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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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III. Absch. von Anlegung und Gründung
gend genugsame Arbeiter zu denen Manufacturen zu
finden; so läßt sich solche doch durch Fleiß und gute
Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyspiel
der großen Oesterreichischen Cattunfabrike gezeiget ha-
ben. Noch grösser aber scheinet die Schwierigkeit zu seyn,
wenn die Landstädte, die sonst zu Anlegung der Ma-
nufacturen und Fabriken geschickt wären, eine so
schlechte Beschaffenheit haben, daß auf ihre Markttä-
ge, die nur den Namen nach vorhanden sind, nicht
einmal genugsame Victualien zum Unterhalt der Fa-
brikenarbeiter kommen. Unterdessen ist auch diese
Schwierigkeit nicht unüberwindlich. Es ist gewiß,
daß ein weiser Regente alles ausrichten kann, was er
nur will, wenn er nur die behörigen Maaßregeln er-
greifet und anwendet. Man kann einer solchen Land-
stadt allerdings die benöthigte Zufuhre verschaffen,
wenn man denen umliegenden Landleuten einen schweh-
ren Zoll aufleget; so bald sie ihre Victualien wo an-
ders hinführen, als in diejenige Stadt, wohin man
die Zufuhre verschaffen will. Damit aber die Land-
leute sich nicht zu beschwehren haben, daß sie ihre Vi-
ctualien in dieser Stadt nicht loßwerden können, wel-
ches die gemeine Ausflucht ist, wenn man eine noch
ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will;
so muß man ein Magazin veranstalten, welches nach
10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau-
fet, was noch unverkauft vorhanden ist. Diese
Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit nöthig ha-
ben; so wird sich die Zufuhre auf beständig dahin
ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen

und

III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
gend genugſame Arbeiter zu denen Manufacturen zu
finden; ſo laͤßt ſich ſolche doch durch Fleiß und gute
Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyſpiel
der großen Oeſterreichiſchen Cattunfabrike gezeiget ha-
ben. Noch groͤſſer aber ſcheinet die Schwierigkeit zu ſeyn,
wenn die Landſtaͤdte, die ſonſt zu Anlegung der Ma-
nufacturen und Fabriken geſchickt waͤren, eine ſo
ſchlechte Beſchaffenheit haben, daß auf ihre Markttaͤ-
ge, die nur den Namen nach vorhanden ſind, nicht
einmal genugſame Victualien zum Unterhalt der Fa-
brikenarbeiter kommen. Unterdeſſen iſt auch dieſe
Schwierigkeit nicht unuͤberwindlich. Es iſt gewiß,
daß ein weiſer Regente alles ausrichten kann, was er
nur will, wenn er nur die behoͤrigen Maaßregeln er-
greifet und anwendet. Man kann einer ſolchen Land-
ſtadt allerdings die benoͤthigte Zufuhre verſchaffen,
wenn man denen umliegenden Landleuten einen ſchweh-
ren Zoll aufleget; ſo bald ſie ihre Victualien wo an-
ders hinfuͤhren, als in diejenige Stadt, wohin man
die Zufuhre verſchaffen will. Damit aber die Land-
leute ſich nicht zu beſchwehren haben, daß ſie ihre Vi-
ctualien in dieſer Stadt nicht loßwerden koͤnnen, wel-
ches die gemeine Ausflucht iſt, wenn man eine noch
ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will;
ſo muß man ein Magazin veranſtalten, welches nach
10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau-
fet, was noch unverkauft vorhanden iſt. Dieſe
Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit noͤthig ha-
ben; ſo wird ſich die Zufuhre auf beſtaͤndig dahin
ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen

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[84/0112] III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung gend genugſame Arbeiter zu denen Manufacturen zu finden; ſo laͤßt ſich ſolche doch durch Fleiß und gute Maaßregeln heben, wie wir oben durch das Beyſpiel der großen Oeſterreichiſchen Cattunfabrike gezeiget ha- ben. Noch groͤſſer aber ſcheinet die Schwierigkeit zu ſeyn, wenn die Landſtaͤdte, die ſonſt zu Anlegung der Ma- nufacturen und Fabriken geſchickt waͤren, eine ſo ſchlechte Beſchaffenheit haben, daß auf ihre Markttaͤ- ge, die nur den Namen nach vorhanden ſind, nicht einmal genugſame Victualien zum Unterhalt der Fa- brikenarbeiter kommen. Unterdeſſen iſt auch dieſe Schwierigkeit nicht unuͤberwindlich. Es iſt gewiß, daß ein weiſer Regente alles ausrichten kann, was er nur will, wenn er nur die behoͤrigen Maaßregeln er- greifet und anwendet. Man kann einer ſolchen Land- ſtadt allerdings die benoͤthigte Zufuhre verſchaffen, wenn man denen umliegenden Landleuten einen ſchweh- ren Zoll aufleget; ſo bald ſie ihre Victualien wo an- ders hinfuͤhren, als in diejenige Stadt, wohin man die Zufuhre verſchaffen will. Damit aber die Land- leute ſich nicht zu beſchwehren haben, daß ſie ihre Vi- ctualien in dieſer Stadt nicht loßwerden koͤnnen, wel- ches die gemeine Ausflucht iſt, wenn man eine noch ungewohnte Zufuhre an einen gewißen Ort ziehen will; ſo muß man ein Magazin veranſtalten, welches nach 10 oder 11 Uhr dasjenige um den Marktpreiß aufkau- fet, was noch unverkauft vorhanden iſt. Dieſe Maaßregeln wird man nur eine kurze Zeit noͤthig ha- ben; ſo wird ſich die Zufuhre auf beſtaͤndig dahin ziehen, zumal wenn die angelegten Manufacturen und

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/112>, abgerufen am 28.11.2024.