Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine Buchhaltungs-Lehre §. 81. Das Buchhalten ist ein wesentli- §. 82. Das Buchhalten sezt, wie es jedem §. 83. Bis dahin gehen die ersten Grün- Zwei-
Allgemeine Buchhaltungs-Lehre §. 81. Das Buchhalten iſt ein weſentli- §. 82. Das Buchhalten ſezt, wie es jedem §. 83. Bis dahin gehen die erſten Gruͤn- Zwei-
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Allgemeine Buchhaltungs-Lehre
§. 81. Das Buchhalten iſt ein weſentli-
ches Stuͤck der Gewerbwiſſenſchaft, und dem
Haushalter, beſonders in groſen Gewerben
wichtig. Obige Saͤze enthalten die allgemei-
ne Grundfeſte der Buchhaltungskunſt, die
durch alle Gewerbe aufs Einzelne angewen-
det und erweitert werden muͤſſen.
§. 82. Das Buchhalten ſezt, wie es jedem
leicht einleuchtet, zwo Hilfswiſſenſchaften vor-
aus: Rechenkunſt und Schreibkunſt, oh-
ne welche dasſelbe gar nicht beſtehen kann:
beide Wiſſenſchaften ſind alſo auch in dieſer
Abſicht weſentlich noͤthig.
§. 83. Bis dahin gehen die erſten Gruͤn-
de der allgemeinen Gewerbwiſſenſchaft, mit-
hin der ſaͤmmtlichen Kameralwiſſenſchaften.
Jch koͤnnte alſo die Beduͤrfnißlehre, die Pro-
duktenlehre, die allgemeine Gewerblehre,
die allgemeine Oekonomie und die Buchhal-
tungslehre, zuſammen die Kameralontolo-
gie nennen.
Zwei-
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