gene, sondern auch des Nebenmenschen Glückseligkeit zu befördern, so muß er auch unter Leitung des wahren Geschmackes, des Nebenmenschen Bedürfnisse völlig zu be- friedigen suchen.
§. 21. Zu Befriedigung eigener Bedürf- nisse leitet die Natur, und hieran hat der Mensch den richtigen Maasstab, nach wel- chem er auch seines Nebenmenschen Bedürf- nisse befriedigen soll. Doch hat ein Neben- mensch mehr Anspruch auf unsern Beistand als der andere. Es gibt Menschen, die durch mich ihr Daseyn empfangen haben, oder die mein Daseyn erhalten oder erhöhen, hieher gehören alle Menschen, insoweit sie zu Befriedigung meiner eigenen Bedürfnisse et- was beigetragen haben, oder noch beitragen.
§. 22. Menschen, die durch einen ande- ren Menschen das Daseyn erhalten, sind Kinder: lezterer ist durch das Gesez der Na- tur verpflichtet ihre Bedürfnisse so vollkom- men zu befriedigen, als er kann. Ein Eh- gatte ist des andern anderes Jch: das Recht der Natur fodert wechselseitige Befriedigung
der
Beduͤrfniß-Lehre
gene, ſondern auch des Nebenmenſchen Gluͤckſeligkeit zu befoͤrdern, ſo muß er auch unter Leitung des wahren Geſchmackes, des Nebenmenſchen Beduͤrfniſſe voͤllig zu be- friedigen ſuchen.
§. 21. Zu Befriedigung eigener Beduͤrf- niſſe leitet die Natur, und hieran hat der Menſch den richtigen Maasſtab, nach wel- chem er auch ſeines Nebenmenſchen Beduͤrf- niſſe befriedigen ſoll. Doch hat ein Neben- menſch mehr Anſpruch auf unſern Beiſtand als der andere. Es gibt Menſchen, die durch mich ihr Daſeyn empfangen haben, oder die mein Daſeyn erhalten oder erhoͤhen, hieher gehoͤren alle Menſchen, inſoweit ſie zu Befriedigung meiner eigenen Beduͤrfniſſe et- was beigetragen haben, oder noch beitragen.
§. 22. Menſchen, die durch einen ande- ren Menſchen das Daſeyn erhalten, ſind Kinder: lezterer iſt durch das Geſez der Na- tur verpflichtet ihre Beduͤrfniſſe ſo vollkom- men zu befriedigen, als er kann. Ein Eh- gatte iſt des andern anderes Jch: das Recht der Natur fodert wechſelſeitige Befriedigung
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Beduͤrfniß-Lehre
gene, ſondern auch des Nebenmenſchen
Gluͤckſeligkeit zu befoͤrdern, ſo muß er
auch unter Leitung des wahren Geſchmackes,
des Nebenmenſchen Beduͤrfniſſe voͤllig zu be-
friedigen ſuchen.
§. 21. Zu Befriedigung eigener Beduͤrf-
niſſe leitet die Natur, und hieran hat der
Menſch den richtigen Maasſtab, nach wel-
chem er auch ſeines Nebenmenſchen Beduͤrf-
niſſe befriedigen ſoll. Doch hat ein Neben-
menſch mehr Anſpruch auf unſern Beiſtand
als der andere. Es gibt Menſchen, die durch
mich ihr Daſeyn empfangen haben, oder
die mein Daſeyn erhalten oder erhoͤhen,
hieher gehoͤren alle Menſchen, inſoweit ſie zu
Befriedigung meiner eigenen Beduͤrfniſſe et-
was beigetragen haben, oder noch beitragen.
§. 22. Menſchen, die durch einen ande-
ren Menſchen das Daſeyn erhalten, ſind
Kinder: lezterer iſt durch das Geſez der Na-
tur verpflichtet ihre Beduͤrfniſſe ſo vollkom-
men zu befriedigen, als er kann. Ein Eh-
gatte iſt des andern anderes Jch: das Recht
der Natur fodert wechſelſeitige Befriedigung
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/31>, abgerufen am 08.07.2024.
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