fen erlaubt würde; und wenn endlich die Wundärzte diesem Körper einverleibt, die nemliche Freiheit hätten.
* Dieses Projekt ist von langen Jahren her durchgedacht, gewiß richtig, und das beßte, nur die Ausführung ist schwer und sehr langsam ins Werk zu richten.
§. 494. So wie die Medieinalpolizei sorgt; damit der Staat nicht durch Krankheiten und Sterben, so viel an ihr liegt, entvölkert wer- de, so muß die politische Polizei für die Vermehrung der Einwohner des Staates, das ist, für die Bevölkerung sorgen.
§. 495. Das vornehmste Mittel zur Be- völkerung ist vollkommene Gewissens- und Gewerbfreiheit, so weit sie die Glückseligkeit des Staates nicht hindert. Dahin gehört vornehmlich ein durch Fabriken und Manu- fakturen blühender Handelsstand; wo dieser ist, da darf man für überflüssige Bevölke- rung nicht mehr sorgen. Ferner befördert die Vermehrung der Erwerber im Staate, wenn die Abgaben nicht hart und drückend sind, desgleichen wenn die vernünftigen und recht-
mäsigen
Q 2
Staatshaushaltung
fen erlaubt wuͤrde; und wenn endlich die Wundaͤrzte dieſem Koͤrper einverleibt, die nemliche Freiheit haͤtten.
* Dieſes Projekt iſt von langen Jahren her durchgedacht, gewiß richtig, und das beßte, nur die Ausfuͤhrung iſt ſchwer und ſehr langſam ins Werk zu richten.
§. 494. So wie die Medieinalpolizei ſorgt; damit der Staat nicht durch Krankheiten und Sterben, ſo viel an ihr liegt, entvoͤlkert wer- de, ſo muß die politiſche Polizei fuͤr die Vermehrung der Einwohner des Staates, das iſt, fuͤr die Bevoͤlkerung ſorgen.
§. 495. Das vornehmſte Mittel zur Be- voͤlkerung iſt vollkommene Gewiſſens- und Gewerbfreiheit, ſo weit ſie die Gluͤckſeligkeit des Staates nicht hindert. Dahin gehoͤrt vornehmlich ein durch Fabriken und Manu- fakturen bluͤhender Handelsſtand; wo dieſer iſt, da darf man fuͤr uͤberfluͤſſige Bevoͤlke- rung nicht mehr ſorgen. Ferner befoͤrdert die Vermehrung der Erwerber im Staate, wenn die Abgaben nicht hart und druͤckend ſind, desgleichen wenn die vernuͤnftigen und recht-
maͤſigen
Q 2
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Staatshaushaltung
fen erlaubt wuͤrde; und wenn endlich die
Wundaͤrzte dieſem Koͤrper einverleibt, die
nemliche Freiheit haͤtten.
* Dieſes Projekt iſt von langen Jahren
her durchgedacht, gewiß richtig, und
das beßte, nur die Ausfuͤhrung iſt ſchwer
und ſehr langſam ins Werk zu richten.
§. 494. So wie die Medieinalpolizei ſorgt;
damit der Staat nicht durch Krankheiten und
Sterben, ſo viel an ihr liegt, entvoͤlkert wer-
de, ſo muß die politiſche Polizei fuͤr die
Vermehrung der Einwohner des Staates,
das iſt, fuͤr die Bevoͤlkerung ſorgen.
§. 495. Das vornehmſte Mittel zur Be-
voͤlkerung iſt vollkommene Gewiſſens- und
Gewerbfreiheit, ſo weit ſie die Gluͤckſeligkeit
des Staates nicht hindert. Dahin gehoͤrt
vornehmlich ein durch Fabriken und Manu-
fakturen bluͤhender Handelsſtand; wo dieſer
iſt, da darf man fuͤr uͤberfluͤſſige Bevoͤlke-
rung nicht mehr ſorgen. Ferner befoͤrdert die
Vermehrung der Erwerber im Staate, wenn
die Abgaben nicht hart und druͤckend ſind,
desgleichen wenn die vernuͤnftigen und recht-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/263>, abgerufen am 08.07.2024.
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