quelle heißt ein Landgut, der Erwerber ein Landwirth: folglich, wenn der Landwirth oder Bauer ein Landgut und gehörige Erwer- bungsmittel hat, so soll er wirthschaften oder haushalten.
§. 146. Das vollkommenste Muster einer landwirthschaftlichen Haushaltung ist: die Umschaffung einer wohlgelegenen frucht- baren wüsten Gegend unter einem ge- mäsigten Himmelsstriche zu einem voll- ständigen Landgute. Bei dieser Einrich- tung und Zubereitung der landwirthschaftli- chen Haushaltung kommt alles vor, was zu derselben gehöret.
§. 147. Die beßte Lage einer Gegend ist Berg und Thal, das ist: Hügel oder Berg- seiten, die nicht gar gäh sind, und Ebenen, und welche einen Ueberfluß an süßen Quellen und klaren Bächen haben. Die Lage soll auch, so viel möglich, gegen die Sonne, das ist: an der Sommerseite seyn. Die Fruchtbarkeit wird theils an den Erdarten erkannt: wann der Boden von Sandthon und Faulerde (schwarze Erde) die gehörige Mischung hat;
theils
Allgemeine
quelle heißt ein Landgut, der Erwerber ein Landwirth: folglich, wenn der Landwirth oder Bauer ein Landgut und gehoͤrige Erwer- bungsmittel hat, ſo ſoll er wirthſchaften oder haushalten.
§. 146. Das vollkommenſte Muſter einer landwirthſchaftlichen Haushaltung iſt: die Umſchaffung einer wohlgelegenen frucht- baren wuͤſten Gegend unter einem ge- maͤſigten Himmelsſtriche zu einem voll- ſtaͤndigen Landgute. Bei dieſer Einrich- tung und Zubereitung der landwirthſchaftli- chen Haushaltung kommt alles vor, was zu derſelben gehoͤret.
§. 147. Die beßte Lage einer Gegend iſt Berg und Thal, das iſt: Huͤgel oder Berg- ſeiten, die nicht gar gaͤh ſind, und Ebenen, und welche einen Ueberfluß an ſuͤßen Quellen und klaren Baͤchen haben. Die Lage ſoll auch, ſo viel moͤglich, gegen die Sonne, das iſt: an der Sommerſeite ſeyn. Die Fruchtbarkeit wird theils an den Erdarten erkannt: wann der Boden von Sandthon und Faulerde (ſchwarze Erde) die gehoͤrige Miſchung hat;
theils
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Allgemeine
quelle heißt ein Landgut, der Erwerber ein
Landwirth: folglich, wenn der Landwirth
oder Bauer ein Landgut und gehoͤrige Erwer-
bungsmittel hat, ſo ſoll er wirthſchaften
oder haushalten.
§. 146. Das vollkommenſte Muſter einer
landwirthſchaftlichen Haushaltung iſt: die
Umſchaffung einer wohlgelegenen frucht-
baren wuͤſten Gegend unter einem ge-
maͤſigten Himmelsſtriche zu einem voll-
ſtaͤndigen Landgute. Bei dieſer Einrich-
tung und Zubereitung der landwirthſchaftli-
chen Haushaltung kommt alles vor, was zu
derſelben gehoͤret.
§. 147. Die beßte Lage einer Gegend iſt
Berg und Thal, das iſt: Huͤgel oder Berg-
ſeiten, die nicht gar gaͤh ſind, und Ebenen,
und welche einen Ueberfluß an ſuͤßen Quellen
und klaren Baͤchen haben. Die Lage ſoll auch,
ſo viel moͤglich, gegen die Sonne, das iſt:
an der Sommerſeite ſeyn. Die Fruchtbarkeit
wird theils an den Erdarten erkannt: wann
der Boden von Sandthon und Faulerde
(ſchwarze Erde) die gehoͤrige Miſchung hat;
theils
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/98>, abgerufen am 01.08.2024.
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