Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatswissenschaft gesorgt worden, so müssen auch die dreiHauptgewerbe befördert werden, weil diese eigentlich die Mittel sind, wodurch man zur höchsten zeitlichen Glückseligkeit, zu Reich- thume und Wohlstande gelangen kann. §. 415. Das erste Hauptgewerb ist die §. 416.
Staatswiſſenſchaft geſorgt worden, ſo muͤſſen auch die dreiHauptgewerbe befoͤrdert werden, weil dieſe eigentlich die Mittel ſind, wodurch man zur hoͤchſten zeitlichen Gluͤckſeligkeit, zu Reich- thume und Wohlſtande gelangen kann. §. 415. Das erſte Hauptgewerb iſt die §. 416.
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Staatswiſſenſchaft
geſorgt worden, ſo muͤſſen auch die drei
Hauptgewerbe befoͤrdert werden, weil dieſe
eigentlich die Mittel ſind, wodurch man zur
hoͤchſten zeitlichen Gluͤckſeligkeit, zu Reich-
thume und Wohlſtande gelangen kann.
§. 415. Das erſte Hauptgewerb iſt die
Landwirthſchaft, ſie iſt der Grund und das
Fundament aller andern, und daher das er-
ſte, welches der Staatswirth bluͤhend ma-
chen ſoll. Da nun die beßte Landwirthſchaft
darinnen beſteht, wenn nicht nur alle nuͤzli-
che Erzeugungen, die im Staate vortheil-
haft gemacht werden koͤnnen, in groͤſter Men-
ge und Guͤte allezeit gezogen werden, ſon-
dern wenn ſie auch gegen die beßten Preiſe al-
lemal verkauft werden koͤnnen, ſo iſt die Schul-
digkeit der Polizei: daß ſie die beßten Mit-
tel anwende, damit alle nuͤzliche land-
wirthſchaftliche Erzeugungen in groͤſter
Menge und Guͤte gezogen werden, und
daß den Bauern zugleich bequeme Gele-
genheit verſchaft werde, ihre Produkte
vortheilhaft zu veraͤuſern.
§. 416.
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