gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be- stimmen.
c) Staatswirthschaft.
§. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund- und Heischesäze auf die beßte Weise auszu- führen, und wirklich ins Werk zu sezen, ist nun eigentlich das Meisterstück des Staats- wirthes. Den Staat blühend zu machen, fürstliche und Staatsbedürfnisse ordentlich zu befriedigen, ihre Befriedigungsmittel auf die Zukunft zu sichern, und die Existenz aller dieser Dinge zu erhöhen, das alles sind Sa- chen, die sich auf der Studierstube leicht ent- werfen, aber lange nicht so leicht ausführen lassen .
* Schriftsteller sollen sich derowegen mit Projektmachen nicht abgeben, auser wo sichtbare Mängel sind, und das Pro- jekt seinen sichtbaren Werth hat.
§. 546. Die eigentliche Staatswirth- schaft, in dem Verstande wie ich das Wort hier verstehe, begreift das Amt des Regen- ten, und dieses will ich nach meinen beßten Einsichten in kurzen Grundsäzen hier entwer-
fen.
Staatshaushaltung
gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be- ſtimmen.
c) Staatswirthſchaft.
§. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund- und Heiſcheſaͤze auf die beßte Weiſe auszu- fuͤhren, und wirklich ins Werk zu ſezen, iſt nun eigentlich das Meiſterſtuͤck des Staats- wirthes. Den Staat bluͤhend zu machen, fuͤrſtliche und Staatsbeduͤrfniſſe ordentlich zu befriedigen, ihre Befriedigungsmittel auf die Zukunft zu ſichern, und die Exiſtenz aller dieſer Dinge zu erhoͤhen, das alles ſind Sa- chen, die ſich auf der Studierſtube leicht ent- werfen, aber lange nicht ſo leicht ausfuͤhren laſſen .
* Schriftſteller ſollen ſich derowegen mit Projektmachen nicht abgeben, auſer wo ſichtbare Maͤngel ſind, und das Pro- jekt ſeinen ſichtbaren Werth hat.
§. 546. Die eigentliche Staatswirth- ſchaft, in dem Verſtande wie ich das Wort hier verſtehe, begreift das Amt des Regen- ten, und dieſes will ich nach meinen beßten Einſichten in kurzen Grundſaͤzen hier entwer-
fen.
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Staatshaushaltung
gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be-
ſtimmen.
c) Staatswirthſchaft.
§. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund-
und Heiſcheſaͤze auf die beßte Weiſe auszu-
fuͤhren, und wirklich ins Werk zu ſezen, iſt
nun eigentlich das Meiſterſtuͤck des Staats-
wirthes. Den Staat bluͤhend zu machen,
fuͤrſtliche und Staatsbeduͤrfniſſe ordentlich zu
befriedigen, ihre Befriedigungsmittel auf
die Zukunft zu ſichern, und die Exiſtenz aller
dieſer Dinge zu erhoͤhen, das alles ſind Sa-
chen, die ſich auf der Studierſtube leicht ent-
werfen, aber lange nicht ſo leicht ausfuͤhren
laſſen .
* Schriftſteller ſollen ſich derowegen mit
Projektmachen nicht abgeben, auſer wo
ſichtbare Maͤngel ſind, und das Pro-
jekt ſeinen ſichtbaren Werth hat.
§. 546. Die eigentliche Staatswirth-
ſchaft, in dem Verſtande wie ich das Wort
hier verſtehe, begreift das Amt des Regen-
ten, und dieſes will ich nach meinen beßten
Einſichten in kurzen Grundſaͤzen hier entwer-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 268. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/288>, abgerufen am 08.07.2024.
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