Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Landwirthschaft §. 107. Die Obstbäume wachsen eben so §. 108. Eben dieses gilt auch von dem §. 109. Unter den Staudengewächsen sind §. 110.
Landwirthſchaft §. 107. Die Obſtbaͤume wachſen eben ſo §. 108. Eben dieſes gilt auch von dem §. 109. Unter den Staudengewaͤchſen ſind §. 110.
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Landwirthſchaft
§. 107. Die Obſtbaͤume wachſen eben ſo
wohl von ſelbſten, als auch andere Baͤume,
wann ſie unter ihrem gehoͤrigen Himmelsſtri-
che ſind; da aber dieſelben vielfaͤltig in frem-
de Gegenden verpflanzt worden, ſo ſind da-
her Grundſaͤze entſtanden, nach welchen
ſie in ſolchen fremden Boden und Wit-
terung gepflanzt, erzogen, vermehret
und verbeſſert werden muͤſſen. Dieſe
lehret die Baumzucht.
§. 108. Eben dieſes gilt auch von dem
Weinſtocke: da, wo er zu Hauſe iſt, erfodert
er wenig Wartung; ſo bald er aber in ande-
re Gegenden verpflanzt wird, und zwar ſo,
daß er vermehrt oder veredelt werden ſoll,
ſo muß er ebenfalls naturgemaͤß ge-
pflanzt, gewartet und verſorgt werden,
damit er die mehreſten und beßten Er-
zeugungen abgebe. Dieſes lehrt der
Weinbau.
§. 109. Unter den Staudengewaͤchſen ſind
ſehr viele, die mannigfaltigen landwirth-
ſchaftlichen Nuzen haben, ſie gehoͤren aber
zum Forſtweſen.
§. 110.
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