Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine der Bezirk in sich zusammen, trugen einemunter sich die allgemeine Stimme auf, und so entstund der Bevollmächtigte (Deputir- te); die Bevollmächtigten traten zusammen, und diese Versammlung stellte das ganze Volk vor. Dieses ist das reine Bild der Gemeinherrschaft, wo ein jeder Hausvat- ter seinen Antheil an der gesezgebenden Ge- walt auf eine Zeitlang dem Deputirten ab- gibt; alle Deputirten vereinigen dieselbe im Rathe, der Rathschluß ist die gesezgebende Gewalt selber, auf einzelne Fälle angewen- det, und man bestellt Staatsbediente, wel- che ihn ausführen, dem alsdann ein jeder, auch der Deputirte, gehorchen muß. §. 376. Wenn sich die Geschlechtshäupter ten,
Allgemeine der Bezirk in ſich zuſammen, trugen einemunter ſich die allgemeine Stimme auf, und ſo entſtund der Bevollmaͤchtigte (Deputir- te); die Bevollmaͤchtigten traten zuſammen, und dieſe Verſammlung ſtellte das ganze Volk vor. Dieſes iſt das reine Bild der Gemeinherrſchaft, wo ein jeder Hausvat- ter ſeinen Antheil an der geſezgebenden Ge- walt auf eine Zeitlang dem Deputirten ab- gibt; alle Deputirten vereinigen dieſelbe im Rathe, der Rathſchluß iſt die geſezgebende Gewalt ſelber, auf einzelne Faͤlle angewen- det, und man beſtellt Staatsbediente, wel- che ihn ausfuͤhren, dem alsdann ein jeder, auch der Deputirte, gehorchen muß. §. 376. Wenn ſich die Geſchlechtshaͤupter ten,
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Allgemeine
der Bezirk in ſich zuſammen, trugen einem
unter ſich die allgemeine Stimme auf, und
ſo entſtund der Bevollmaͤchtigte (Deputir-
te); die Bevollmaͤchtigten traten zuſammen,
und dieſe Verſammlung ſtellte das ganze
Volk vor. Dieſes iſt das reine Bild der
Gemeinherrſchaft, wo ein jeder Hausvat-
ter ſeinen Antheil an der geſezgebenden Ge-
walt auf eine Zeitlang dem Deputirten ab-
gibt; alle Deputirten vereinigen dieſelbe im
Rathe, der Rathſchluß iſt die geſezgebende
Gewalt ſelber, auf einzelne Faͤlle angewen-
det, und man beſtellt Staatsbediente, wel-
che ihn ausfuͤhren, dem alsdann ein jeder,
auch der Deputirte, gehorchen muß.
§. 376. Wenn ſich die Geſchlechtshaͤupter
lang in ihrem Vorzuge behauptet haben, ein
jeder derſelben einen groſen Kreis weiter und
naher Anverwandten, viele Geſchlechter leib-
eigener Menſchen unter ſich hat, und er al-
ſo ein natuͤrlicher Herr ſeines Bezirkes iſt, ſo
entſteht daher ein Vorzug des Standes, ein
natuͤrlicher Adel. Wenn ſolcher Edelleute
viele eine Gemeinherrſchaft unter ſich aufrich-
ten,
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