Kriege erschüttert wird, den je die Ge- schichte aufzuweisen hat, ein Zeitumstand, der denen Gelehrten gar nicht angenehm seyn kann, haben mir Ew. Hochfrey- herrliche Excellenz die Gelegenheit verschaffet, eine Reise in ein Reich zu thun, welches der Friede mit allen seinen gesegneten Folgen beglückseeliget und wo der weise Friedrich, die Lust seiner Völ- ker, herrschet, der eben sowohl durch den Schutz, und die Beförderung der Wissen- schaften, und durch die Mildthätigkeit selbst gegen auswärtige Gelehrte, als durch die Maaßregeln zur Cultur und Aufnahme seiner Staaten allen folgen- den Zeiten verehrungswürdig seyn wird.
Ew.
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Kriege erſchuͤttert wird, den je die Ge- ſchichte aufzuweiſen hat, ein Zeitumſtand, der denen Gelehrten gar nicht angenehm ſeyn kann, haben mir Ew. Hochfrey- herrliche Excellenz die Gelegenheit verſchaffet, eine Reiſe in ein Reich zu thun, welches der Friede mit allen ſeinen geſegneten Folgen begluͤckſeeliget und wo der weiſe Friedrich, die Luſt ſeiner Voͤl- ker, herrſchet, der eben ſowohl durch den Schutz, und die Befoͤrderung der Wiſſen- ſchaften, und durch die Mildthaͤtigkeit ſelbſt gegen auswaͤrtige Gelehrte, als durch die Maaßregeln zur Cultur und Aufnahme ſeiner Staaten allen folgen- den Zeiten verehrungswuͤrdig ſeyn wird.
Ew.
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[0011]
Kriege erſchuͤttert wird, den je die Ge-
ſchichte aufzuweiſen hat, ein Zeitumſtand,
der denen Gelehrten gar nicht angenehm
ſeyn kann, haben mir Ew. Hochfrey-
herrliche Excellenz die Gelegenheit
verſchaffet, eine Reiſe in ein Reich zu
thun, welches der Friede mit allen ſeinen
geſegneten Folgen begluͤckſeeliget und wo
der weiſe Friedrich, die Luſt ſeiner Voͤl-
ker, herrſchet, der eben ſowohl durch den
Schutz, und die Befoͤrderung der Wiſſen-
ſchaften, und durch die Mildthaͤtigkeit
ſelbſt gegen auswaͤrtige Gelehrte, als
durch die Maaßregeln zur Cultur und
Aufnahme ſeiner Staaten allen folgen-
den Zeiten verehrungswuͤrdig ſeyn wird.
Ew.
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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/11>, abgerufen am 21.11.2024.
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