entstanden gesellschaftliche Verfassungen für zusammen wohnende Hausvätter, die Urkei- me der Polizei.
§. 374. Graue Häupter, weise durch Er- fahrung und Genie, thaten sich in Streitsa- chen durch kluge Rathschläge hervor, sie wur- den Richter und Gesezgeber im Kreise ihrer Gesellschaft. Verschiedene von dieser Art traten zusammen, rathschlagten für das ge- meine Beßte, die Stimme des Volkes gab Beifall, denn sie erkannte die Richtigkeit ih- rer Schlüsse, man verband sie zu gemeinschaft- licher Handhabung der Mittel zur einzelnen und allgemeinen Glückseligkeit; und dieses ist das erste Urbild der Gemeinherrschung (Re- publick), die Polizeiverwaltung und das Re- giment war bei den Aeltesten.
§. 375. Jn wichtigen Angelegenheiten tra- ten alle Geschlechtshäupter zusammen, hiel- ten Volksversammlung, Landtäge, und schlich- teten da ihre Angelegenheiten, machten all- gemeine Geseze, und verbanden sich zur Fol- geleistung. War die Menge gros, mithin die Volksstimme zu vielfältig, so trat je-
der
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Staatswiſſenſchaft
entſtanden geſellſchaftliche Verfaſſungen fuͤr zuſammen wohnende Hausvaͤtter, die Urkei- me der Polizei.
§. 374. Graue Haͤupter, weiſe durch Er- fahrung und Genie, thaten ſich in Streitſa- chen durch kluge Rathſchlaͤge hervor, ſie wur- den Richter und Geſezgeber im Kreiſe ihrer Geſellſchaft. Verſchiedene von dieſer Art traten zuſammen, rathſchlagten fuͤr das ge- meine Beßte, die Stimme des Volkes gab Beifall, denn ſie erkannte die Richtigkeit ih- rer Schluͤſſe, man verband ſie zu gemeinſchaft- licher Handhabung der Mittel zur einzelnen und allgemeinen Gluͤckſeligkeit; und dieſes iſt das erſte Urbild der Gemeinherrſchung (Re- publick), die Polizeiverwaltung und das Re- giment war bei den Aelteſten.
§. 375. Jn wichtigen Angelegenheiten tra- ten alle Geſchlechtshaͤupter zuſammen, hiel- ten Volksverſammlung, Landtaͤge, und ſchlich- teten da ihre Angelegenheiten, machten all- gemeine Geſeze, und verbanden ſich zur Fol- geleiſtung. War die Menge gros, mithin die Volksſtimme zu vielfaͤltig, ſo trat je-
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Staatswiſſenſchaft
entſtanden geſellſchaftliche Verfaſſungen fuͤr
zuſammen wohnende Hausvaͤtter, die Urkei-
me der Polizei.
§. 374. Graue Haͤupter, weiſe durch Er-
fahrung und Genie, thaten ſich in Streitſa-
chen durch kluge Rathſchlaͤge hervor, ſie wur-
den Richter und Geſezgeber im Kreiſe ihrer
Geſellſchaft. Verſchiedene von dieſer Art
traten zuſammen, rathſchlagten fuͤr das ge-
meine Beßte, die Stimme des Volkes gab
Beifall, denn ſie erkannte die Richtigkeit ih-
rer Schluͤſſe, man verband ſie zu gemeinſchaft-
licher Handhabung der Mittel zur einzelnen
und allgemeinen Gluͤckſeligkeit; und dieſes iſt
das erſte Urbild der Gemeinherrſchung (Re-
publick), die Polizeiverwaltung und das Re-
giment war bei den Aelteſten.
§. 375. Jn wichtigen Angelegenheiten tra-
ten alle Geſchlechtshaͤupter zuſammen, hiel-
ten Volksverſammlung, Landtaͤge, und ſchlich-
teten da ihre Angelegenheiten, machten all-
gemeine Geſeze, und verbanden ſich zur Fol-
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/205>, abgerufen am 08.07.2024.
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