tel den Wachsthum derselben befördere, und alle Dinge, die denselben hindern, aus dem Wege räume. Ferner: daß man diejenigen Theile der Pflanze, um welcher Willen der ganze Bau angestellet worden, vornehmlich pflege, und derselben Veredlung und Ver- mehrung beständig zum Ziele seze.
§. 134. Die Einerndtung der Pflanzen be- steht in folgenden Stücken: erstlich, daß man den gehörigen Grad der Reife kenne, wel- chen sie haben müssen, wann sie ihre höchste Vollkommenheit erreichen sollen. Zweitens: daß man sie auf die nüzlichste und bequemste Weise von der Erde sondere. Drittens: daß man sie gehörig zubereite, damit sie sich auf- bewahren lassen. Und viertens: daß sie ge- hörig eingescheuert, und also zum Gebrauche bequem aufbehalten werden mögen.
§. 135. Die ökonomischen Erzeugungen des Steinreiches gehören ebenfalls in die Landwirthschaft. Wie man dieselben ihrer Natur nach erkennen lernen müsse, lehrt die Minerallehre; wie man sie aufsuchen, der Erde abgewinnen, und sie von den fremden
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Allgemeine
tel den Wachsthum derſelben befoͤrdere, und alle Dinge, die denſelben hindern, aus dem Wege raͤume. Ferner: daß man diejenigen Theile der Pflanze, um welcher Willen der ganze Bau angeſtellet worden, vornehmlich pflege, und derſelben Veredlung und Ver- mehrung beſtaͤndig zum Ziele ſeze.
§. 134. Die Einerndtung der Pflanzen be- ſteht in folgenden Stuͤcken: erſtlich, daß man den gehoͤrigen Grad der Reife kenne, wel- chen ſie haben muͤſſen, wann ſie ihre hoͤchſte Vollkommenheit erreichen ſollen. Zweitens: daß man ſie auf die nuͤzlichſte und bequemſte Weiſe von der Erde ſondere. Drittens: daß man ſie gehoͤrig zubereite, damit ſie ſich auf- bewahren laſſen. Und viertens: daß ſie ge- hoͤrig eingeſcheuert, und alſo zum Gebrauche bequem aufbehalten werden moͤgen.
§. 135. Die oͤkonomiſchen Erzeugungen des Steinreiches gehoͤren ebenfalls in die Landwirthſchaft. Wie man dieſelben ihrer Natur nach erkennen lernen muͤſſe, lehrt die Minerallehre; wie man ſie aufſuchen, der Erde abgewinnen, und ſie von den fremden
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[72/0092]
Allgemeine
tel den Wachsthum derſelben befoͤrdere, und
alle Dinge, die denſelben hindern, aus dem
Wege raͤume. Ferner: daß man diejenigen
Theile der Pflanze, um welcher Willen der
ganze Bau angeſtellet worden, vornehmlich
pflege, und derſelben Veredlung und Ver-
mehrung beſtaͤndig zum Ziele ſeze.
§. 134. Die Einerndtung der Pflanzen be-
ſteht in folgenden Stuͤcken: erſtlich, daß man
den gehoͤrigen Grad der Reife kenne, wel-
chen ſie haben muͤſſen, wann ſie ihre hoͤchſte
Vollkommenheit erreichen ſollen. Zweitens:
daß man ſie auf die nuͤzlichſte und bequemſte
Weiſe von der Erde ſondere. Drittens: daß
man ſie gehoͤrig zubereite, damit ſie ſich auf-
bewahren laſſen. Und viertens: daß ſie ge-
hoͤrig eingeſcheuert, und alſo zum Gebrauche
bequem aufbehalten werden moͤgen.
§. 135. Die oͤkonomiſchen Erzeugungen
des Steinreiches gehoͤren ebenfalls in die
Landwirthſchaft. Wie man dieſelben ihrer
Natur nach erkennen lernen muͤſſe, lehrt die
Minerallehre; wie man ſie aufſuchen, der
Erde abgewinnen, und ſie von den fremden
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/92>, abgerufen am 16.02.2025.
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