commerciencollegii, kann demnach aus einigen Mitgliedern dieses letztern Collegii, welche in das Manufacturwesen die meiste Einsicht
haben,
H 4
der Manufacturen und Fabriken.
ganzen Manufacturweſens, worauf der gluͤckliche Fort- gang hauptſaͤchlich ankommt.
So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; ſoVon der Er- richtung und Beſchaffen- heit eines Manufa- cturcollegii. muß man auch den Bedacht auf Errichtung eines Ma- nufacturcollegii nehmen, und ohne ein ſolches Collegium kann man ſich ſchwehrlich einen gluͤcklichen Erfolg in de- nen anzulegenden Manufacturen verſprechen. Dieſes Manufacturcollegium kann ein beſonderes Departement des Commerciencollegii ſeyn; indem ich auch dieſes Colle- gium als nothwendig vorausſetze, wenn man ſich etwas wirkſames zu Aufnahme der Commercien verſprechen will. Es kann vielleicht in denen Finanz-Krieges-und andern Geſchaͤften des Staats gleichguͤltig ſeyn, ob ſie durch einzelne Miniſters mit unterhabenden Commiſſa- rien, oder durch Collegia verwaltet werden. Allein die Commercienangelegenheiten ſind vor die Wohlfarth des Staats allzuwichtig und erfordern eine allzugenaue und vollkommene Einſicht in das Weſen der Sache, als daß man ſie der Entſcheidung eines einzigen Mannes an- vertrauen koͤnnte. Frankreich, welches es vielleicht ſeiner unumſchraͤnkten Regierungsform am gemaͤßeſten haͤlt, die Geſchaͤfte des Staats durch einzelne Mini- ſters verwalten zu laßen, hat doch gemeiniglich vor die Commercienangelegenheiten ein beſonderes Collegium niedergeſetzt. Dieſes Manufacturcollegium als ein beſonderes Departement des Commerciencollegii, kann demnach aus einigen Mitgliedern dieſes letztern Collegii, welche in das Manufacturweſen die meiſte Einſicht
haben,
H 4
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0147"n="119"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">der Manufacturen und Fabriken.</hi></fw><lb/>
ganzen Manufacturweſens, worauf der gluͤckliche Fort-<lb/>
gang hauptſaͤchlich ankommt.</p><lb/><p>So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; ſo<noteplace="right">Von der Er-<lb/>
richtung und<lb/>
Beſchaffen-<lb/>
heit eines<lb/>
Manufa-<lb/>
cturcollegii.</note><lb/>
muß man auch den Bedacht auf Errichtung eines Ma-<lb/>
nufacturcollegii nehmen, und ohne ein ſolches Collegium<lb/>
kann man ſich ſchwehrlich einen gluͤcklichen Erfolg in de-<lb/>
nen anzulegenden Manufacturen verſprechen. Dieſes<lb/>
Manufacturcollegium kann ein beſonderes Departement<lb/>
des Commerciencollegii ſeyn; indem ich auch dieſes Colle-<lb/>
gium als nothwendig vorausſetze, wenn man ſich etwas<lb/>
wirkſames zu Aufnahme der Commercien verſprechen<lb/>
will. Es kann vielleicht in denen Finanz-Krieges-und<lb/>
andern Geſchaͤften des Staats gleichguͤltig ſeyn, ob ſie<lb/>
durch einzelne Miniſters mit unterhabenden Commiſſa-<lb/>
rien, oder durch Collegia verwaltet werden. Allein die<lb/>
Commercienangelegenheiten ſind vor die Wohlfarth des<lb/>
Staats allzuwichtig und erfordern eine allzugenaue und<lb/>
vollkommene Einſicht in das Weſen der Sache, als daß<lb/>
man ſie der Entſcheidung eines einzigen Mannes an-<lb/>
vertrauen koͤnnte. Frankreich, welches es vielleicht<lb/>ſeiner unumſchraͤnkten Regierungsform am gemaͤßeſten<lb/>
haͤlt, die Geſchaͤfte des Staats durch einzelne Mini-<lb/>ſters verwalten zu laßen, hat doch gemeiniglich vor die<lb/>
Commercienangelegenheiten ein beſonderes Collegium<lb/>
niedergeſetzt. Dieſes Manufacturcollegium als ein<lb/>
beſonderes Departement des Commerciencollegii, kann<lb/>
demnach aus einigen Mitgliedern dieſes letztern Collegii,<lb/>
welche in das Manufacturweſen die meiſte Einſicht<lb/><fwplace="bottom"type="sig">H 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">haben,</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[119/0147]
der Manufacturen und Fabriken.
ganzen Manufacturweſens, worauf der gluͤckliche Fort-
gang hauptſaͤchlich ankommt.
So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; ſo
muß man auch den Bedacht auf Errichtung eines Ma-
nufacturcollegii nehmen, und ohne ein ſolches Collegium
kann man ſich ſchwehrlich einen gluͤcklichen Erfolg in de-
nen anzulegenden Manufacturen verſprechen. Dieſes
Manufacturcollegium kann ein beſonderes Departement
des Commerciencollegii ſeyn; indem ich auch dieſes Colle-
gium als nothwendig vorausſetze, wenn man ſich etwas
wirkſames zu Aufnahme der Commercien verſprechen
will. Es kann vielleicht in denen Finanz-Krieges-und
andern Geſchaͤften des Staats gleichguͤltig ſeyn, ob ſie
durch einzelne Miniſters mit unterhabenden Commiſſa-
rien, oder durch Collegia verwaltet werden. Allein die
Commercienangelegenheiten ſind vor die Wohlfarth des
Staats allzuwichtig und erfordern eine allzugenaue und
vollkommene Einſicht in das Weſen der Sache, als daß
man ſie der Entſcheidung eines einzigen Mannes an-
vertrauen koͤnnte. Frankreich, welches es vielleicht
ſeiner unumſchraͤnkten Regierungsform am gemaͤßeſten
haͤlt, die Geſchaͤfte des Staats durch einzelne Mini-
ſters verwalten zu laßen, hat doch gemeiniglich vor die
Commercienangelegenheiten ein beſonderes Collegium
niedergeſetzt. Dieſes Manufacturcollegium als ein
beſonderes Departement des Commerciencollegii, kann
demnach aus einigen Mitgliedern dieſes letztern Collegii,
welche in das Manufacturweſen die meiſte Einſicht
haben,
Von der Er-
richtung und
Beſchaffen-
heit eines
Manufa-
cturcollegii.
H 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/147>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.