Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatswissenschaft §. 481. Durch den Kanzeleistyl versteh' ich §. 482. Die vernünftig angestellten Rei- Staatshaushaltung. §. 483. Bis daher sind nun die Staats- müssen
Staatswiſſenſchaft §. 481. Durch den Kanzeleiſtyl verſteh’ ich §. 482. Die vernuͤnftig angeſtellten Rei- Staatshaushaltung. §. 483. Bis daher ſind nun die Staats- muͤſſen
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Staatswiſſenſchaft
§. 481. Durch den Kanzeleiſtyl verſteh’ ich
nicht die geradbrechte Schreibart, welche in
den Collegien und Dikaſterien noch hier und
da zu ſehr uͤblich iſt, ſondern einen kur-
zen, deutlichen und reinen Styl, in wel-
chem alle Schriften, welche in der Staats-
wirthſchafr vorkommen, abgefaßt ſeyn
muͤſſen; dieſen muß auch der Staats-
wirth nothwendig verſtehen, und ſich
ohne lang zu bedenken, richtig darinnen
auszudruͤcken wiſſen.
§. 482. Die vernuͤnftig angeſtellten Rei-
ſen des Staatswirthes in ſolche Laͤnder, wo
ein oder anders Gewerb vorzuͤglich bluͤht,
ſind ungemein nuͤzlich: damit er aber vorher
wiſſen moͤge, wie ſolche Reiſen mit Vorthei-
le anzuſtellen ſind, ſo muß ihm Anleitung
dazu gegeben werden, und dieſes durch
Grundſaͤze, die aus der Erfahrung gezogen
ſind.
Staatshaushaltung.
§. 483. Bis daher ſind nun die Staats-
gewerbe alle der Reihe nach beſchrieben, und
ihre Grundſaͤze vorgetragen worden; dieſe
muͤſſen
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