sich zum Eigenthume gemacht hat, heisen Er- trag; Ertrag der Nahrungsquelle.
§. 56. Der Ertrag ist der Vorrath, aus welchem der Erwerber seine und der Seinigen Bedürfnisse, eigene und gesell- schaftliche befriedigt, dieses Geschäft heißt Verzehren (consumiren) und ist das fünfte Stück des Gewerbes. Derjenige Theil des Ertrages, welcher verzehret wird, heißt der Aufwand (Consumtion).
§. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be- dürfnisse, wesentliche und zufällige, eigene und gesellschaftliche, vollkommen zu befrie- digen, so hat ein solcher Erwerber sein reich- liches Auskommen. Bleibt nach Abzug des Aufwandes vom Ertrage noch etwas üb- rig, so ist er ein wohlhabender Mann, der Ueberschuß aber heißt reiner Ertrag.
Allgemeine Haushaltungs- Wissenschaft.
§. 58. Wenn der Ertrag hinlänglich ist, alle Bedürfnisse zu befriedigen, so macht das den Erwerber für die Zeit glücklich, so lang der Ertrag dauert. Wenn aber durch aller-
hand
Allg. Haushaltungs-Wiſſenſchaft
ſich zum Eigenthume gemacht hat, heiſen Er- trag; Ertrag der Nahrungsquelle.
§. 56. Der Ertrag iſt der Vorrath, aus welchem der Erwerber ſeine und der Seinigen Beduͤrfniſſe, eigene und geſell- ſchaftliche befriedigt, dieſes Geſchaͤft heißt Verzehren (conſumiren) und iſt das fuͤnfte Stuͤck des Gewerbes. Derjenige Theil des Ertrages, welcher verzehret wird, heißt der Aufwand (Conſumtion).
§. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be- duͤrfniſſe, weſentliche und zufaͤllige, eigene und geſellſchaftliche, vollkommen zu befrie- digen, ſo hat ein ſolcher Erwerber ſein reich- liches Auskommen. Bleibt nach Abzug des Aufwandes vom Ertrage noch etwas uͤb- rig, ſo iſt er ein wohlhabender Mann, der Ueberſchuß aber heißt reiner Ertrag.
Allgemeine Haushaltungs- Wiſſenſchaft.
§. 58. Wenn der Ertrag hinlaͤnglich iſt, alle Beduͤrfniſſe zu befriedigen, ſo macht das den Erwerber fuͤr die Zeit gluͤcklich, ſo lang der Ertrag dauert. Wenn aber durch aller-
hand
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Allg. Haushaltungs-Wiſſenſchaft
ſich zum Eigenthume gemacht hat, heiſen Er-
trag; Ertrag der Nahrungsquelle.
§. 56. Der Ertrag iſt der Vorrath,
aus welchem der Erwerber ſeine und der
Seinigen Beduͤrfniſſe, eigene und geſell-
ſchaftliche befriedigt, dieſes Geſchaͤft
heißt Verzehren (conſumiren) und iſt das
fuͤnfte Stuͤck des Gewerbes. Derjenige
Theil des Ertrages, welcher verzehret wird,
heißt der Aufwand (Conſumtion).
§. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be-
duͤrfniſſe, weſentliche und zufaͤllige, eigene
und geſellſchaftliche, vollkommen zu befrie-
digen, ſo hat ein ſolcher Erwerber ſein reich-
liches Auskommen. Bleibt nach Abzug
des Aufwandes vom Ertrage noch etwas uͤb-
rig, ſo iſt er ein wohlhabender Mann,
der Ueberſchuß aber heißt reiner Ertrag.
Allgemeine Haushaltungs-
Wiſſenſchaft.
§. 58. Wenn der Ertrag hinlaͤnglich iſt,
alle Beduͤrfniſſe zu befriedigen, ſo macht das
den Erwerber fuͤr die Zeit gluͤcklich, ſo lang
der Ertrag dauert. Wenn aber durch aller-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/51>, abgerufen am 03.03.2025.
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