§. 566. Eben so muß er den reinen Ertrag der Staatscassa dem Staat rentbar machen. Dieses geschieht, wenn er die Gewerbe er- leichtert, verbessert und besonders durch gu- te Landstrassen, nüzliche publique Anstalten, die wiederum Einkünfte abwerfen können, Wasserbau, Wasserleitungen, Brücken- und Schleussenbau, Kanäle, Urbarmachung öder Gegenden und dergleichen, zum allgemeinen Nuzen wirksam ist.
§. 567. Endlich muß der Fürst auch ei- nen Vorrath an Geld auf den Nothfall zu- rück halten, weil nicht immer in der Ge- schwindigkeit, die erfordert wird, das Geld aus dem Staate gehoben werden kann.
§. 568. Ein Vatter des Vatterlandes, ein weiser, kluger, frommer und wohlthäti- ger Fürst, wird allemal Mittel und Wege ge- nug finden und aufzuräumen wissen, wodurch er sich und seinen Staat glücklich machen kann. Jn jener Welt, wo die andere Waagschale hängt, die mit dieser, worinnen unsere Hand- lungen liegen, immer in gleichem Verhält- nisse steht, wird der fromme Fürst eben so vor- züglich belohnt und erhoben werden, als der
böse
Staatshaushaltung
§. 566. Eben ſo muß er den reinen Ertrag der Staatscaſſa dem Staat rentbar machen. Dieſes geſchieht, wenn er die Gewerbe er- leichtert, verbeſſert und beſonders durch gu- te Landſtraſſen, nuͤzliche publique Anſtalten, die wiederum Einkuͤnfte abwerfen koͤnnen, Waſſerbau, Waſſerleitungen, Bruͤcken- und Schleuſſenbau, Kanaͤle, Urbarmachung oͤder Gegenden und dergleichen, zum allgemeinen Nuzen wirkſam iſt.
§. 567. Endlich muß der Fuͤrſt auch ei- nen Vorrath an Geld auf den Nothfall zu- ruͤck halten, weil nicht immer in der Ge- ſchwindigkeit, die erfordert wird, das Geld aus dem Staate gehoben werden kann.
§. 568. Ein Vatter des Vatterlandes, ein weiſer, kluger, frommer und wohlthaͤti- ger Fuͤrſt, wird allemal Mittel und Wege ge- nug finden und aufzuraͤumen wiſſen, wodurch er ſich und ſeinen Staat gluͤcklich machen kann. Jn jener Welt, wo die andere Waagſchale haͤngt, die mit dieſer, worinnen unſere Hand- lungen liegen, immer in gleichem Verhaͤlt- niſſe ſteht, wird der fromme Fuͤrſt eben ſo vor- zuͤglich belohnt und erhoben werden, als der
boͤſe
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Staatshaushaltung
§. 566. Eben ſo muß er den reinen Ertrag
der Staatscaſſa dem Staat rentbar machen.
Dieſes geſchieht, wenn er die Gewerbe er-
leichtert, verbeſſert und beſonders durch gu-
te Landſtraſſen, nuͤzliche publique Anſtalten,
die wiederum Einkuͤnfte abwerfen koͤnnen,
Waſſerbau, Waſſerleitungen, Bruͤcken- und
Schleuſſenbau, Kanaͤle, Urbarmachung oͤder
Gegenden und dergleichen, zum allgemeinen
Nuzen wirkſam iſt.
§. 567. Endlich muß der Fuͤrſt auch ei-
nen Vorrath an Geld auf den Nothfall zu-
ruͤck halten, weil nicht immer in der Ge-
ſchwindigkeit, die erfordert wird, das Geld
aus dem Staate gehoben werden kann.
§. 568. Ein Vatter des Vatterlandes,
ein weiſer, kluger, frommer und wohlthaͤti-
ger Fuͤrſt, wird allemal Mittel und Wege ge-
nug finden und aufzuraͤumen wiſſen, wodurch
er ſich und ſeinen Staat gluͤcklich machen kann.
Jn jener Welt, wo die andere Waagſchale
haͤngt, die mit dieſer, worinnen unſere Hand-
lungen liegen, immer in gleichem Verhaͤlt-
niſſe ſteht, wird der fromme Fuͤrſt eben ſo vor-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/298>, abgerufen am 16.02.2025.
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